Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 14.02.2022: Neues Vorkaufsrecht ist nötig
Die Städte brauchen ein Instrument, um der Verdrängung von Mietern etwas entgegensetzen zu können.
Drei Monate nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten zeigt sich immer mehr, welche fatale Wirkung die Entscheidung für Mieter hat. Das Vorkaufsrecht ist praktisch nicht mehr anwendbar, weil das zentrale Argument, die Sorge vor einer Verdrängung, als Begründung nicht mehr herangezogen werden darf. Solange es keine neue gesetzliche Regelung gibt, wird das Vorkaufsrechts damit auch in Zukunft nicht mehr ausgeübt werden können.
Das ist gerade für Städte wie Berlin, Hamburg und München ein Problem, wo das Vorkaufsrecht genutzt wurde, um der Verdrängung der angestammten Mieter etwas entgegenzusetzen. Denn allzu häufig werden Mietwohnungen nach einem Verkauf in Eigentumswohnungen umgewandelt und anschließend gewinnbringend weiterverkauft. Von den angestammten Mietern finden sich am Ende kaum noch welche unter den Bewohnern.
Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt des Vorkaufsrechts war, dass Investoren dessen Ausübung abwenden konnten, indem sie sich zur Einhaltung eines besonderen Mieterschutzes verpflichteten. Abwendungsvereinbarung wurden solche Übereinkünfte genannt, zu denen der Verzicht auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gehörte.
Ausgerechnet diese Abwendungsvereinbarungen werden nun im Zuge des Bundesverwaltungsgerichtsurteil von Vermietern infrage gestellt. Die ersten haben Vereinbarungen aufgekündigt oder angefochten. Sollten sie damit erfolgreich sein, wird es nicht lange dauern, bis weitere ihrem Beispiel folgen. Für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist das Gift. Das einzig Gute ist, dass die Geschäftemacher damit den Nachweis erbringen, wie dringend nötig eine Neuregelung des gesetzlichen Vorkaufsrechts ist. Jetzt muss die Ampel im Bund die Konsequenzen ziehen.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Morgenpost am 07.02.2022: Linke wirft Vonovia Bruch des “Sozialpakts” vor
Im vergangenen Jahr hat Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia in dem mit dem Berliner Senat geschlossenen „Zukunfts- und Sozialpakt” das Versprechen abgegeben, den Mietanstieg in den kommenden drei Jahren auf durchschnittlich ein Prozent pro Jahr zu begrenzen. Nun melden sich immer mehr Mieter des Unternehmens, das in Berlin rund 40.000 Wohnungen im Bestand hat, weil sie eine deutlich höhere Mietsteigerung erhalten haben. „Vonovia ignoriert die eigene Selbstverpflichtung und erhöht kräftig die Mieten“, folgert Niklas Schenker, Sprecher für Mieten der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus.
In einer am Montag veröffentlichten Mitteilung nennt der Abgeordnete die Mieterhöhungen angesichts der in den vergangenen Jahren wiederholt Rekordgewinne „schamlos“. Und weiter: Sie seien „eine Frechheit und eine Kampfansage an die Mieterinnen und Mieter in der Stadt, die gerade mit großer Mehrheit für die Vergesellschaftung des börsennotierten Wohnungsunternehmens gestimmt haben“. Besonders absurd sei, dass Vonovia mit den immensen Mieterhöhungen um bis zu zehn Prozent sich nicht einmal an ihre eigene Selbstverpflichtung halte. Das System der finanzialisierten Wohnungswirtschaft ist sei unvereinbar mit einer sozialen Wohnungsversorgung. „Deshalb werden wir den Weg der Vergesellschaftung weiter konsequent verfolgen”, kündigt Schenker an.
Mieterverein: Im Einzelfall sogar „15 Prozent Mieterhöhung möglich“
Tatsächlich haben sich beim Berliner Mieterverein in den vergangen Tagen „etliche Mieter gemeldet“, berichtet Reiner Wild, Chef des Berliner Mieterverein. Deren Mietsteigerungen hätten nicht bei einem Prozent, sondern im Schnitt sogar bei rund neun Prozent gelegen. „Wir müssen den Betroffenen dann erklären, dass die Mieterhöhungsgrenze von einem Prozent sich leider nicht auf das einzelne Mietverhältnis, sondern auf den gesamten Wohnungsbestand bezieht, so Wild weiter. Da in vielen Fällen wegen Modernisierungen und Ausschöpfung der ortsüblichen Vergleichsmiete gar keine Erhöhungen vorgenommen werden können, bedeute dies, dass im Einzelfall sogar Mieterhöhungen bis zu 15 Prozent in drei Jahren bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete vorgenommen werden könnten.
Bei der Vonovia versteht man die Aufregung nicht. „Genau wie wir im Mai 2021 angekündigt haben, erhöhen wir unsere Mieten in Berlin im Schnitt nicht über ein Prozent, und zwar dieses und die kommenden beiden Jahre nicht“, versichert Vonovia-Sprecher Matthias Wulff. Dies habe das Unternehmen im Zuge der Fusion mit der Deutschen Wohnen öffentlich mit dem Senat vereinbart, so Wulff weiter – und erinnert an den Wortlaut der Vereinbarung: „Vonovia und Deutsche Wohnen sagen zu, ihre regulären Mieterhöhungen über ihren Berliner Bestand insgesamt in den nächsten drei Jahren auf höchstens ein Prozent jährlich und in den beiden nachfolgenden Jahren auf den Inflationsausgleich zu begrenzen.“

Vonovia „Manche Anpassungen liegen darüber, manche darunter“

„Ein Prozent im Schnitt bedeutet, dass manche Anpassungen darüber liegen können und einige darunter“, so Wulff weiter. Vom Bruch der Vereinbarung, wie vom Politiker der Linkspartei behauptet, könne deshalb nicht die Rede sein. „Dazu kommt, dass wir bei der Anzahl und Höhe der Mieterhöhungen deutlich unter dem bleiben, was rechtlich zulässig ist“, so Wulff weiter. Von den rund 40.000 Mieterhaushalten hätten insgesamt rund 5000 eine Mieterhöhung erhalten. Der durchschnittliche Mietpreis in den Berliner Beständen der Vonovia liege aktuell bei 7,04 Euro je Quadratmeter (nettokalt). Zudem habe Vonovia seit 2019 in Berlin keine Mietanpassungen mehr vorgenommen und nach Ende des Mietendeckels keine Nachforderungen gestellt, ruft der Sprecher in Erinnerung.

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 06.02.2022 – Vonovia und Deutsche Wohnen: Ärger um Mieterhöhung von zehn Prozent

Vonovia versprach, Mietsteigerungen in Berliner Wohnungen auf ein Prozent jährlich zu begrenzen. Im Einzelfall sind aber stärkere Anhebungen möglich.
Die Unruhe unter Berlins Mietern ist groß. Seit Tagen werde er in der Mieterberatung „überrannt“, berichtet Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). Der Grund: Neben den landeseigenen Wohnungsunternehmen wollen auch private Vermieter wie die Vonovia und ihre Tochter Deutsche Wohnen die Miete anheben.
Die Vonovia hat für „rund ein Achtel“ ihrer knapp 40.000 Wohnungen in Berlin „Mietanpassungen versandt“, sagte Unternehmenssprecher Matthias Wulff. Die Deutsche Wohnen will nach Angaben eines Sprechers die Mieten für 22.000 Wohnungen in Berlin raufsetzen.
Zwar haben Vonovia und Deutsche Wohnen vor ihrer Fusion im vergangenen Jahr zugesagt, reguläre Mieterhöhungen in ihrem Berliner Bestand in den nächsten drei Jahren auf ein Prozent jährlich zu begrenzen. Was sich nach einer moderaten Geschäftspolitik anhört, kann jedoch im Einzelfall zu stattlichen Mieterhöhungen führen, wie ein Beispiel aus Spandau zeigt.

Mieter: Das ist nicht mehr moderat

Für Johannes Heinrich (Name geändert) soll sich die Kaltmiete für seine rund 66 Quadratmeter große Wohnung bei der Vonovia von rund 500 Euro auf 550 Euro erhöhen – eine Anhebung um rund zehn Prozent. „Das ist nicht gerade moderat“, sagt Heinrich. So wie ihm geht es vielen anderen Haushalten. „Uns liegen seit Ende Januar diverse Mieterhöhungen vor, bei denen der Anstieg um die zehn Prozent beträgt“, sagt Mieterberater Eupen.
Die Vonovia spricht auf die Frage nach der durchschnittlichen Erhöhung von „acht Cent pro Quadratmeter“. Damit liege der Konzern „gleichauf mit den jüngst ausgebrachten Erhöhungen bei den landeseigenen, staatlichen Wohnungsunternehmen“. Der Faktencheck zeigt allerdings, dass bei den landeseigenen Unternehmen Mieterhöhungen um zehn Prozent zurzeit nicht möglich sind. In laufenden Verträgen dürfen die landeseigenen Unternehmen die Mieten nur um bis zu 2,5 Prozent anheben, sofern die Mieten in der Zeit des Mietendeckels abgesenkt wurden. Für alle anderen Wohnungen mit laufenden Verträgen darf die Miete um ein Prozent steigen.
Selbst bei der Deutsche Wohnen sind Mieterhöhungen stärker beschränkt als bei ihrem Mutterkonzern Vonovia. „Wir haben uns für eine freiwillige Kappungsgrenze von 30 Euro entschieden und bleiben damit deutlich unter dem, was der Mietspiegel ermöglicht“, sagt ein Sprecher der Deutsche Wohnen. Im Schnitt beschränke sich die Mieterhöhung dadurch pro Haushalt und Monat auf weniger als 20 Euro.

Unternehmen will Mietern entgegenkommen

AMV-Chef Eupen übt Kritik an den Mieterhöhungen. „Während Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hofft, dass sich die Immobilienwirtschaft im Rahmen des zu gründenden Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen auf ein freiwilliges Mietenmoratorium einlässt, erhöhen die potenziellen Partner Vonovia und deren Tochter Deutsche Wohnen zum 1. April kräftig die Mieten.“ Sie schafften damit „vollendete Tatsachen“ und kassierten „vorher nochmal schnell ab“, so Eupen. „Die Politik hofft und die Wohnungswirtschaft handelt.“ Die Melkkuh sei der Mieter. Die Vonovia und ihre Tochter Deutsche Wohnen heizten damit die extrem angespannte und emotionale Situation weiter an, warnt Eupen. Die Mieter hätten nichts davon, dass Vonovia und Deutsche Wohnen versprochen haben, den durchschnittlichen Anstieg der Miete auf jährlich ein Prozent zu begrenzen, da diese Versprechen sich auf alle Wohnungen der Unternehmen bezögen. Für einzelne Wohnungen seien höhere Mietsteigerungen möglich.
Mieter Johannes Heinrich aus der Vonovia-Wohnung in Spandau hält die Mieterhöhung ohnehin nicht für gerechtfertigt. Das Wohnumfeld leide unter Dreck und Ratten, sagt er, und die Wohnung sei in keinem guten Zustand. Sie verfüge zwar über Isolierglasfenster, doch diese seien undicht. „Wenn es regnet, läuft das Wasser rein“, sagt er. Das Parkett in der Wohnung sei nach einem Wasserschaden nie repariert worden und gewellt. Die Küche sei mit Einbaumöbeln ausgestattet, doch sei das Holz nach dem Wasserschaden aufgequollen. Der Voreigentümer habe die Schäden nicht repariert, aber zumindest die Miete nicht angehoben.
Immerhin: Die Vonovia will den Mietern entgegenkommen. „Wenn jemand Sorge hat, sich den neuen Mietpreis nicht leisten zu können, dann können sich unsere Mieterinnen und Mieter beim Sozialmanagement melden – wir finden gemeinsam eine Lösung“, sagt Vonovia-Sprecher Wulff.

Mieterhöhungspraxis noch nicht vereinheitlicht

Die Deutsche Wohnen gehört zwar mittlerweile als Tochter zum Vonovia-Konzern, doch in der Mietenpolitik unterscheiden sich beide Unternehmen, wie die aktuellen Erhöhungen zeigen. Die Deutsche Wohnen begrenzt Mieterhöhungen nicht nur auf 30 Euro pro Haushalt, während bei der Vonovia stärkere Steigerungen möglich sind. Bei der Deutsche Wohnen sind zudem Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel so begrenzt, dass ein Haushalt maximal 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss – selbst wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde. Die Vonovia verspricht dagegen etwas allgemeiner, darauf zu achten, dass die Miete „bezahlbar bleibt“.
Nach dem Mietendeckel-Aus zeigte sich wiederum die Vonovia kulanter und verzichtete auf Mietnachzahlungen. Die Deutsche Wohnen machte Nachzahlungen davon abhängig, ob die Mieter finanziell dazu in der Lage sind. Auf die Frage, wann beide Unternehmen ihre Mieterhöhungspraxis angleichen, antwortet Vonovia-Sprecher Wulff: „Wir arbeiten gerade gemeinsam am Zusammenschluss mit der Deutsche Wohnen.“ Es kann also womöglich noch dauern.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 25.01.2022: Unzulässig kassierte Beträge müssen erstattet werden
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen Degewo und Howoge stehen in der Pflicht, die Umlage der Kosten für Rauchwarnmelder neu zu ordnen.
Keine Frage, die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin sind als Anbieter preiswerter Wohnungen nicht wegzudenken. Trotzdem sind auch die städtischen Vermieter nicht davor gefeit, Fehler zu machen, wie sich bei Degewo und Howoge im Streit um die Umlage der Kosten für die Anschaffung von Rauchwarnmeldern zeigt.
Obwohl das Landgericht Berlin im April vergangenen Jahres im Streit von Mietern gegen die Deutsche Wohnen entschied, dass die Ausgaben für die Anmietung von Rauchwarnmeldern nicht als Betriebskosten in Rechnung gestellt werden dürfen, setzen die beiden städtischen Unternehmen diese bislang auch von ihnen geübte Praxis fort. Und argumentieren dabei, dass es in der Frage noch keine höchstrichterliche Entscheidung gebe.

Niederlage wäre erst mit Spruch des Bundesgerichtshofs komplett

Die Degewo verweist sogar auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg, das die Umlagefähigkeit von Mietkosten für Rauchwarnmelder bejaht habe. Tja, wenn die Degewo eine Magdeburger Wohnungsbaugesellschaft wäre, dürfte sie sich natürlich darauf berufen. Weil sie das aber nicht ist, wird ihr wie der Howoge nichts anderes übrig bleiben, als sich nach der Berliner Rechtsprechung zu richten. Zumindest so lange, bis es eine höchstrichterliche Entscheidung in dem Streit gibt. Da die Deutsche Wohnen gegen das Landgerichtsurteil aus Berlin nicht in Revision gegangen ist, steht zu vermuten, dass sie kein gesteigertes Interesse an einer höchstrichterlichen Entscheidung hatte. Kein Wunder. Denn die Niederlage wäre erst mit einem Scheitern vor dem Bundesgerichtshof komplett.
Was nun zu tun ist? Degewo und Howoge müssen ihr Modell der Kostenverteilung umstellen und die seit April 2021 zu Unrecht kassierten Beträge für die Anmietung von Rauchwarnmelder schleunigst an die Mieter zurückzahlen. Und zwar unaufgefordert. Sonst bekommen die Unternehmen ein Problem, das größer ist als die Neuverteilung der Kosten.

Aus der Rubrik “Mieterinformation”:

Spandauer Volksblatt am 13.01.2022: Kostenfreie Mieterberatung
 
Spandau. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) übernimmt auch 2022 im Auftrag des Bezirksamtes die kostenlose Beratung von Bürgerinnen und Bürger in Mietrechtsangelegenheiten. Teilweise finden die Sprechstunden zu geänderten Zeiten statt. Außerdem gibt es in Staaken eine neue Beratungsstelle. Die Orte und Termine lauten im einzelnen: Haselhorst, Gemeinwesenverein Haselhorst, Burscheider Weg 21, Montag, 9.30 bis 11.30 Uhr; Siemensstadt, Stadtteilbüro Siemensstadt, Wattstraße 13, Montag, 12.30 bis 14.30 Uhr; Staaken I, Staakentreff Obstallee 22d/e, Montag, 15.30 bis 17.30 Uhr; Staaken II, Staakentreff Brunsbütteler Damm 267, Dienstag, 8 bis 10 Uhr; Hakenfelde, Stadtteiltreff Hakenfelde, Streitstraße 60, Dienstag, 11 bis 13 Uhr; Neustadt, Paul-Schneider-Haus, Schönwalder Straße 23/24, Dienstag, 14 bis 16 Uhr; Falkenhagener Feld, Kiezstube, Kraepelinweg 1, Dienstag, 17 bis 19 Uhr; Wilhelmstadt, Stadtteilladen Wilhelmstadt, Adamstraße 39, Donnerstag, 8 bis 11 Uhr.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 06.01.2022: Die kostenlose Mieterberatung im Bezirk läuft auch 2022 weiter:

AMV-Mieterberatung jetzt 2 x in Staaken

Eine gute Nachricht zum Jahresbeginn – wenn auch mit einem kleinen Wermutstropfen: Das von 2018-2021 begrenzte Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung zwischen Stadtentwicklungssenat und Bezirk geht wohl in eine Verlängerung. Zumindest wird die Finanzierung fortgesetzt, der für alle Mieter:innen so wertvollen kostenlosen Beratungsstunden in zivilrechtlichen Fragen rund um Wohnen und Mieten. Ab kommender Woche, dann auch in beiden Staakentreffs:
Mit geänderten Sprechzeiten und leider auch – obwohl so stark frequentiert und benötigt in der Großwohnsiedlung an Heerstraße und Magistratsweg (s. Artikel v. 28. Dez. 21) –  eine Stunde kürzer, montags von 15.30-17.30 Uhr im Stadtteilzentrum Staakentreff Obstallee 22E.
Die eine Stunde wurde – wenn auch unfreiwillig – abgetreten an den neuen, zweiten Staakener Beratungsstandort, dem Staakentreff Brunsbütteler Damm 267, in der Ladenzeile nahe Ecke Magistratsweg.
Nicht nur dem Namen nach, eng verbunden mit dem Stadtteilzentrum an der Obstallee finden in dem – von der Ev. Kirchengemeinde zu Staaken zusammen mit dem Gemeinwesenverein Heerstraße Nord geführten  Nachbarschaftstreff  – ab Dienstag 11. Januar von 8 bis 10 Uhr, zwei kostenlose Beratungsstunden des AMV statt  – nicht nur für “frühe Vögel” aus der Mieterschaft der Louise-Schröder-Siedlung.
Schwerpunkte der kostenlosen Mieterberatungen sind zivilrechtliche Fragen im Rahmen der Mietverhältnisse, von Mietverträgen und Kündigungsschutz, Mieterhöhungen und Mietmängeln oder – fast immer ganz oben auf der Themenliste – die Abrechnungen bzw. Pauschalen für Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten. Generell gilt: Eine rechtliche Vertretung ist jedoch mit der Mieterberatung nicht abgedeckt.
 Die  “kostenlosen Mieterberatungszeiten” im Auftrag des Bezirksamtes Spandaudes AMV Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes:
• Staaken I | montags 15.30-17.30 UhrStadtteilzentrum Staakentreff | Obstallee 22E• Staaken II | dienstags 8-10 UhrStaakentreff | Brunsbütteler Damm 267
Kontakt AMV:Tel.: 23 60 54 05 | 0174 / 48 32 728Email: info@mieter-verbraucherschutz.berlin
und in anderen Spandauer Ortsteilen:
• Haselhorst | montags 9.30-11.30 UhrGemeinwesenverein Haselhorst e.V | Burscheider Weg 21
• Siemensstadt | montags 12.30-14.30Stadtteilbüro Siemensstadt | Wattstraße 13
• Hakenfelde | dienstags 11-13 UhrStadtteiltreff Hakenfelde | Streitstraße 60
• Neustadt | dienstags 14-16 UhrPaul-Schneider-Haus | Schönwalder Straße 23-24
• Wilhelmstadt | donnerstags 8-11 UhrStadtteilladen Wilhelmstadt | Adamstraße 39
Darüberhinaus nicht im Rahmen der Senat-Bezirk-Finanzierungund doch kostenlos, als pro-bono Zugabe des AMV:
• Falkenhagener Feld | dienstags 17-19 UhrQM-Laden Kiezstube | Kraepelinweg 1
Dazu am Rande notiert:Es ist schon merkwürdig und lässt üble Gedanken aufkommen, dass ausgerechnet die beiden meist frequentierten Standorte der AMV-Beratungen im Jahr 2021 – siehe Link Artikel vom 28. 12. 21  – “Federn lassen mussten” durch Reduzierung wie “bei uns” in der Großwohnsiedlung Heerstraße oder sogar komplett gestrichen bzw. anderweitig vergeben sind, wie im Falkenhagener Feld.
Zum Glück für die Mieter:innen dort ist derAMV bereit weiterhin am Dienstagnachmittag zwei Beratungsstunden “auf eigene Kappe und umsonst” durchzuführen.
Von den anderen bezirklichen Beratungsstellen des Berliner Mietervereins bzw. des Spandauer Mietervereins für Verbraucherschutz sind nach unserem Wissen keine Zahlen der Nutzungen veröffentlicht.
zum download:• Pressemitteilung Mieterberatungen im Bezirk 2022 v. 3. 01.22• Link zu den kostenlosen Renten- + Mieterberatungen im Bezirk

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 03.01.2022: Hoher Beratungsbedarf bei den Betriebskosten

Spandau. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) hat im Jahr 2021 nach eigenen Angaben insgesamt 1259 Menschen an sieben Standorten beraten.
Die mit Abstand größte Nachfrage gab es mit 406 Beratungen in Staaken. Es folgten das Falkenhagener Feld mit 179, in der Wilhelmstadt mit 170 und in Haselhorst waren es 144 .
Mehr als 44 Prozent (555 Menschen) hatten Fragen zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Fragen zu Mietmangel und Mietminderung hatten 293 und zu Mieterhöhungsverlangen exakt 111 Menschen.
Der Mietendeckel war in 57 Fällen Grund, die Sprechstunde des AMV aufzusuchen, 32 Mal ging es um eine Kündigung.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 03.01.2022: Gewobag fordert Mieter:innen auf Parkhaus zu räumen:

Gewobag-Streich zum Jahreswechsel …

bösartige Fälschung oder doch einfach nur “the same procedure as last year”?  Diese drei möglichen Varianten gehen einem gleich durch den Kopf, angesichts des in den letzten zwei Jahren mehrfach gezeigten Umgangs mit ihrer Mieterschaft in Kombination mit der kurz vor Weihnachten an die Parkboxen gehängten Aufforderung, der kommunalen Wohnungsgesellschaft Gewobag, die gemieteten Flächen im Parkhaus am Blasewitzer Ring 21 “umgehend bis jedoch spätestens zum 13. Januar 2022 zu Räumen. Anderenfalls werden wir eine Räumung veranlassen”!
Trotz des “Wir bitten Sie …” vor dem oben zitierten Satzteil mit der Räumungsandrohung kann ein Aushang statt eines persönlichen Schreibens nur ein Beispiel sein, für die unfreundliche und nicht ausreichend informierende Kommunikation des Unternehmens mit ihren betroffenen Mieter:innen.
Und das liegt nicht an den Fehlern im Text sonder an dem was fehlt im Text:In erster Linie die fundamentale Information darüber, wie lange denn die Räumung der Parkboxen/Stellplätze andauern soll und vor allem auch warum diese zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen muss.
Bezüglich der Frage nach dem “Warum” lässt die Passage im Aushang, mit der Frage nach dem Vorliegen eines Mietvertrags und der “Bitte” diesen per Email an das Servicecenter zu schicken, über eine mögliche, wenn zutreffend, aber auch überaus peinliche Antwort spekulieren: Vielleicht wurden in der Zentrale der Gewobag, die entsprechenden Ordner, Dateien, Unterlagen zu den Verträgen über die Stellflächen im Altbestand-Parkhauses  am Blasewitzer Ring Nr. 21 unwiderruflich vernichtet, gelöscht?
Egal, auf jeden Fall scheint der Gewobag-Mieterservice in alter Manier in das neue Jahr 2022 starten zu wollen.

AMV im Lichte der Presse:

staaken.info am 28.12.2021: AMV-Jahresbilanz 2021 der kostenlosen Mieterberatungen im Bezirk:

Staaken einsam an der Spitze!

Dank der kommunalen Gewobag? Diese Frage sei erlaubt, angesichts der Jahresbilanz des AMV für die kostenlosen, via Senat und Bezirksamt finanzierten Sprechstunden der Mieterberatung: Staaken und vor allem die Großwohnsiedlung an Heerstraße und Magistratsweg nimmt in der Rangliste der AMV-Standorte in 7 Spandauer Ortsteilen, mit über 400 persönlichen Beratungen einen einsamen Spitzenplatz ein – mehr als doppelt so viel wie beim “Zweitplatzierten”, der sogar größeren Wohnsiedlung im Falkenhagener Feld, mit einem gehörigen Wohnungsbestand des Wohnungskonzerns Deutsche Wohnen AG.
Insgesamt haben im Jahr 2021 vom AMV in Spandau, in den sieben verschiedenen Sprechzeiten und Orten persönlich bzw. per Telefon exakt 1. 259 Mieter:innen aus dem Bezirk Rat in den unterschiedlichsten Mietrechtsfragen gefunden.
Die fünf häufigsten Themen:
  1. Betriebs- und Heizkostenabrechnung       555 Beratungen = 44,08 %
  2. Mietmangel und Mietminderung                293 Beratungen =  23,27 %
  3. Mieterhöhungsverlangen                          111 Beratungen =     8,81 %
  4. Mietendeckel                                               57 Beratungen =     4,53 %
  5. Kündigung                                                   32 Beratungen =     2,54 %
Die zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Spandau geschlossene Vereinbarung Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 endet mit dem bevorstehenden Jahreswechsel und damit auch die Finanzierung der doch so wichtigen kostenlosen Angebote der Mieterberatung direkt vor Ort.
Wir hoffen sehr, dass die Mieterberatung des AMV bei uns im Quartier, wie auch in den anderen Spandauer Ortsteilen, noch lange und weit über das Jahr 2021 hinaus fortgesetzt werden kann:
Nicht nur, weil der Mietrechtsexperte des AMV Marcel Eupen mit seinem Fachwissen und Engagement auch vielfache “ehrenamtliche” Unterstützung geboten hat, auf  Infoveranstaltungen und Mieterversammlungen der Mieterinitiativen aus dem Stadtteil, wie zuletzt zum Thema der Betriebskostenabrechnungen am 13.12. oder bei der Brandserie-Mieterversammlung am 20.12. auf der Wiese.

AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

Bürgerbüro Falkenhagener Feld, Westerwaldstraße 9A, 13589 Berlin

Montag 18 – 19  Uhr, Mittwoch 10.30 – 12 Uhr,Freitag 18 – 19.30 Uhr, Samstag 10 – 12 UhrTel:  236 054 05 | mobil: 0174 48 32 728Email: info@mieter-verbraucherschutz.berlin

Die Beratungsstunden des AMV im Quartier der Großwohnsiedlung an Heerstraße und Magistratsweg:

Montags von 16-19 UhrStadtteilzentrum StaakentreffObstallee 22 E

https://www.staaken.info/2021/12/staaken-einsam-an-der-spitze/

Der AMV wünscht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, allen Mieterinnen und Mietern ein Glückliches Jahr 2022!