Archiv der Kategorie: Verbraucherhinweise

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 21.09.2015 – Abzocke bei Amazon: Betrüger kapern Händler-Shops!

Wer auf dem Amazon Marketplace einkauft, sollte genau hinsehen. Abzocker schleusen unseriöse Super-Schnäppchen in seriösen Shops ein und locken in eine Überweisungsfalle.

Normalerweise ist der Kunde bei Einkäufen auf dem Amazon Marketplace durch den Versandriesen abgesichert. Die Sicherheit erlischt aber in diesem Fall, weil die Bezahlung nicht über das Amazon-System erfolgt. Deshalb sollte so einer Zahlungsaufforderung auch niemand nachkommen. Ein noch so guter Preis sollte kein Argument sein, sich auf gefährliche Einkaufspfade locken zu lassen.

https://www.vz-nrw.de/amazon-marketplace

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Verbraucherzentrale Brandenburg am 09.09.2015: Gleiche Masche – neues Mahnschreiben!

Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor Inkassobüro “SNS Claims Service”!

Eine Serie neuer Forderungsschreiben erreicht die Brandenburger Verbraucher. Einige von ihnen kamen bereits mit einem Brief vom Inkassounternehmen “SNS Claims Service” in die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). “Es handelt sich dabei um eine Abzockmasche”, beruhigt Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der VZB. “Verbraucher sollten auf keinen Fall Geld überweisen, sondern das Forderungsschreiben ignorieren!”

https://www.vzb.de/mahnschreiben-sns

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

chip.de am 15.09.2015 – Fieser WhatsApp-Fake: Vorsicht vor vibrierender Abo-Falle!

WhatsApp ist für Betrüger zu einem der beliebtesten Angriffsziele geworden. Aktuell werden Nutzer mit der Meldung “Bei Ihrem WhatsApp ist ein Problem aufgetreten. Nachrichten wurden blockiert [OK]” in eine Abo-Falle gelockt, die von Kriminellen via WhatsApp-Nachricht versendet wird. Parallel dazu vibriert das Smartphone mehrmals. Hierbei handelt es sich eindeutig um Spam – wie Sie die gefährlichen Nachrichten am besten loswerden, zeigen wir hier.

http://www.chip.de/news/WhatsApp-Betrug-So-werden-Sie-das-Abzock-Abo-wieder-los_76818072.html?utm_medium=social&utm_source=gplus&utm_campaign=gplus&utm_content=news

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

PM 46/2015 vom 11.09.2015: Warnung vor gefälschten E-Mails des Landgerichts Berlin!

Das Landgericht Berlin warnt vor gefälschten E-Mails, die als Absender vermeintliche Richterinnen und Richter des Landgerichts ausweisen und in denen die Adressaten zur Mitwirkung an Verfahren aufgerufen werden. Seit einigen Tagen kursieren zahlreiche dieser Spam-Mails, in denen dazu aufgefordert wird, eine im Anhang befindliche ZIP-Datei zu öffnen, die einen Schadcode enthalten dürfte. Es wird angeraten, derartige Mails unbeantwortet zu löschen.

Der Inhalt der Mails hat in den meisten Fällen folgenden Wortlaut:

„Landgericht Berlin Richterin Diana Pohl Sehr geehrte/r Dame/Herr,

Aufgrund der Anwesenheit bei der Herstellung von einem Strafverfahren gegen Sie, bieten, um die Dokumente zu lesen, um eine Erklärung über die Begründetheit zu geben.
Dringend lesen bis zum 25. December 2015 . Dokumente zur Voruntersuchung in Zip file.

Mit freundliche Grüßen „

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20150911.1540.402448.html

Aus der Rubrik “Verbraucherhinweise”:

heise.de am 02.09.2015: Markenpiraten erobern das Internet!

Der Online-Handel ist ein Paradies für Markenfälscher – und in Deutschland ihr Hauptabsatzweg. Selbst seriöse Marktplätze sind nicht immer vor den Nachahmungen gefeit.

Egal ob es um Gucci-Taschen, Parfüm, Kontaktlinsen oder um Handy-Akkus geht: Wer heute im Internet einkauft, muss mit der Möglichkeit rechnen, dass er statt des Originals eine mehr oder weniger plumpe Fälschung erhält. “Das Internet ist in Deutschland der Vertriebskanal Nummer eins für Markenpiraten”, betont Alexander Dröge vom deutschen Markenverband, einem Zusammenschluss von 400 deutschen Markenherstellern.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Markenpiraten-erobern-das-Internet-2798944.html

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Deutsche Telecom am 19.08.2015: Neue Spam-Welle verbreitet Schadsoftware!

Seit Mitte August tritt eine neue Spam-Mail auf, die unter anderem auch t-online.de-Adressen erreicht.

Betroffen sind vermutlich sämtliche E-Mail Anbieter. Die Spam-Mail enthält einen Link. Klickt der Empfänger darauf, ist es möglich, dass sein Account zum Versand von weiteren Spam-Mails missbraucht wird.

Wichtig: Die Spam-Mails verwenden gefälschte Absenderadressen und werden nicht von den Mailaccounts unserer Kunden über die Server der Deutschen Telekom verschickt. Der Mailservice der Telekom wurde nach unseren Erkenntnissen nicht gehackt.

Bei der aktuellen Spamwelle ist bei vielen betroffenen Nutzern auffällig, dass persönliche Bekannte mit der E-Mail Adresse des Nutzers angeschrieben werden. In einem solchen Fall sollten Kunden dieselben Maßnahmen ergreifen, wie Betroffene, die den in der Mail enthaltenen Link angeklickt haben. Eine Kompromittierung des eigenen Rechners durch eine Schadsoftware kann auch im Vorfeld der aktuellen Spamwelle nicht ausgeschlossen werden .

Was können Sie tun, wenn Sie den Link der Spam-Mail angeklickt haben?

  1. Die Telekom empfiehlt, als ersten Schritt einen aktualisierten Virenscanner einzusetzen, um eine potentielle Schadsoftware zu neutralisieren. Dieser erste Schritt ist wichtig, da im Zweifel eine Schadsoftware eventuelle Passwortänderungen nachverfolgen kann.

  2. Anschließend sollten betroffene Kunden  Passwortänderungen auf allen Endgräten, sowie an dem betroffenen E-Mail-Account vornehmen.

http://www.telekom.com/verantwortung/sicherheit/news/285380

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Watchlist Internet am 03.08.2015: Wenn sich der Erbenermittler meldet!

Ein Rechtsberater informiert Internet-Nutzer/innen in einer E-Mail darüber, dass sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zu einem verstorbenen Mandanten stehen. Um dessen Erbe antreten zu können, müssen sie Vorschusszahlungen leisten. Das darf nicht getan werden, denn es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Der Betrugsversuch beginnt mit einem Schreiben, in dem von einem Vermögenswert in Millionenhöhe die Rede ist.

Sollten Sie eine Benachrichtigung darüber erhalten, dass Sie in einem Verwandtschaftsverhältnis mit einem verstorbenen Millionär stehen, ignorieren Sie das Schreiben. Es handelt sich um den Beginn eines Betrugsversuchs!

https://www.watchlist-internet.at/scamming/wenn-sich-der-erbenermittler-meldet/

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Verbraucherzentrale Brandenburg am 28.07.2015: Aufgepasst bei Schlüsseldienst-Abzocke!

Verbraucherzentrale warnt vor Strauss-Security

Aktuell bereichert sich der Schlüsseldienst Strauss-Security an hilflosen Brandenburgern, deren Tür ins Schloss gefallen ist. Betroffene mussten über 400 Euro für eine simple Türöffnung bezahlen und wurden darüber hinaus bedrängt, das Geld direkt vor Ort zu bezahlen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt eindringlich vor diesem bundesweit agierenden Anbieter: “Wer Zweifel an der Richtigkeit der Schlüsseldienst-Rechnung hat, sollte möglichst nicht vor Ort bezahlen und die Rechnung zunächst von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.”

https://www.vzb.de/aufgepasst-bei-schluesseldienst-abzocke

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Warnung vor WhatsApp Gold-Version!

t-online.de am 28.07.2015: Neue Abo-Abzocke – WhatsApp Gold-Version lockt Nutzer in die Falle!
Mit immer neuen Maschen versuchen Betrüger, die Beliebtheit von WhatsApp zu missbrauchen. Viele Nutzer des Messengers erhalten momentan eine WhatsApp-Nachricht, mit der ihnen “WhatsApp Gold” angeboten wird. Versprochen wird eine Version mit neuen Funktionen, doch wer darauf eingeht, tappt in eine teure Abo-Falle.

Was tun bei einem ungewollten Abo?

Nutzer, die auf das betrügerische Angebot hereingefallen sind und auf ihrer Telefonrechnung das Abo eines Drittanbieters finden, sollten den strittigen Betrag nicht bezahlen. Als Rechnungspartner taucht in vielen Fällen die freenet digital GmbH auf, die sich auf solche Abos spezialisiert.

Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, sollten Nutzer die gesamte Rechnungssumme binnen acht Wochen von der Bank zurückbuchen lassen und den um den Abopreis gekürzten Betrag an den Mobilfunkanbieter überweisen. Zeitgleich sollten sie sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung widersprechen. Das ist wichtig, damit der Mobilfunkanbieter die Mahnung für den noch ausstehenden Betrag aussetzt.

Drittanbietersperre schützt vor neuen Abos:

Um sich künftig zu schützen, können Verbraucher eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Sie verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, sodass dieser keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.

http://www.t-online.de/computer/sicherheit/id_74860836/gold-version-von-whatsapp-lockt-nutzer-in-teure-abo-falle.html

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Leibniz-Institut für Zoo und Wildtierforschung (IZW) im Forschungsverbund Berlin e.V. am 15.07.2015: Falscher Kaviar aus Bulgarien und Rumänien!

Ein erheblicher Teil des in Bulgarien und Rumänien verkauften Kaviars wird mit falschem Etikett verkauft oder ist sogar gefälscht. Dies fanden Forscher des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) und des WWF Österreich durch eine Marktuntersuchung heraus.

Analysen von 27 Kaviarproben aus Rumänien und Bulgarien ergaben, dass die Anzahl an Kaviardosen, die mit falschem oder überhaupt keinem Etikett zum Verkauf angeboten werden, unerwartet hoch ist. Eigentlich müssen alle Kaviargläser und -dosen durch einen universellen Etikettierungscode gekennzeichnet sein, welcher die wichtigsten Informationen über die Herkunft des Kaviars, z. B. Störart, Aquakultur oder Wildfang und Herkunftsland, angibt. In sieben Fällen wurde der Kaviar jedoch illegal ohne Etikett von Straßenverkäufern oder in Geschäften verkauft. Durch genetische Analysen wurde bei allen Kaviarproben die Störart bestimmt. Unter den etikettierten Dosen stimmten lediglich zehn Proben mit der angegeben Art überein. Vier Proben enthielten Kaviar von einer anderen bzw. mehreren, nicht auf dem Etikett genannten Störarten. Bei mindestens einer der falsch etikettierten Kaviardosen wurde der Kaviar von einer preiswerteren zu einer teureren Art aufgewertet. Sechs Proben waren gefälscht. Drei dieser Fälschungen enthielten überhaupt keine tierische DNA und wurden wohl gänzlich künstlich erzeugt. Eine Probe stammte vom Seehasen (Cyclopterus lumpus),  dessen Eier allgemein als Kaviarersatz verkauft werden. Die anderen beiden Fälschungen sind höchstwahrscheinlich aus Störfleisch hergestellt worden.

http://www.izw-berlin.de/pressemitteilung/falscher-kaviar-aus-bulgarien-und-rumaenien.html