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Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 27.08.2019: Mietendeckel in Berlin – Mieterverein kritisiert Lompschers Entwurf

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Reiner Wild befürwortet einen langfristigen und „atmenden“ Mietendeckel.

Der Entwurf für einen Mietendeckel der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) stößt auch beim Berliner Mieterverein auf Kritik. Dessen Geschäftsführer, Reiner Wild, kritisiert vor allem die fünfjährige Geltungsdauer. „Es geht uns um ein langfristiges Modell für eine öffentlich-rechtliche Preisbindung. Da sind weitergehende Bedingungen einzubeziehen. Was will der Senat denn dann in fünf Jahren machen?“, sagte Wild dem Tagesspiegel.

Der Entwurf aus dem Hause Lompscher geht in seiner Härte für Vermieter über den vom Berliner Mieterverein vor einigen Wochen vorgelegten eigenen Entwurf hinaus. Der Mieterverein spricht sich für einen „atmenden Deckel“ aus. Gemeinwohlorientierte Vermieter dürften nicht bestraft werden, sagte Wild. Wenn die Lebenshaltungskosten steigen, sollen auch Mieterhöhungen möglich bleiben.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mietendeckel-in-berlin-mieterverein-kritisiert-lompschers-entwurf/24947160.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Unterliegt die gesetzlich geregelte Ankündigungspflicht von Instandsetzungsarbeiten einer besonderen Form oder Frist?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 65 S 5/19, Beschluss vom 18.02.2019) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. wie folgt aus: „Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts beruht weder auf einer Rechtsverletzung gemäß § 546ZPO, noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung, § 513 ZPO. Frei von Rechtsfehlern hat das Amtsgericht die Beklagte zur Instandsetzung verurteilt, weil die Beheizbarkeit des Wohnzimmers durch die vorhandene Nachtspeicherheizung nicht mehr gewährleistet ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB stellt die Beklagte selbst letztlich auch gar nicht in Abrede.

Offen bleiben kann, ob unter welchen Voraussetzungen ein Mieter gehindert sein kann, seinen Anspruch aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB gerichtlich zu verfolgen bzw. eine Verurteilung des Vermieters ungeachtet einer unstreitigen Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit der Mietsache ausgeschlossen sein kann.

Hier jedenfalls hat das Amtsgericht rechtsfehlerfrei keine Gründe gesehen, die dem Mangelbeseitigungsanspruch der Kläger entgegenstehen könnten.

Die Kläger befanden sich insbesondere nicht in Verzug mit der Annahme einer von der Beklagten angebotenen Mangelbeseitigung, § 293 BGB. Die Beklagte hat den Klägern die von ihr unstreitig geschuldete Leistung zu keiner Zeit so angeboten, wie sie zu bewirken ist, § 294 BGB. Zutreffend hat das Amtsgericht den insoweit bei Erhaltungsmaßnahmen maßgeblichen Pflichtenkreis der Parteien eines Wohnraummietvertrages nach §555a BGB konkretisiert.

Danach hat der Mieter Erhaltungsmaßnahmen zu dulden, § 555aAbs. 1 BGB; der Vermieter hat sie dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, soweit nicht eine – hier weder vorgetragene noch ersichtliche – Ausnahme nach § 555a Abs. 2 Hs. 2 BGB vorliegt.

Soweit die Beklagte den Ansatz des Amtsgerichts beanstandet, lässt sie offen, worauf sie ihre Auffassung stützt, die Anwendung des §555a Abs. 2 BGB sei für den (nicht ganz seltenen) Fall der Beseitigung – wie hier – vom Mieter angezeigter Mängel ausgeschlossen. Dem Wortlaut der Regelung lässt sich eine solche Einschränkung nicht entnehmen. Da die Kenntnis vom Instandsetzungsbedarf innerhalb der dem Mieter zum Alleingebrauch überlassenen Räumlichkeiten mangels Kenntnis des Vermieters regelmäßig eine Anzeige des Mangels voraussetzt, im Übrigen gerade die Ausführung von Arbeiten im privaten Rückzugsbereich des Mieters ein besonderes Informationsbedürfnis auslöst, würde die Vorschrift – ohne jeden Anhaltspunkt im Gesetzestext – de facto jeden sinnvollen Anwendungsbereich verlieren.

Die seit dem Mietrechtsänderungsgesetz (2013) ausdrücklich gesetzlich geregelte Ankündigungspflicht von Instandsetzungsarbeiten, die auch zuvor anerkannt war (vgl. BGH Urt. v. 04.03.2009 – VIII ZR 110/08, in Grundeigentum 2009, 646) unterliegt – anders als die Modernisierungsankündigung nach §555c BGB – keiner besonderen Form oder Frist, wobei es sich dabei um eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers handelt (vgl. BT-Ds. 17/10485, S. 18), die den Bedürfnissen der Praxis entspricht (vgl. Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., 2018, § 555a Rn. 37, m. w. N. vgl zu alledem auch: Kammer, Urt. v. 17.03.2016 – 65 S 289/15, WuM 2016, 285).

Wie jede Ankündigungs- oder Mitteilungspflicht ist diese kein Selbstzweck, sondern hat sich mit Blick auf ihren Sinn und Zweck am Informationsinteresse des Erklärungsempfängers zu orientieren. Wie bei der Modernisierungsankündigung gilt insoweit für die Ankündigung nach § 555a Abs. 2 BGB, dass sie den Mieter vor allem früh- bzw. rechtzeitig über die auf ihn zukommenden Belastungen informieren soll (vgl. auch BT-Ds. 14/4553, S. 37 für die Modernisierungsankündigung). Die Erheblichkeitsschwelle für die Ankündigungspflicht lässt zudem darauf schließen, dass sich die zeitliche Komponente (Rechtzeitigkeit), aber auch die inhaltlichen Anforderungen nach der Art und dem Umfang der in Aussicht genommenen Arbeiten richten. In Abhängigkeit von der Dringlichkeit der Maßnahmen (§ 555a Abs. 2 Hs 2 Alt. 2 BGB) muss dem Mieter in jedem Fall ausreichend Zeit bleiben, sich auf die damit einher gehenden Behinderungen durch notwendige organisatorische Vorsorgemaßnahmen einzustellen (vgl. Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, a.a.O. Kammer, Urt. v. 17.03.2016, aaO; Kammer, Urt. v. 17.03.2016 – VIII ZR 289/15, WuM 2016, 285).

Hier hat die Beklagte die Instandsetzungsarbeiten bereits in zeitlicher Hinsicht nicht konkret angekündigt, insbesondere keinen konkreten Termin für den Beginn der Arbeiten genannt.

Das nunmehr erstmals in Bezug genommene Schreiben vom 20. Januar 2018, in dem der Austausch des Nachtspeicherofens ohne Mitteilung weiterer Informationen für die 9. Kalenderwoche angekündigt wird, wird erstmals in den Rechtsstreit eingeführt.

Schriftverkehr wurde erstinstanzlich ausschließlich von den Klägern in Bezug genommen und zu den Akten gereicht, nicht von der Beklagten. Der mit der Klageschrift von den Klägern vorgelegte Schriftverkehr endet (nachvollziehbar) mit einem außergerichtlichen Schreiben des Prozessbevollmächtigten der Kläger an die Beklagte vom 10. Januar 2018. Dies entspricht den Feststellungen des Amtsgerichts im Tatbestand des angefochtenen Urteils.

Unabhängig davon genügt die bloße Angabe eines Zeitraums, nicht jedoch eines konkreten Datums nicht den o. g. Anforderungen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des hier im Raum stehenden Umfangs der Arbeiten und der mit ihrer Ausführung zu vermutenden, von der Beklagten allerdings auch nicht näher angegebenen Beeinträchtigungen für die Kläger, wobei hier hinzukommt, dass die Klägerin – wie sich aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht ergibt – über 80 Jahre alt und schwer krank ist.

Die Beklagte hat erstmals in der Klageerwiderung den Ablauf der Arbeiten konkretisiert, dies allerdings, ohne dass für einen nicht auf den Abbau von Nachtspeicheröfen spezialisierten Laien verständlich wäre, inwieweit die Nutzung der Wohnung bzw. unter welchen Bedingungen ein Verbleib darin möglich ist. So ist etwa für den insoweit nicht vorgebildeten Mieter unverständlich, welche Ausmaße und Beeinträchtigungen etwa das “Andocken einer Unterdruckhaltung an den Sanierungsbereich zum Erzeugen des gesetzlich vorgeschriebenen Unterdruckes von 20 PA während der Arbeitszeiten” oder das “Andocken einer Mehrkammer-Personalschleuse an die Arbeitskammer gem. den Vorschriften der TRS 519” annimmt. Die Mitteilung Spezialkenntnisse voraussatzender Angaben genügt ersichtlich nicht dem Informationsinteresse des Mieters als Verbraucher im Sinne des § 13BGB. Ahnen lässt sich im Zusammenhang mit der “Mehrkammer-Personalschleuse”, dass möglicherweise die – bei Wohnungen nicht unübliche – Möblierung den von der Beklagten in Aussicht genommenen Installationen im Wege stehen könnte.

Vor diesem Hintergrund fällt die fehlende Mitteilung des Beginns der Arbeiten besonders ins Gewicht.

Auf welches schützenswerte Interesse die Beklagte im Übrigen ihre Auffassung stützt, den Klägern die von ihr beauftragte Fachfirma nicht benennen zu müssen, erschließt sich nicht. Es ist demgegenüber offenkundig, dass ein Mieter nicht jeden, der Einlass begehrend an der Wohnungstür steht und behauptet, vom Vermieter beauftragt zu sein, in die Wohnung lassen sollte, wobei auch hier das hohe Alter der Klägerin und ihre schwere Erkrankung zusätzlich ins Gewicht fällt. Ebenso offenkundig ist, dass dem Mieter eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der beauftragten Firma möglich sein muss, wenn er – wie im Fall von Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung – ihm fremde, von ihm nicht ausgewählte Personen in sein privates, mit persönlichen (Wert-)Gegenständen ausgestattetes Rückzugsgebiet lassen muss.

Die Ausführungen der Beklagten zur “Gewährung” einer Mietminderung sind für den hier zur Entscheidung stehenden Anspruch der Kläger auf Instandsetzung aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB rechtlich irrelevant, im Übrigen unzutreffend. Eine Mietminderung wird nicht vom Vermieter “gewährt”; sie tritt unter den Voraussetzungen des § 536 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB ausweislich des Wortlautes der Regelung kraft Gesetzes ein.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 27.08.2019: Welche Bedenken es gegen die Mietendeckel-Pläne von Lompscher gibt

Viele Politiker, Wirtschaftsvertreter und Juristen lehnen die Pläne zur Mietenobergrenze aus dem Hause Lompscher ab. Wie ist der Plan zu bewerten?

Viele Reaktionen aus den Parteien auf den ersten Entwurf des Mietendeckels waren ablehnend. „Klar verfassungswidrig“ und auf direktem Wege in eine „sozialistische Planwirtschaft“ hatten Mietexperten der CDU die Vorschläge aus dem Hause von Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Linke) geschimpft.

Auch Politiker der SPD lehnten die durchgehende staatliche Festschreibung fast aller Mieten auf gesetzliche „Oberwerte“ ab. Sogar vereinzelte Rücktrittsforderungen gab es. So sagte Udo Marin, Geschäftsführer des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI): „Wo ist die Stimme der Vernunft, die diesem für die Stadt so katastrophalen Treiben ein Ende bereitet? Herr Müller,Frau Pop – Zeit zu handeln!“

Vielleicht auch angesichts solcher Stimmen mühte sich Senatorin Lompscher am Montag darum, die zu früh bekannt gewordenen Pläne als „Arbeitsstand“ zu relativieren – und damit wieder die Hoheit über die Debatte zu gewinnen.

Was genau will Lompscher mit ihrem Mietendeckel-Plan?

Sie will trotz aller Relativierungen einen festen Deckel auf die Mieten, der fünf Jahre lang nicht wackelt. Am Montag berief sie sich zwar wiederholt nur auf die vom Senat beschlossenen Eckpunkte zum Mietendeckel aus dem Juli. Doch diese enthalten in vielen Punkten verschiedene Varianten.

Was spricht gegen eine Umverteilung am Wohnungsmarkt zugunsten der Mieter?

Eine Umverteilung, wie sie im Lompscher-Entwurf vorgesehen ist, könnte gegen Grundsätze der Demokratie verstoßen: Gegen Verhältnismäßigkeit und die Rechte, die nicht nur Mieter sondern auch Vermieter haben. Deshalb warnen SPD und Grüne vor zu radikalen Einschnitten. Das ist vernünftig, weil es niemanden etwas nützt, wenn der Mietendeckel von den Gerichten ganz schnell wieder kassiert. Dann würde die Mietsteigerungen sich womöglich noch beschleunigen.

Die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in den Markt hatte zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse des Bundes unterstrichen. Dass ein Deckel mehr leisten muss als die wenig wirksame Bremse, sagen alle drei Koalitionäre. Aber SPD und Grüne behalten auch die am Gemeinwohl orientierten Vermieter im Auge. Wenn deren Einkünfte drastisch gekürzt werden, ist der Spielraum für Reparaturen und bei großen Konzernen für Neubau nicht mehr da.

Wie ist der Plan rechtlich zu bewerten?

Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist Bundesrecht. Die Mietpreisbremse, die vom Bundesverfassungsgericht gerade erst überprüft und gebilligt wurde, könnte insoweit abschließend sein. Deshalb ist fraglich, ob das Land Berlin in der geplanten Weise in Mietverträge eingreifen darf. Das Land Berlin darf allerdings das „Wohnungswesen“ regeln.

Interessant ist also der Umfang dieser Kompetenz. Ein Blick in den Grundgesetz-Kommentar Jarass/Pieroth ergibt: Das Wohnungswesen umfasst „alle Regelungen, die sich aus sozialen Gründen auf privaten Wohnzwecken dienende Gebäude beziehen.“ Die Betonung liegt hier auf „Gebäude“. Es können also zum Beispiel Wohnraumbewirtschaftung, Wohnraumverteilung, Wohnungsbauförderung geregelt werden, und womöglich auch eine Mietpreisbindung beim öffentlich geförderten Wohnraum.

Bei Wohnungen aber, die von privaten Anbietern frei am Markt angeboten werden, gilt nach überwiegender Ansicht das Bundesrecht als abschließend. Das bedeutet, Berlin könnte die Deckelung der Mieten in der geplanten Weise nicht durchsetzen.

Was bedeutet das in der Konsequenz für die Berliner Mietendeckel-Pläne?

Noch liegt kein Berliner Gesetz vor. Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, kann das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden, zum Beispiel von mindestens einem Viertel der Abgeordneten des Bundestages. Die CDU hat das vor. Sie ist aufgrund ihrer Stärke auch die einzige Fraktion, die das kann. Ansonsten könnte die Bundes- oder eine Landesregierung ebenfalls den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle stellen. Das Bundesverfassungsgericht würde dann prüfen, ob das Berliner Gesetz dem Grundgesetz und dem einfachen Bundesrecht entspricht.

https://www.tagesspiegel.de/politik/wo-ist-die-stimme-der-vernunft-welche-bedenken-es-gegen-die-mietendeckel-plaene-von-lompscher-gibt/24944466.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 26.08.2019: Debatte in Berlin – SPD geht auf Distanz zu Lompscher-Plänen für Mietendeckel

Am Wochenende sind Eckdaten für den in Berlin geplanten Mietendeckel bekannt geworden – und haben teils heftige Kritik ausgelöst. Selbst die Koalitionspartner SPD und Grüne rücken davon ab, die CDU kündigt rechtliche Schritte an. Lompscher betont den Entwurfscharakter.

Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher(Linke) stößt mit ihrem Entwurf zum Mietendeckel auf massive Kritik. Sowohl Vertreter der Opposition als auch Politiker der rot-rot-grünen Koalition halten nichts von Lompschers Plan, die Mieten in der Stadt auf höchstens acht Euro pro Quadratmeter zu begrenzen. Erste Details dazu waren am Sonntag bekanntgeworden.

Wohnungen sollen in den kommenden Jahren demnach nicht mehr als knapp acht Euro pro Quadratmeter kosten dürfen. Danach sind je nach Jahr des Erstbezugs und Ausstattung der Wohnung Kaltmieten von 3,42 bis 7,97 Euro möglich.

Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller, ließ während einer Dienstreise nach Peking am Montag mitteilen, dass es sich bei dem bekannt gewordenen Papier noch nicht um eine Senatsvorlage oder einen fertigen Gesetzentwurf handele. Noch sei nichts in Stein gemeißelt, so der SPD-Politiker. Ihm sei Rechtssicherheit wichtig.

SPD-Landesvizechef und Innensenator Andreas Geisel teilte mit, das gemeinsame Ziel sei klar: Die spekulative Gier auf dem Wohnungsmarkt müsse gestoppt werden. Aber: “Nicht der radikalste Vorschlag ist der beste, sondern der wirksamste Vorschlag. Was wir nicht brauchen ist ein Vorschlag für ein Gesetz, über das jahrelang gestritten wird und das am Ende keinen Bestand vor den Gerichten hat”, so Geisel. Der SPD-Mittelstandsbeauftragte Harald Christ fordert Lompscher sogar zum Rücktritt auf.

CDU und FDP drohen bereits mit einer Verfassungsklage: Der Mietendeckel sei unsozial, weil er etwa Mieter teurer Altbauwohnungen bevorzuge.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/08/mietendeckel-berlin-reaktionen-linke-relativieren.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 27.08.2019: Müller distanziert sich von Entwurf für Mietendeckel

Sollen Mieter nur noch 8 Euro pro Quadratmeter zahlen? Bausenatorin Lompscher bestätigt die geplanten Obergrenzen, Müller bleibt vage.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) distanziert sich von dem Entwurf für einen landesweiten Mietendeckel der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). „Es handelt sich bei dem Papier weder um eine Senatsvorlage, noch um einen Gesetzesentwurf. Dem Senat liegt bisher nichts vor”, so Müller, der sich zurzeit auf Dienstreise in China befindet.

Müller weiter: “Die zuständige Fachverwaltung wurde im Juni mit der Ausarbeitung eines rechtssicheren Gesetzesentwurfes zum Mietendeckel beauftragt. Auf diesen Vorschlag warten wir. Sobald er vorliegt, muss er von der Innen- und Justizverwaltung auf die Rechtskonformität geprüft sowie anschließend im Senat und Abgeordnetenhaus diskutiert werden. Mir ist es wichtig, dass sich die Mieterinnen und Mieter auf einen rechtssicheren Mietendeckel verlassen können und wir für gemeinwohlorientierte Unternehmen Lösungen finden, damit diese weiter ihrer Aufgabe der Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum nachkommen können.“

https://www.morgenpost.de/berlin/article226873469/Acht-Euro-Miete-Lompscher-bekraeftigt-Mietendeckel.html

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

 

Spandauer Volksblatt am 26.08.2019: Wohnungsbau im Kiez

Haselhorst. Die Haselhorster sind am 3. September wieder zur Kiezversammlung geladen. Thema ist diesmal der Bau hunderter neuer Wohnungen im Ortsteil. Was bedeutet das für den Kiez? Droht ein Verkehrs-Chaos und steigen die Mieten? Darüber wollen die Spandauer SPD-Politiker Swen Schulz aus dem Bundestag und Daniel Buchholz aus dem Abgeordnetenhaus mit den Anwohnern diskutieren. Mit am Tisch sitzen die Gewobag und Bau-Experten. Los geht es um 18.30 Uhr in der Weihnachtskirche am Haselhorster Damm 54.

https://www.berliner-woche.de/haselhorst/c-bauen/wohnungsbau-im-kiez_a228916

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 26.08.2019: Gesetzesentwurf für Mietendeckel – Berliner SPD und Grüne gegen Pläne von Lompscher

Die Senatskanzlei fordert, die Miethöhe zu begrenzen, nicht abzusenken. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop pocht indes auf Rechtssicherheit.

Die Pläne von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) für einen rigiden Mietendeckel in Berlin stoßen bei den Koalitionspartnern SPD und Grünen auf Widerstand. Vor allem diesystematische Absenkung aller Mieten auf willkürlich festgelegte Obergrenzen wird skeptisch gesehen. Allenfalls Absenkungen von Wuchermieten werden als gerichtsfest eingeschätzt.

Der Chef der Senatskanzlei Christian Gaebler (SPD) stellte am Montag klar: „Schwerpunkt des Mietendeckels ist die Begrenzung der Miethöhe und nicht deren Absenkung.“ Zum Referentenentwurf aus dem Hause Lompscher wollte er sich nicht äußern – ihm liege noch kein Gesetzentwurf vor.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) schaltete sich aus China in die Debatte ein, wo er sich derzeit auf Dienstreise aufhält. Dabei ließ er indirekt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Lompscher-Entwurfs erkennen. „Mir ist es wichtig, dass sich die Mieterinnen und Mieter auf einen rechtssicheren Mietendeckel verlassen können“, sagte Müller. Innen- und Justizverwaltung müssten den Entwurf „auf Rechtskonformität“ prüfen. Anschließend würden Senat und Abgeordnetenhaus die Vorlage diskutieren. Müller erklärte außerdem, für gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen müsse es Lösungen geben, „damit diese weiter ihrer Aufgabe der Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum nachkommen können“.

Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) mahnte einen „vernünftigen Interessenausgleich zwischen Mieterschutz und einem rechtmäßigen Eingriff in den überhitzten Mietenmarkt“ an. „Unbedingt notwendig“ sei ein „rechtssicherer und umsetzbarer Weg“. Zwar müssten „Mietwucher“ bekämpft und Mieter geschützt werden, andererseits dürften Vermieter nicht „unter Generalverdacht der Spekulation gestellt werden“.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/gesetzesentwurf-fuer-mietendeckel-berliner-spd-und-gruene-gegen-plaene-von-lompscher/24944606.html

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

 

CDU-Fraktion Berlin lädt Vermieter, Verbände und Bauindustrie zum Runden Tisch für stabile Mieten und Neubau ein

Die CDU-Fraktion Berlin wird am 28. August 2019 Berliner Vermieter, Eigentümer, Verbände und die Bauindustrie zu einem Runden Tisch einladen. Wir wollen gemeinsam mit Wohnungsbaugenossenschaften, privaten Eigentümern und öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften besprechen, wie wir zu stabilen Mieten und einer ausreichenden Anzahl an bezahlbaren Neubauwohnungen für die Berliner kommen werden. Im Rahmen eines breit aufgestellten Dialoges soll ausgelotet werden, welche Vereinbarungen zwischen der Politik und den anderen Beteiligten getroffen werden können, damit stabile Mieten und der dringend erforderliche Wohnungsneubau endlich realisiert werden kann.

https://www.cdu-fraktion.berlin.de/lokal_1_1_1928_CDU-Fraktion-Berlin-laedt-Vermieter-Verbaende-und-Bauindustrie-zum-Runden-Tisch-fuer-stabile-Mieten-und-Neubau-ein.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 22.08.2019: Verbände – In Berlin fehlen 80.000 Sozialwohnungen

Verbände kritisieren zu geringe staatliche Förderung in Berlin. Jeder zweite Mieter hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.

Die Politik kommt aus Sicht eines Bündnisses mehrerer Verbände beim Bau von sozialen und bezahlbaren Wohnungen nicht voran. So verzeichnete Berlin allein 2018 einen Rückgang von 21.000 Wohnungen mit Mietbindung, doch in den vergangenen zwölf Jahren wurden zusammengerechnet nicht einmal 13.000 gebaut. Inzwischen gibt es in der Hauptstadt nur noch rund 100.000 dieser geförderten Wohnungen. Der Schwund an Sozialwohnungen ist allerdings nicht nur ein Problem in der Hauptstadt, sondern betrifft alle Bundesländer, wie das Verbändebündnis Soziales Wohnen am Donnerstag mitteilte. Die Verantwortung dafür, dass es beim Bau von sozialen und bezahlbaren Wohnungen nicht vorangeht, sieht das Bündnis sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.

„Es ist trotz aller Ankündigungen im Grunde genommen nichts passiert“, sagte Matthias Günther vom hannoverschen Forschungsinstitut Pestel in Berlin mit Blick auf die Aktivitäten der Bundesregierung. Das Institut hat im Auftrag der Verbände ermittelt, wie viele Sozialwohnungen pro Jahr gebaut werden müssten, um ein Minimalziel von bundesweit zwei Millionen Einheiten im Jahr 2030 zu erreichen – beziehungsweise 180.000 allein in der Hauptstadt, um damit wenigstens wieder auf den Bestand zu kommen, den es 2007 noch gab. Das heißt, es müssen 80.000 gebaut werden.

Nach Auffassung des Bündnisses müsste der Staat seine Förderung für den sozialen Wohnungsbau erheblich steigern, um dieses Ziel zu erreichen. Und zwar von zuletzt 2,4 Milliarden Euro auf dann 6,3 Milliarden Euro pro Jahr – bei einer durchschnittlichen Förderung von 60.000 Euro pro neu gebauter Sozialwohnung. „Der Bund muss seine Förderung dabei mehr als verdoppeln. Bei den Ländern ist eine Erhöhung um das 3,5-Fache notwendig“, so Studienleiter Günther. Das müssten Bund und Länder dann konsequent in den kommenden zehn Jahren durchhalten.

https://www.morgenpost.de/berlin/article226858895/Verbaende-In-Berlin-fehlen-80-000-Sozialwohnungen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 22.08.2019: Bestand an Sozialwohnungen schrumpft – Verbände fordern Millardeninvestitionen für bezahlbares Wohnen in Berlin

Ein unübliches Bündnis aus Mietervertretern, Bauwirtschaft, Gewerkschaft und Caritas schlägt Alarm: Wohnen wird unbezahlbar und fast nichts passiert.

Ein unabhängiges Bündnis von Verbänden unter Beteiligung von Mieterbund, Bauwirtschaft und Caritas fordert angesichts der Wohnungsnot besonders in Ballungsgebieten wie Berlin einen milliardenschweren „Akutplan für soziales und bezahlbares Wohnen“. Ein großer Teil der Menschen mit durchschnittlichen Einkommen könnte es sich wegen der hohen Mieten nicht mehr leisten, in Großstädten zu wohnen. Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) habe das Wohnen zwar zur „sozialen Frage unserer Zeit“ erklärt. Doch trotz der Bekenntnisse schrumpfe das Angebot an Sozial- und günstigen Mietwohnungen unverändert.

Berlin ist besonders hart von der Entwicklung betroffen: Allein in den vergangenen zwei Jahren gingen in der Hauptstadt mehr als 45.000 Sozialwohnungen verloren – das Angebot dieser günstigen Wohnungen schrumpfte um fast ein Drittel von mehr als 152.000 auf 116.000. Und obwohl die Bundesregierung für den Neubau von Sozialwohnungen mehr als 1,5 Milliarden Euro im Jahr an die Bundesländer überweist, gelingt es der Berliner Verwaltung nicht einmal, alle geförderten Mietwohnungen mit Sozialbindungen zu versehen. Nach der am Montag vorgestellten Studie des Pestel-Instituts förderte Berlin knapp 22.000 Wohnungen in den Jahren 2016 bis 2018, aber trotzdem kamen fast 13.000 davon „ohne Sozialbindung“ auf den Markt.

Als „Sozialwohnungslotterie“ beschrieb Matthias Günther die Folgen des Mangels an bezahlbarem Wohnraum. Gab es in Deutschland noch eine Wohnung für vier Haushalte in den 1980er Jahren, kämpfen heute 19 Haushalte um eine subventionierte Mietwohnung. In Berlin hat jeder zweite Bewohner ein so geringes Einkommen, dass er Anspruch auf eine Sozialwohnung hat – diesen mehr als eine Million Berlinern stehen nur 116.000 Sozialwohnungen gegenüber. Günthers Fazit: „Das Angebot reicht nicht mal aus, um die unmittelbar Bedürftigen zu versorgen.“

Die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, forderte eine Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau „auf zwei Milliarden Euro pro Jahr statt diese wie geplant zu senken“. Außerdem forderte sie den massiven Neubau günstiger Wohnungen und dafür eine „Neue Wohngemeinnützigkeit“.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bestand-an-sozialwohnungen-schrumpft-verbaende-fordern-millardeninvestitionen-fuer-bezahlbares-wohnen-in-berlin/24932996.html