Berliner Morgenpost am 22.11.2015: Schadstoffbelastung – In 50.000 Berliner Wohnungen herrscht Asbestgefahr!
Vor allem in den West-Bezirken wurden in früheren Jahren Bauteile mit Asbest verwendet. Betroffen ist zum Beispiel die Gewobag.
Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:
Süddeutsche Zeitung am 18.11.2015: Im Kaufrausch!
Der Immobilienkonzern TLG sammelt 100 Millionen Euro für weitere Zukäufe ein. Der Vermieter Vonovia setzt seine Einkaufstour fort und übernimmt die IVV-Gruppe.
Der Konzentrationsprozess auf dem deutschen Immobilienmarkt könnte Ende des Monats darin gipfeln, dass der Marktführer Vonovia den größten Mitbewerber Deutsche Wohnen übernimmt. Vertreter der Belegschaft kritisieren, die Fusionen nützten nur einigen wenigen Investoren. Stets gingen sie mit Einsparungen zulasten der Beschäftigten einher. Der Deutsche Mieterbund warnt, die Platzhirschen könnten ihre regionale Marktmacht für Mieterhöhungen nutzen. Vor allem aber entstehe durch die vielen Deals keine einzige neue Wohnung.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/immobilienmarkt-im-kaufrausch-1.2742905
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:
Berliner Morgenpost am 20.11.2015 – Wohnungen: Jetzt steigen auch die Mieten am Berliner Stadtrand deutlich!
Der Wohnungsverband legt eine Studie vor – und verlangt mehr Neubau.
Deutlich wird in der Studie auch, dass sich das Mietniveau berlinweit angleicht und der bislang deutlich preisgünstigere Stadtrand bei den Preisen langsam nachzieht.
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:
Berliner Zeitung am 18.11.2015: Wohnraumversorgungsgesetz in Berlin – Sozialmieter erhalten Zuschüsse erst später!
Die geplanten Mietzuschüsse für bedürftige Sozialmieter werden voraussichtlich erst ab April 2016 ausgezahlt. Wer seinen Antrag rechtzeitig einreicht, bekommt immerhin rückwirkend Geld – die Zuschüsse sind jedoch an bestimmte Bedingungen gebunden.
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:
ndr.de am 16.11.2015 – Wärmedämmung: Welche Rechte haben Mieter?
Die Außenwände eines Mietshauses zu dämmen, ist aufwendig und teuer. Der Gesetzgeber hat daher in der Energie-Einsparverordnung vorgesehen, dass Vermieter die Investitionskosten einer sogenannten energetischen Sanierung über eine entsprechende Mieterhöhung – die Modernisierungsumlage – wieder hereinholen können. Welche Rechte haben Mieter, wenn es um Wärmedämmung geht?
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”.
promietrecht.de: Mieterwechselpauschalen müssen Mieter nicht bezahlen!
Eine Vereinbarung, dass bei Beendigung eines Mietvertrags der Mieter eine „Mieterwechselpauschale“ zahlen soll, ist unzulässig.
Unzulässig ist es auch, wenn eine Hausverwaltung oder ein Vermieter einen neuen Mieter mit Verwaltungskosten zum Einzug belasten möchte, Verwaltungskosten fordert.
http://www.promietrecht.de/Blog/Mieterwechselpauschalen-muessen-Mieter-nicht-bezahlen-E2326.htm
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:
focus.de am 04.11.2015: Einführung des Bestellerprinzips – Maklergebühren brechen um 50 Prozent ein!
Seit dem 1. Juni können Vermieter die Kosten für einen Makler nicht mehr auf die neuen Mieter übertragen. Das führt zu einem drastischen Einbruch der Maklergebühren in Deutschland. “Ein voller Erfolg für die Mieter”, sagt der Geschäftsführer des Mieterbundes.
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:
swr.de am 27.10.2015: Mietpreis-Abzocke – Wenn die Quadratmeter falsch angegeben sind!
MARKTCHECK deckt auf: Die Quadratmeter-Zahl einer Wohnung ist falsch angegeben – kann das sein? Laut Mietexperten kommt das sogar häufig vor. MARKTCHECK hat zwei Beispiele aus Saarbrücken, bei denen die Wohnfläche deutlich kleiner als gedacht ist. Weitere Wohnungen werden mit einem Sachverständigen überprüft – mit erstaunlichen Ergebnissen. Und nachmessen kann sich lohnen: Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, dann müssen Mieter weniger zahlen oder können sogar einen Teil der bereits bezahlten Miete zurück fordern.
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:
Der Tagesspiegel am 26.10.2015: Aspergillose – Dauerkrank durch Schimmelpilz!
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:
WISO | 19.10.2015 Rückzahlung hoher Miete durch Rüge!
Mit der Wohnungsnot machen Vermieter noch immer gute Geschäfte und ignorieren die Mietpreisbremse. Aber es lohnt sich beim Vermieter auf die Einhaltung der Mietpreisbremse zu pochen. Wer also glaubt, bei einer Neuvermietung zu viel Miete zu zahlen, sollte unbedingt nachrechnen und dem Vermieter eine qualifizierte Rüge erteilen.
http://www.zdf.de/wiso/einhaltung-der-mietpreisbremse-ruege-40563178.html
Anmerkung: Eine Rückforderung überbezahlter Miete bei einem Verstoß gegen die „Mietpreisbremse“ setzt eine vorherige qualifizierte Rüge des Mieters nach § 556g Abs. 2 BGB voraus. Vorgenannte Norm lautet wie folgt:
„Der Mieter kann von dem Vermieter eine nach den §§ 556d und 556e nicht geschuldete Miete nur zurückverlangen, wenn er einen Verstoß gegen die Vorschriften dieses Unterkapitels gerügt hat und die zurückverlangte Miete nach Zugang der Rüge fällig geworden ist. Die Rüge muss die Tatsachen enthalten, auf denen die Beanstandung der vereinbarten Miete beruht.“
Näheres unter http://mieter-verbraucherschutz.berlin/2015/05/pressemitteilung-342015/
