Archiv der Kategorie: Verbrauchertipps

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

Belehrungsprotokoll über das Verbot, an einer Internettauschbörse teilzunehmen!

Mit Urteilen vom 11. Juni 2015 (Aktenzeichen I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) Eltern zum Schadenersatz wegen der Teilnahme ihrer Kinder an einer Internettauschbörse (Filesharing) verurteilt. Nach § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haften Eltern für Schäden, die ihre minderjährigen Kinder einem Dritten widerrechtlich zufügen. Eltern müssen jedoch dann nicht zahlen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Um sich vor Schadenersatzansprüchen zu schützen, sollten Eltern daher unbedingt das nachstehende  „Belehrungsprotokoll“ erstellen und von ihrem Kind unterschreiben lassen. Das Belehrungsprotokoll sollte jedes Jahr erneut aufgestellt und längerfristig aufbewahrt werden.

Belehrungsprotokoll über das Verbot, an einer Internettauschbörse teilzunehmen:

Ich habe heute meinen Sohn …………… / meine Tochter ………….. mündlich ausführlich darüber belehrt, dass es rechtswidrig ist, an einer Internettauschbörse teilzunehmen und ihm /ihr derartige Tätigkeiten streng verboten.

 

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Ort,       Datum,             Unterschrift

 

Meine Mutter/ mein Vater hat mir heute ausführlich erklärt, dass die Teilnahme an einer Internettauschbörse rechtswidrig ist und mir eine derartige Tätigkeit ausdrücklich verboten.

Ich habe die Ausführungen inhaltlich verstanden und werde mich an das Verbot halten.

 

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Ort,         Datum,             Unterschrift

Quelle: http://blog.ivd.net/2015/06/belehrungsprotokoll

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

WISO-Tipp  | 15.06.2015  Absicherung für den Pflegefall

Die Prognosen sind düster: bis 2050 soll es deutschlandweit rund 4,4 Millionen Pflegefälle geben. Die Zahl der Menschen, die im Alter auf Pflege angewiesen sind, verdoppelt sich damit beinahe. Herzschwäche, Demenz oder Schlaganfall gehören zu den Hauptursachen. Tritt der Pflegefall ein, kann das schnell zur enormen finanziellen Belastung werden. Zwar sorgt die gesetzliche Pflegeversicherung für eine Grundversorgung, doch die Kosten für eine Heimunterbringung oder für einen privaten Pflegedienst liegen meist deutlich über den Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse. Wie Sie sich für den Pflegefall absichern können, zeigt der WISO-Tipp.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2421742/WISO-Tipp-Absicherung-fuer-Pflegefall

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

WISO-Tipp  | 08.06.2015  – Keine Chance für E-Mail-Abzocker

Wie Sie sich vor Phishing-Mails schützen können!

Phishing-Mails – das sind manipulierte E-Mails, mit denen Online-Betrüger persönliche Daten abfischen: Kundendaten, Kontonummern oder PIN-Codes.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2416720/WISO-Tipp-Schutz-vor-E-Mail-Abzocke#/beitrag/video/2416720/WISO-Tipp-Schutz-vor-E-Mail-Abzocke

 

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Hütchenspieler meiden, denn Gewinnchancen gibt es nicht!

Mit angeblich schnellen Gewinnen locken Hütchenspieler auch in Berlin immer wieder Touristen in die Falle.

Wie läuft ein Hütchenspiel ab?

-Ein Spieler hockt vor einem kleinen Teppich, auf dem sich drei Schachteln und eine kleine Kugel befinden.
-Um den Spieler stehen mehrere Personen, die anscheinend am Mitspielen interessiert sind (“Anreißer”).
-Der Spieler versteckt nun die Kugel unter einer der drei Schachteln und beginnt diese zu verschieben und fordert dabei die umstehenden Personen auf, den Verbleib der Kugel zu bestimmen.
-Einer der “Anreißer” setzt jetzt einen Geldschein auf die Schachtel, unter der sich die Kugel befindet und gewinnt.
-Damit wird dem vorbeilaufenden Passanten vorgegaukelt, man könne auf leichte Weise Geld gewinnen.
-Spielt ein Außenstehender mit, erhöht der Spieler die Geschwindigkeit beim Verschieben der Schachteln und lässt- für den Außenstehenden unbemerkt- die Kugel verschwinden. Somit hat er keine Möglichkeit zu gewinnen und verliert immer.
-Proteste der Verlierer enden oft mit Beschimpfungen oder sogar mit Schlägen durch die Hütchenspieler.
-Neben dem Spieler und den “Anreißern” gibt es noch weitere Beteiligte, die abgesetzt vom eigentlichen Spielbereich unbemerkt das Umfeld beobachten und vor der Polizei warnen.
– Manchmal mischen sich auch Taschendiebe unter die Umstehenden und nutzen die Ablenkung durch das Hütchenspiel für Diebstähle.

http://www.berlin.de/tourismus/infos/2771003-1721039-huetchenspieler-meiden-denn-gewinnchance.html

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

WISO-Tipp am 18.05.2015: Vorsicht bei Extra-Garantien!

Worauf muss man beim Abschluss einer Extra-Garantie achten? In welchen Fällen lohnt sich eine …

Die Cola über den Laptop geschüttet, das teure Smartphone wird gestohlen oder der neue Fernseher gibt den Geist schon nach kurzer Zeit auf – ein Alptraum für jeden Verbraucher. Doch das sind keine Ausnahmen: Die Anzahl der Elektrogeräte, die aufgrund eines Defekts schon innerhalb von fünf Jahren ersetzt werden mussten, hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Der Diebstahl von Smartphones hat Hochkonjunktur – 2013 wurden rund 237.000 Geräte als gestohlen gemeldet. Viele Verbraucher haben Angst um ihre teuren Geräte und schließen zum Schutz eine Zusatzgarantie ab. Aber was, wenn die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt? Was Sie beim Abschluss einer Extra-Garantie beachten sollten, zeigt der WISO-Tipp.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2402926/WISO-Tipp-Vorsicht-bei-Extra-Garantien-#/beitrag/video/2402926/WISO-Tipp-Vorsicht-bei-Extra-Garantien

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch!

„Tragen Sie rosa Unterwäsche?“ Manch ein Chef ist tatsächlich schon auf die Idee gekommen, einem Stellenbewerber diese oder ähnlich merkwürdige Fragen im Vorstellungsgespräch zu stellen. Einige Fragen sind offensichtlich unzulässig. Aber wo liegen die Grenzen? Und vor allem: Wie soll der Bewerber reagieren? Darf er lügen, oder soll er lieber die Antwort verweigern?

Die häufigsten Zweifelsfälle listen wir hier auf:

  • Ganz persönliche Fragen, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, also beispielsweise die Frage nach der sexuellen Orientierung, sind unzulässig
  • Fragen nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sind im Einstellungsverfahren nicht zulässig
  • Gleiches gilt für die Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Religionsgemeinschaften
  • Die Frage nach bestehenden Schwangerschaften oder nach einem Kinderwunsch ist generell unzulässig und darf falsch beantwortet werden
  • Bei der Frage nach bestehenden Vorstrafen ist zu unterscheiden: Die allgemeine Frage nach Vorstrafen ist unzulässig. Wenn aber die Frage nach bestimmten Vorstrafen für die ausgeschriebene Stelle von wesentlicher Bedeutung ist, ist sie erlaubt. Bei der zu besetzenden Stelle eines Kassierers darf also beispielsweise nach Strafen wegen Vermögensdelikten gefragt werden.
  • Ob die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung zulässig ist, ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Die bisherige Rechtsprechung ging von einer Zulässigkeit dieser Frage aus. Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist dies aber sehr umstritten. Wir gehen von einer Unzulässigkeit einer entsprechenden Frage aus und hoffen auf eine baldige Klarstellung durch die Gerichte
  • Davon zu unterscheiden ist die Frage nach bestehenden Krankheiten. Derartige Fragen sind nur zulässig, wenn die Krankheit die Eignung des Bewerbers für die angestrebte Tätigkeit auf Dauer oder jedenfalls in regelmäßig wiederkehrenden Abständen erheblich beeinträchtigt

http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/unzulaessige-fragen-im-vorstellungsgespraech/?no_cache=1&singleView=1

 

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

WISO am 11.05.2015 – Fehler in Bewrtungsportalen und ihre rechtlichen Folgen!

Was darf man in Kundenrezensionen und Online-Bewertungen schreiben? Und wann geht man mit seiner Meinung im Internet zu weit? In der digitalen Welt gelten dieselben Gesetze wie in der analogen!

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2402426/Auf-Online-Portalen-richtig-bewerten#/beitrag/video/2402426/Auf-Online-Portalen-richtig-bewerten

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

WISO-Tipp: “Stressfrei umziehen”!

Ein Umzugsunternehmen haftet für Transportschäden, wenn es über eine Güterverkehrserlaubnis verfügt.

ZDF WISO erinnert in seinem Bericht daran, dass Umzugsunternehmen nur für den Inhalt von Transportkisten haften, die sie selbst gepackt haben.

Schließlich rät das Verbrauchermagazin dazu, Schäden unbedingt sofort zu melden.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2344542/Heute-in-WISO#/beitrag/video/2344540/WISO-Tipp:-Stressfrei-umziehen