Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

WISO-Tipp – Was eine Untervermietung voraussetzt!

Wenn jemand für längere Zeit auszieht, wird die Wohnung zu groß und zu teuer. Ein Untermieter kann helfen, die Kosten in den Griff zu bekommen – die Mietwohnung kann so weiter Lebensmittelpunkt bleiben. Wenn Mieter ein Zimmer untervermieten möchten, müssen sie sich im Klaren sein: Aus einem einfachen Mieter wird ein Vermieter mit allen Rechten und Pflichten. Was es alles zu beachten gilt, zeigt der WISO-Tipp.

Wichtige Regeln für den UntermietvertragDer Untermietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter/innen sollte unbedingt schriftlich abgefasst sein und folgende wichtige Regelungen enthalten:
•  Bezeichnung der zur Nutzung überlassenen Räume,
•  Regelung der Mitbenutzung von gemeinschaftlichen Räumen in der Wohnung (Küche, Bad) und/oder von gemeinsamen Haushaltsgegenständen (z. B. Waschmaschine, Telefon o. ä.),
•  Miethöhe,
•  eventuelle Kostenbeteiligung des Untermieters/der Untermieterin an Betriebs- und Heizkosten, Strom- und Gaskosten, Schönheitsreparaturen sowie an Erwerb bzw. Instandhaltung von gemeinsamen Haushaltsgegenständen (Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauger u. ä.),
•  bei möblierter Untervermietung eine genaue Inventarliste, in der auch der Erhaltungszustand der einzelnen Einrichtungsgegenstände bei Einzug festgehalten ist,
•  Kündigungsfristen für Haupt- und Untermieter/innen,
•  die Leistung/Rückzahlung von Kautionen sowie die Verrechnung gezahlter Betriebs- und Heizkostenvorschüsse und gemeinsamer Anschaffungen, wenn der/ die Untermieter/in auszieht.

http://www.heute.de/zimmer-untervermieten-rechte-und-pflichten-38137738,4672.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Staaken.info am 10.04.2015 – Wichtige Mieterinfos zum Eigentümerwechsel Heerstraße-Nord!

Obwohl die betroffenen Mieter von der GSW über den Eigentümerwechsel schon per Brief informiert wurden, so bleiben doch noch manche Unsicherheiten und offene Fragen. Auf den entsprechenden Kommentar einer Mieterin  zum Artikel auf staaken.info hat der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV mit hilfreichen Informationen geantwortet. Zu wichtig um als Kommentar “versteckt zu bleiben” – deshalb nun Fragen und Antworten hier…

Vier Punkte zum Eigentümerwechsel:

“1) Kein Mieter muss mit ADO Properties einen neuen Mietvertrag abschließen. Der bestehende Mietvertrag gilt weiter. Es gilt § 566 BGB – “Kauf bricht nicht Miete”, d. h. der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf ADO Properties über.

2) Die Miete ist zur Zeit noch an die GSW Immobilien AG zu zahlen. ADO Properties ist noch nicht der Vermieter, sondern immer noch die GSW. ADO Properties wird erst mit Eintragung im Grundbuch Eigentümer und damit Vermieter. Erst ab diesem Zeitpunkt darf ADO Properties die Miete fordern oder wenn die GSW schriftlich mitteilt, dass nunmehr die Miete ab sofort an ADO Properties zu zahlen sei.

3) Die Mietkaution ist von der GSW an ADO Properties auszukehren. Nach § 566a BGB haftet ADO Properties auf Rückzahlung der Mietkaution, und zwar unabhängig davon, ob ADO die Kaution auch tatsächlich von der GSW erhalten hat. Daneben haftet ersatzweise auch die GSW weiter.

4) Für das Jahr 2014 muss noch die GSW (Ista) über die Betriebs- und Heizkosten abrechnen. Für das Jahr 2015 wird die Nebenkostenabrechnung von der ADO erstellt werden.”

http://www.staaken.info/2015/04/wichtige-mieterinfos-zum-eigentumerwechsel/

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

Umziehen nach Berlin – Tipps für die Wohnungssuche!

Der Tagesspiegel – “Wenn Berlin ruft, ist es schwer zu widerstehen. Hat man sich dann für den Umzug entschieden, muss eine geeignete Wohnung her. Wie Sie sich gegen die vielen Mitbewerber durchsetzen und Ihre Chancen verbessern können, erfahren Sie in unseren Tipps für die Wohnungssuche in Berlin…”

http://www.tagesspiegel.de/themen/umziehen-nach-berlin/umziehen-nach-berlin-tipps-fuer-die-wohnungssuche-ein-erfahrungsbericht/11191712.html