Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

DMB Deutscher Mieterbund am 08.10.2015 – Bundesweiter Heizspiegel 2015 veröffentlicht: Heizkosten sinken um zehn Prozent!

• Deutlich geringerer Heizenergieverbrauch in 2014 durch milderes Klima
• Prognose für 2015 zeigt stabile Kosten
• Heizgutachten hilft, Sparpotenziale zu erkennen

Gute Nachrichten für Verbraucher: Die Heizkosten sind im vergangenen Jahr durchschnittlich um fast zehn Prozent gesunken. Gründe dafür waren vor allem das wärmere Klima und die damit verbundene Reduzierung des Heizenergieverbrauchs um durchschnittlich acht Prozent.

http://www.mieterbund.de/startseite/news/article/27519-bundesweiter-heizspiegel-2014-veroeffentlicht.html?cHash=cd1671c0f729a68cb4d55a53d9ee473a

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

faz.net am 07.10.2015: Gutachten, Klage, Miete kürzen – Was tun bei Schimmel?

Bei Schimmel in der Wohnung streiten Bewohner und Vermieter meist darüber, wer für den Befall die Verantwortung trägt. Doch welche Rechte und Pflichten haben Mieter, wenn sie Schimmel entdecken?

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/welche-rechte-und-pflichten-haben-mieter-bei-schimmel-in-ihrer-wohnung-13837447.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Vermieter will Fotos bewohnter Wohnung machen

Wenn ein Wohnungsmietvertrag gekündigt, aber die Wohnung noch bewohnt ist, dann darf der Vermieter sich nicht das Recht herausnehmen Fotos zu machen. Dabei ist es gleichgültig, ob durch Fotos die Wohnung leichter vermietet, oder besser und schneller verkauft werden soll. Wer die Erlaubnis erteilt muss damit rechnen, dass auch unangenehme Fotos entstehen können.

http://www.promietrecht.de/Blog/Vermieter-will-Fotos-bewohnter-Wohnung-machen-E2272.htm

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

ovb-online.de am 05.10.2015: Eigenbedarf oft nur vorgetäuscht!

Eigenbedarf ist der häusfigste Grund für den unfreiwilligen Auszug von Mietern. Was kann man in diesem Fall tun? Und wie sind die Chancen?

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist ein beliebtes Mittel, um brave Mieter vor die Tür zu setzen. Nicht immer geht es dabei ganz korrekt zu. Was erlaubt ist und was nicht. Eigenbedarfs birgt Streit: Bis zu 60 000 Kündigungen wegen Eigenbedarf gibt es im Jahr, schätzt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.

http://www.ovb-online.de/wirtschaft/eigenbedarf-vorgetaeuscht-5596927.html

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promietrecht.de: Kostenbegrenzung bei Kleinreparaturen – Wieviel darf es kosten?

Im allgemeinen wird angenommen, dass die einzelne Reparatur, deren Kosten Sie übernehmen sollen, nicht mehr als € 100,00 kosten darf – sonst ist das eben keine “kleine” Reparatur mehr. Im Einzelfall haben Gerichte auch schon höhere Beträge noch als angemessen angesehen; bisher liegt die Obergrenze in der Rechtsprechung bei € 120,00.

Außerdem dürfen die Kosten solcher Kleinreparaturen insgesamt im Jahr nicht höher liegen als 6 – 8 % Ihrer Jahresmiete, oder unter einer Monatsmiete.

http://www.promietrecht.de/Schaden/Schaden-an-der-Mietsache/Kostenbegrenzung-bei-Kleinreparaturen-Wieviel-darf-es-kosten-E2262.htm

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focus.de am 01.10.2015: Mietminderung leicht gemacht – Wenig Miete statt viel Ärger! Mithilfe dieser Urteile sparen Sie bares Geld:

Zügellose Nachbarn, Schimmelflecken oder klappernde Heizungen, in Mietwohnungen lauern viele Ärgernisse. Doch die können Sie zu handfesten Vorteilen umdrehen: In vielen Fällen dürfen Sie selbst Ihre Miete mindern. FOCUS Online zeigt, wann Ihnen was zusteht.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietminderung-leicht-gemacht-wenig-miete-statt-viel-aerger-mithilfe-dieser-urteile-sparen-mieter-bares-geld_id_4982767.html

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1.wdr.de am 28.09.2015 – Mieterhöhung nach Modernisierung: Welche Rechte haben Mieter?

Gedämmte Fassaden, sparsame Heizungssysteme, dichte Fenster: Tausende von Häusern werden in Deutschland mit staatlicher Förderung jährlich energetisch saniert. Gut für die Umwelt. Doch oft genug hat der Mieter das Nachsehen.

Wem allerdings als Mieter eine solche energetische Sanierung ins Haus steht, kann sein Blaues Wunder erleben. Mietsteigerungen um fast 50 Prozent sind keine Seltenheit. Viele Mieter können über solchen „staatlich veranlassten Mietwucher“ dann noch so viel schimpfen – sie müssen ausziehen.

http://www1.wdr.de/themen/verbraucher/themen/wohnen/mieterhoehung-nach-modernisierung-104.html

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1.wdr.de am 28.09.2015: Infoblatt – Nebenkostenabrechnung: Unbedingt kontrollieren!

Momentan verschicken viele Vermieter die Nebenkostenabrechnung. Nach Schätzungen des Mieterbundes sind viele Abrechnungen fehlerhaft. So können Mieter nachrechnen:

Die häufigsten Fehler:

Bei der so genannten zweiten Miete gibt es vier typische Fehler:

  1. In vielen Fällen haben die Vermieter die Vorauszahlungen falsch berechnet. Das ist die Pauschale, die Mieter jeden Monat für die Nebenkosten überweisen. Diese Vorauszahlung wird teilweise im Laufe des Jahres erhöht, die Erhöhung wird von Vermietern in ihrer Rechnung aber manchmal vergessen.
  2. Die einzelnen Posten der Nebenkosten werden falsch zusammengerechnet. Insbesondere dann, wenn Vermieter die Abrechnung nicht mit dem Computer erstellen kommt es hier zu Fehlern.
  3. In Häusern mit mehreren Parteien werden Nebenkosten auf alle Parteien umgerechnet. Hierbei gibt es zwei Methoden: Entweder werden die Kosten pro Person, oder nach Quadratmetern umgerechnet. Welche Methode korrekt ist, steht im Mietvertrag. Teilweise werden die Methoden von Vermietern verwechselt. Hier lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag.
  4. Nur laufende Kosten dürfen über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Dazu zählen Kosten für Versicherungen, Müllentsorgung oder Abwasser. Nicht aber Kosten für Reparaturen. Welche Kosten abgerechnet werden dürfen steht im Mietvertrag.

http://www1.wdr.de/themen/verbraucher/themen/nebenkosten-102.html

 

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1.wdr.de am 28.09.2015: Nebenkostenabrechnung

Vielen Mietern flattert zurzeit die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Kontrollieren lohnt sich, denn etwa jede zweite Abrechnung ist falsch, sagt der Deutsche Mieterbund.

Ein häufiger Fehler ist laut Deutschem Mieterbund, dass in den Nebenkostenabrechnungen Positionen auftauchen, die der Vermieter gar nicht umlegen darf. Dazu gehören zum Beispiel Reparatur- und Wartungskosten. Wenn der Hausmeister die Heizung repariert oder den Aufzug wartet, muss der Vermieter das alleine zahlen.

http://www1.wdr.de/themen/verbraucher/themen/quintessenztippsundtrends-426.html

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focus.de am 28.09.2015: Wohnen – Heizungsgeräusche gelten als Mangel!

Regelmäßige Klopfgeräusche oder ständiges Rauschen und Knacken in der Heizung sind Mängel. Das bedeutet: Der Vermieter muss die Mängel abstellen und beseitigen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Unter Umständen kann der Mieter, solange es klopft und knackt, auch die Miete mindern.

Deutliche, unterschiedlich laute Klopfgeräusche, von mehr oder weniger langen Pausen unterbrochen, wirken insbesondere bei Heizkörpern im Schlafzimmer als äußerst störend, so dass der Vermieter verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen, befand das Amtsgericht Hamburg (Az.: 47 C 2816/86). Bis dies geschehen ist, kann der Mieter die Miete mindern.

Das Landgericht Mannheim ging von einer Minderungsquote von 75 Prozent des auf das Schlafzimmer entfallenden Quadratmeterzinses aus (Az.: 4 S 95/77).

Das Landgericht Darmstadt billigte den Mietern bei Klopfgeräuschen, die insbesondere nachts und in den frühen Morgenstunden auftraten, neben der Mietminderung auch das Recht zur fristlosen Kündigung zu, nachdem der Mangel trotz Fristsetzung des Mieters und einem vergeblichen Reparaturversuch nicht abgestellt wurde (Az.: 7 S 131/78).

http://www.focus.de/immobilien/mieten/wohnen-heizungsgeraeusche-gelten-als-mangel_id_4976175.html