Archiv der Kategorie: Gerichtsentscheidungen

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 80/14, Urteil vom 15.04.2015) –  Gebrauchtwagenhändler muss kaputtes Auto zurücknehmen!

Wer ein gebrauchtes Auto mit schwerwiegenden Mängeln vom Händler kauft, darf es wieder zurückgeben, urteilt der BGH. Das gilt auch, wenn der Wagen vor kurzem durch den TÜV gekommen ist.

Das Auto sei wegen „der massiven, ohne weiteres erkennbaren Korrosion nicht in einem Zustand“ gewesen, der die Erteilung einer TÜV-Plakette gerechtfertigt hätte. Zudem habe die Klägerin „nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Gebrauchtwagenhändlers verloren“ und musste sich deshalb nicht auf eine Nacherfüllung durch ihn einlassen.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/recht-auf-rueckgabe-kaputter-gebrauchtwagen-bgh-urteil-13539403.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH, Urt. v. 15.4.2015 – VIII ZR 281/13 – Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten: kein Vorrang der Duldungsklage!

Der Vermieter von Wohnraum kann das Mietverhältnis durch Kündigung beenden, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren.

http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=368188

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Berliner Zeitung am 14.04.2015 – Graffiti im Erdgeschoss kein Mangel für obere Wohnung!

Mieter können Schmierereien nicht ohne weiteres als Mangel geltend machen, wie aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervorgeht (Az.: 7 C 43/14).

Nach Ansicht des Amtsgericht hat der Mieter allerdings keinen Anspruch auf Beseitigung. Denn bei dem Objekt handele es sich nicht um eine Luxusimmobilie, die vom Mieter aufgrund repräsentativer Gründe angemietet wurde.

http://www.berliner-zeitung.de/ratgeber/graffiti-im-erdgeschoss-kein-mangel-fuer-obere-wohnung,10808236,30425128,view,asTicker.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – I ZR 59/13, Urteil vom 02.04.2015 – Der Puma-Pudel darf keine Marke sein!

Ein Pudel, der wie der Puma der Sportartikel-Firma springt – ein Hamburger Designer wollte sich seine Parodie als Marke schützen lassen. Das ging Puma zu weit – und dem Bundesgerichtshof auch.

Eine Verwechslungsgefahr der beiden Logos habe zwar nicht bestanden – aber der beklagte T-Shirt-Designer Thomas Horn habe mit seiner Darstellung eines springenden Pudels und des Schriftzugs “PUDEL” die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt, um sein Produkt bekannter zu machen, sagte der Vorsitzende Richter: “Das ist grundsätzlich unlauter.”

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/puma-bundesgerichtshof-101.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Der Bundesgerichtshof – VII ZR 36/14 – hatte heute die Frage zu beantworten, ob der TÜV Rheinland für mangelhafte Brustimplantate  mit Industrie-Silikon hafte, die er zertifiziert hatte.

Die Klägerin, Frau Elisabeth Schmitt, verklagte den TÜV Rheinland auf 40.000,00 € Schmerzensgeld. Sie sagte: “Ich habe Vertrauen gehabt eigentlich in den TÜV. Ich fühle mich betrogen, dass so etwas überhaupt passieren kann. Ich gehe davon aus, dass so was in Ordnung ist, dass es untersucht ist – vom TÜV staatlich geprüft.”

Der BGH hat den Rechtsstreit in der Sache nicht entschieden, sondern mit Beschluss vom heutigen Tage dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte vorgelegt.

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung 52/2015 vom heutigen Tage wie folgt aus: “Der u.a. für die Haftung wegen fehlerhafter Gutachten zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Union drei Fragen zur Auslegung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte vorzulegen:

Ist es Zweck und Intention der Richtlinie, dass die mit dem Audit des Qualitätssicherungssystems, der Prüfung der Produktauslegung und der Überwachung beauftragte benannte Stelle bei Medizinprodukten der Klasse III zum Schutz aller potentiellen Patienten tätig wird und deshalb bei schuldhafter Pflichtverletzung den betroffenen Patienten unmittelbar und uneingeschränkt haften kann?

Ergibt sich aus den genannten Nummern des Anhangs II der Richtlinie 93/42/EWG, dass der mit dem Audit des Qualitätssicherungssystems, der Prüfung der Produktauslegung und der Überwachung beauftragten benannten Stelle bei Medizinprodukten der Klasse III eine generelle oder zumindest anlassbezogene Produktprüfungspflicht obliegt?

Ergibt sich aus den genannten Nummern des Anhangs II der Richtlinie 93/42/EWG, dass der mit dem Audit des Qualitätssicherungssystems, der Prüfung der Produktauslegung und der Überwachung beauftragten benannten Stelle bei Medizinprodukten der Klasse III eine generelle oder zumindest anlassbezogene Pflicht obliegt, Geschäftsunterlagen des Herstellers zu sichten und/oder unangemeldete Inspektionen durchzuführen?

Diese Fragen sind für die Entscheidung über die Revision der Klägerin erheblich. Sie betreffen einerseits die Frage der Drittwirkung der Pflichten einer benannten Stelle zugunsten der Patientinnen und andererseits den Umfang der Überwachungspflichten. Da die Fragen auf der Grundlage der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte beantwortet werden müssen, ist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft zuständig, zur Fortbildung des Europäischen Rechts die Richtlinie auszulegen.”

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70742&pos=0&anz=52

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BAG – 10 AZR 99/14, Urteil vom 18.03.2015 – Alkoholiker haben Anspruch auf Lohnfortzahlung!

Arbeitgeber müssen alkoholsüchtigen Beschäftigten sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlen, wenn diese wegen ihrer Sucht krankgeschrieben sind. Sucht und auch Rückfälle nach einer Therapie seien in der Regel nicht als Selbstverschulden zu werten, das den Anspruch auf eine Lohnfortzahlung aufhebe, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 18.03.2015 in Erfurt.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bundesarbeitsgericht-alkoholiker-haben-anrecht-auf-lohnfortzahlung-13491077.html

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BAG – 2 AZR 237/14, Urteil vom 26.03.2015 – Kündigungsschutz gilt direkt nach künstlicher Befruchtung!

Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot gilt sofort nach einer künstlichen Befruchtung – und zwar nicht erst mit der erfolgreichen Einnistung der Eizelle. So hat nun das Bundesarbeitsgericht am 26.03.2015 entschieden.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/bundesarbeitsgericht-kuendigungsschutz-gilt-direkt-nach-kuenstlicher-befruchtung/11562190.html

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LG Duisburg – 2 O 84/14, Urteil vom 06.03.2015 –  Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen Aldi Süd!

Aldi Süd darf geschwärzte grüne Oliven nicht als schwarze Oliven bewerben. Das hat das Landgericht Duisburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, der die Aldi-Werbung als irreführend kritisiert hatte.

„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit bei Lebensmitteln. Was vorn auf der Verpackung steht, muss auch drin sein“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vbzv.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/geschwaerzte-oliven-duerfen-nicht-als-schwarze-oliven-beworben-werden

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – XII ZB 473/13, Beschluss vom 18.02.2015 – Lesbisches Paar darf Samenspender nicht verheimlichen!

Dank einer Samenspende bekommt ein lesbisches Paar ein Kind. Die Partnerin will das Kind adoptieren, soll dafür die Zustimmung des Spenders vorlegen. Sie verweigert. Der BGH lehnte die Adoption deshalb ab.

http://www.welt.de/vermischtes/article138851043/Lesbisches-Paar-darf-Samenspender-nicht-verheimlichen.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VIII ZR 243/13 + VIII ZR 260/13 + VIII ZR 109/14, Urteile vom 25.03.2015 – Auch eine Eigentümergemeinschaft hat ein Recht auf Verbraucherschutz!

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen als Verbraucher behandelt werden und sind dementsprechend rechtlich geschützt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen entschieden (Az.: VIII ZR 243/13, Az.: VIII ZR 260/13, Az.: VIII ZR 109/14). In allen Fällen ging es um spezielle Preisanpassungsklauseln von Gasversorgern, wonach die Gaspreise an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt sind. Nun entschieden die Richter: Die Vertragsbedingungen benachteiligen die Verbraucher und sind daher unwirksam.

http://news.immowelt.de/recht-steuern/artikel/2893-streit-um-gaspreise-auch-eine-eigentuemergemeinschaft-hat-ein-recht-auf-verbraucherschutz.html