Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist ein Mieterhöhungsbegehren aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter darin zur Begründung auf den bisher geltenden Mietspiegel und nicht auf den kurz zuvor veröffentlichten neuesten Mietspiegel Bezug genommen hat?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 55/17, Urteil vom 15.09.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Zum anderen ist ein Mieterhöhungsbegehren jedenfalls nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter darin zur Begründung auf den bisher geltenden Mietspiegel und nicht auf den kurz zuvor veröffentlichten neuesten Mietspiegel Bezug genommen hat (BGH v. 06.07.2011 – VIII ZR 337/10GE 2011, 1226).

Da sonach von einem formwirksamen Erhöhungsverlangen auszugehen ist, war die Überlegungsfrist des § 558b Abs. 2 BGB abgelaufen und die auf das Zustimmungsverlangen gestützte Klage nicht unzulässig.”

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 03.01.2018: 3. Kiezversammlung der Deutsche Wohnen/GSW-Mieter im Falkenhagener Feld am 18.01.2018

– Probleme und Ärger mit der Deutschen Wohnen? –

E I N L A D U N G

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. lädt alle Mieterinnen und Mieter der GSW-Großsiedlung im Falkenhagener Feld unter dem Motto „Probleme und Ärger mit der Deutschen Wohnen?“ zur 3. Kiezversammlung am 18.01.2018 ein.

Gut 150 Mieterinnen und Mieter folgten der Einladung des AMV zur 2. Kiezversammlung am 26.01.2017 und machten ihrem Unmut über ihre Wohnsituation sowie die Verwaltungspraxis der Deutsche Wohnen/GSW im Beisein der Berliner Abendschau Luft.

Was hat sich seit der 2. Kiezversammlung am 26.01.2017 im Hinblick auf die Wohnsituation getan? Gibt es Veränderungen? Verbesserungen? Verschlechterungen? Haben die Mieterinnen und Mieter Ärger mit einer Mieterhöhung oder ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung? Sollen sie plötzlich Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge zahlen? Ist der Fahrstuhl oder die Heizung mal wieder ausgefallen? Werden Mängel nicht zeitnah beseitigt? Diese und ähnliche Fragen werden wir mit den Mieterinnen und Mietern auf der 3. Kiezversammlung besprechen. Namhafte Politikerinnen und Politiker aus Bundes-, Landes- und Bezirksebene stehen den Mieterinnen und Mietern als kompetente Ansprechpartner auf der Versammlung zur Verfügung.

Es rumort nach wie vor im Kiez. Es ist an der Zeit für positive Veränderung. Lassen Sie uns etwas bewegen. Nur gemeinsam sind wir stark!

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen der betroffenen Mieterinnen und Mieter.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist – wie immer – kostenlos.

Wann: 18.01.2018, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr

Wo: Klubhaus Falkenhagener Feld, Westerwaldstraße 13, 13589 Berlin

Teilnehmer aus der Politik: MdB Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen), MdB Caren Lay (DIE LINKE), MdB Kai Wegner (CDU), MdA Bettina Domer (SPD), MdA Katrin Schmidberger (Bündnis90/Die Grünen), MdA Katalin Gennburg (DIE LINKE) oder MdA Dr. Michail Nelken (DIE LINKE), Bezv. Lars Leschewitz (Linksfraktion BVV Spandau), Constanze Rosengart (Vorstandsvorsitzende Kreisverband Spandau Bündnis90/Die Grünen), Bodo Byszio (Vorstandsvorsitzender Kreisverband Spandau Bündnis90/Die Grünen) sowie Michael Althoff (WisS Wählerinitiative soziales Spandau)

http://www.unterwegs-in-spandau.de/3-kiezversammlung/

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 08.01.2018: Mietenpolitik in Berlin – Wuchern mit Volkseigentum

Wähler nennen die Mietenpolitik der Bima „unsozial“ – dabei gehört die doch dem Bund. Zwei Berliner Bundestagsabgeordnete reagieren mit Foren und Forderungen nach einem neuen Gesetz.

Sie hat Wohnungen in der Schöneberger Katzlerstraße zum Höchstpreis verkauft, wollte das Dragoner-Areal in Kreuzberg an einen windigen Finanzjongleur ohne festen Wohnsitz vergeben und verlangte bei der Neuvermietung von mehr als 200 Wohnungen im Jahr 2017 mehr Miete als ortsüblich – die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz Bima, Eigentum des Bundes, ist nach Meinung von Kritikern so wie jeder Spekulant ein „Preistreiber am Berliner Wohnungsmarkt“. Das bringt nun zwei Berliner Bundestagsabgeordnete auf den Plan: Swen Schulz (SPD) und Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) – eine große Koalition am Wohnungsmarkt?

http://www.tagesspiegel.de/berlin/mietenpolitik-in-berlin-wuchern-mit-volkseigentum/20825976.html

Aus der Rubrik “Gesundheitspolitik”:

Berliner Zeitung am 09.01.2018: Krebsgefahr – In Berlin sind 100.000 Wohnungen mit Asbest belastet

Das Problem: Einen genauen Überblick über die asbestbelasteten Wohnungen gibt es bisher nicht. Ebenso wenig einen Plan zur Sanierung. Die rot-rot-grüne Koalition wird das nun ändern. Unter der Zielsetzung “Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin” soll der Senat eine Sanierungsstrategie erarbeiten. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen verständigt.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/krebsgefahr-in-berlin-sind-100-000-wohnungen-mit-asbest-belastet-29452014

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Genügt bei einer Bezugnahme in einem Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung auf einen qualifizierten Mietspiegel die Angabe des für die Wohnung nach Auffassung des Vermieters einschlägigen Mietspiegelfelds?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 55/17, Urteil vom 15.09.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Bei Bezugnahme in einem Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung auf einen qualifizierten Mietspiegel ist ferner nicht mehr als die Angabe des für die Wohnung nach Auffassung des Vermieters einschlägigen Mietspiegelfelds erforderlich, um dem Mieter eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die geforderte Miete innerhalb der im Mietspiegel angegebenen Spanne liegt. Enthält der Mietspiegel ein Raster von Feldern, in denen für Wohnungen einer bestimmten Kategorie jeweils eine bestimmte Mietspanne ausgewiesen ist, so ist im Erhöhungsverlangen nur die genaue Angabe des – nach Auffassung des Vermieters – für die Wohnung einschlägigen Mietspiegelfeldes erforderlich, um den Mieter (auch) auf die im Mietspiegel für die Wohnung vorgesehene Spanne hinzuweisen (BGH v. 11.03.2009 – VIII ZR 316/07GE 2009, 512; BGH v. 12.12.2007 – VIII ZR 11/07GE 2008, 191).

Das ist vorliegend erfolgt, indem der Kläger im Erhöhungsverlangen das Feld L 1 als einschlägig bezeichnete, ohne die konkrete Spanne zu nennen, was nach den vorgenannten Entscheidungen des BGH aber auch nicht erforderlich ist.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

DER TAGESSPIEGEL am 08.01.2018: Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen – Heizung in mehreren Kreuzberger Häusern ausgefallen

Draußen Temperaturen um den Gefrierpunkt – und in der Wohnung ist die Heizung ausgefallen. Diese Erfahrungen machen derzeit Mieter der “Deutsche Wohnen” in Kreuzberg.

In mehreren Mietshäusern des „Deutsche Wohnen“-Konzerns in Kreuzberg fällt laut einem Bericht des RBB seit dem 05.01.2018 die Heizung aus; und es gibt keine Warmwasserversorgung. Das bestätigte Unternehmenssprecher Marko Rosteck dem RBB am 08.01.2018. Laut dem Bericht handelt es sich um „einige Häuser“ in der Admiralstraße, der Kohlfurter und der Kottbusser Straße. Wie viele Bewohner oder Mietparteien betroffen sind, konnte der Unternehmenssprecher nicht sagen. Bereits im Dezember sei ein Heizkessel ausgefallen, beim Versuch, ihn auszutauschen, sei der zweite Heizkessel geplatzt. Jetzt solle ab dem 09.01.2018 repariert werden; Anfang kommender Woche soll das Problem behoben sein. Bei Bedarf können Mieter einen Radiator erhalten; zudem können sie die Miete mindern.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/immobiliengesellschaft-deutsche-wohnen-heizung-in-mehreren-kreuzberger-haeusern-ausgefallen/20826262.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

rbb24.de am 08.01.2018: Defekte Heizkessel in Deutsche-Wohnen-Häusern – Heizung in Kreuzberger Mietshäusern fällt seit Tagen aus 

Der börsennotierte Deutsche-Wohnen-Konzern besitzt rund 100.000 Wohnungen in Berlin. Vergangenen Winter klagten Mieter über kaputte Heizungen, undichte Fenster und Baumängel. Nun fallen wieder Heizungen aus. Immerhin werden Radiatoren angeboten.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2018/01/mieter-heizung-ausfall-deutsche-wohnen-kreuzberg.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss ein qualifizierter Mietspiegel dem Erhöhungsverlangen beigefügt werden, wenn er allgemein zugänglich ist?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 55/17, Urteil vom 15.09.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Denn das Erhöhungsverlangen vom 20.01.2016 ist formell wirksam, weil es die Anforderungen des § 558a558b BGB erfüllt.

Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass dem Erhöhungsverlangen der Berliner Mietspiegel 2015 als Anlage beigefügt war. Diese Beifügung war indes nicht erforderlich (BGH v. 30.09.2009 – VIII ZR 276/08GE 2009, 1617; BGH v. 28.04.2009 – VIII ZB 7/08GE 2009, 777), da er allgemein zugänglich ist. Auch ein qualifizierter Mietspiegel muss im Rahmen der alternativen Begründung gem. § 558 a Abs. 3 BGB nicht zwingend beigefügt werden, wenn er öffentlich zugänglich ist. Aus § 558 a Abs. 3 BGB ergibt sich auch deshalb nichts anderes, weil die so genannte Erwähnungspflicht hier nicht bestand, denn der Kläger hat als Begründungsmittel den Mietspiegel – und weder Vergleichswohnungen noch ein Sachverständigengutachten – gewählt.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 05.01.2018: Wohnblock nahe Havel – Mieterhöhung von 75 Prozent für ein Wohnhaus in Spandau

Weil die 44 Wohnungen in dem Haus modernisiert werden, soll die Miete drastisch steigen. Der Mieterverein will vermitteln.

Die Mieter des Wohnblocks Straßburger Straße/Ecke Spandauer Burgwall sind in Aufruhr. Ihr Vermieter hat ihnen Modernisierungsmaßnahmen angekündigt, nach denen die Mieten um rund 75 Prozent steigen sollen.

Die Anton Schmittlein Construction GmbH, die den Wohnblock nahe der Havel im vergangenen Jahr von den Erben des Berliner Bauunternehmers Johann Makowka gekauft hat, will in dem Komplex die Fassaden dämmen, alle Steigleitungen sowie die Heizung austauschen und in den 44 Wohnungen die Bäder erneuern. Im Dachgeschoss werden zudem acht neue Wohnungen gebaut. Nach den Maßnahmen sollen die Domizile als Eigentumswohnungen weiterveräußert werden. Weil sich der Wohnblock im Sanierungsgebiet der Spandauer Wilhelmstadt befindet, stellt das Unternehmen Interessenten eine Steuerersparnis von 60 Prozent in Aussicht.

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article213025587/Mieterhoehung-von-75-Prozent-fuer-ein-Wohnhaus-in-Spandau.html

AMV im Lichte der Presse:


Spandauer Volksblatt am 08.01.2018: Ärger mit Vermieter?

Wann? 18.01.2018 18:30 Uhr bis 18.01.2018 20:00 Uhr

Wo? Klubhaus Westerwaldstraße, Westerwaldstraße 13, 13589 Berlin

Klubhaus Westerwaldstraße | Falkenhagener Feld. „Probleme und Ärger mit der Deutsche Wohnen?“ Um dieses Thema geht es bei der dritten Kiezversammlung am Donnerstag, 18. Januar. Dazu lädt der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) alle Mieter um 18.30 Uhr ins Klubhaus an der Westerwaldstraße 13 ein. Mit auf dem Podium sitzen zahlreiche Bundes- und Landespolitiker, Bezirksverordnete und Kreisverbandsvorsitzende von SPD, CDU, Grüne und Linke. Die Veranstaltung endet gegen 20 Uhr. Darüber hinaus bietet der AMV regelmäßige Beratungen für Mieter an: montags von 18 bis 19 Uhr, mittwochs von 10.30 bis 12 Uhr sowie mit Rechtsberatung immer freitags von 18 bis 19.30 Uhr und sonnabends von 10 bis 12 Uhr. Ort ist das Bürgeramt an der Westerwaldstraße 9A.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/politik/aerger-mit-vermieter-d140319.html