Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 27.04.2023: „Es ist eine Qual“: Was ein 17-stöckiges Haus ohne intakten Aufzug für die Mieter bedeutet
Im höchsten Wohngebäude im Falkenhagener Feld in Spandau sind die Fahrstühle sanierungsreif. Ihre Erneuerung könnte sich hinziehen. Die Bewohner sind sauer.
Es „reicht“, sagt Renate Brucker, „es ist unzumutbar“. Die 80-Jährige wohnt im 17-stöckigen Wohnhaus in der Westerwaldstraße 1 in Spandau. Und zwar ganz oben. Das Problem: Immer wieder fallen in dem Hochhaus mit 168 Wohnungen die Fahrstühle aus. Manchmal sogar beide gleichzeitig. So wie in dieser Woche.
„Dann muss ich die Treppe nehmen“, sagt Renate Brucker, die unter Asthma leidet und einen Herzschrittmacher hat. 17 Stockwerke muss sie zurücklegen. „Runter ist nicht so schlimm, aber wenn ich hochlaufe, muss ich alle drei Stockwerke eine Pause machen“, sagt die 80-Jährige. „Es ist eine Qual.“
Anderen Mietern ergehe es noch schlimmer. Wer auf einen Rollator angewiesen sei oder im Rollstuhl sitze, komme beim Ausfall beider Aufzüge gar nicht mehr runter – oder nicht wieder nach oben zurück. So wie am Dienstag dieser Woche. Da hätten viele Mieter im Foyer auf die Reparatur eines der Aufzüge gewartet, der nach kurzem Betrieb wieder ausgefallen war. Der andere Fahrstuhl, der größere von beiden, war bereits zuvor außer Betrieb genommen worden.
Der Concierge habe für die Wartenden im Foyer Stühle aufgestellt, während ein Monteur versuchte, den kurz zuvor ausgefallenen Aufzug zu reparieren, berichtet Gabriela Philipp, Mieterin aus dem elften Stock. Ein Bewohner, der wegen einer Krankheit auf Sauerstoff angewiesen ist, sei in Begleitung der Feuerwehr mit dem Fahrstuhl nach oben gefahren worden. Leider sei es dem Monteur anschließend nicht gelungen, den Aufzug für den weiteren Betrieb zu reparieren.
Bluterguss am Unterarm
Erst ging vor Wochen der kleine Aufzug kaputt, der große funktionierte aber noch. Als die Feuerwehr vor einigen Tagen dann aber mehrere Personen aus dem steckengebliebenen großen Aufzug befreien musste, wurde dieser so stark beschädigt, dass er jetzt gar nicht mehr fährt. Rot-weißes-Flatterband hängt vor der Aufzugstür. „Feuerwehr-Sperrzone“ steht darauf. Eine Erinnerung an die Befreiungsaktion. Danach versuchten die Monteure, zumindest den kleinen Aufzug im Notbetrieb in Gang zu setzen, doch fiel dieser ebenfalls immer wieder aus.
Das Wohnhaus in der Westerwaldstraße 1 ist in Besitz der landeseigenen Berlinovo. Die Wohnungen gehören zu jenen rund 14.750 Wohnungen und rund 450 Gewerbeeinheiten, die im Jahr 2021 von der Berlinovo und den ebenfalls landeseigenen Unternehmen Degewo und Howoge von der Vonovia und der Deutsche Wohnen erworben wurden. Preis: 2,46 Milliarden Euro.
In einem Beschwerdebrief an die Berlinovo kritisierten die Mieter Ende Januar, dass die Aufzüge „laufend“ ausfallen. Es sei eine „Zumutung besonders für die Rollstuhlfahrer, die ihre Wohnungen nicht verlassen können“, sowie für die Mieter in den oberen Etagen. Vor Jahren habe die Deutsche Wohnen „versprochen, dass die Aufzüge erneuert werden“, doch seien diese „nur immer wieder notdürftig repariert worden“. Freundlich, aber bestimmt baten die Mieter um „umgehende Instandsetzung“ beziehungsweise „Erneuerung der Aufzüge“.
In der Antwort auf das Schreiben der Mieter, die im Foyer des Wohnhochhauses aushängt, verweist die Berlinovo darauf, dass sie die Verwaltung der Wohnungen erst zum 1. Januar 2023 von der Deutsche Wohnen übernommen habe. Zugleich versichert sie, dass sie sich dem „Thema der Aufzugssanierung zukünftig verstärkt widmen“ wolle. Kurzfristig notwendig werdende Reparaturen würden weiter von der zuständigen Wartungsfirma vorgenommen.
Verblüffend ehrlich fällt die Antwort der Berlinovo an eine Mieterin aus, die sich vor kurzem erneut über die Aufzüge beschwerte. „Leider ist uns von der Deutsche-Wohnen-Gruppe der technische Zustand der Aufzüge im Objekt Westerwaldstraße 1 nicht ausführlich kommuniziert worden“, räumt die Berlinovo darin ein. „Von der Deutsche-Wohnen-Gruppe haben wir zum Zeitpunkt der Verwaltungsübernahme nur die Auskunft erhalten, dass die Aufzüge vermehrt ausfallen.“
Auf Anfrage der Berliner Zeitung erklärt die Berlinovo, dass beim Erwerb der bauliche Zustand der erworbenen Gebäude „eingewertet und im Ankaufswert berücksichtigt“ worden sei. „Die Ausmaße der technischen Mängel“ seien jedoch erst „im Nachgang zur Verwaltungsübernahme“ am 1. Januar 2023 bekannt geworden.
Die grundlegende Sanierung der beiden Aufzüge sei für dieses Jahr geplant. „Aufgrund von vergaberechtlichen Vorgaben sowie langer Lieferzeiten von einzelnen Aufzugskomponenten“ könnten die Arbeiten aber „voraussichtlich erst im 3./4. Quartal 2023 ausgeführt werden“.
Nachdem der große Aufzug am vergangenen Wochenende außer Betrieb genommen werden musste, habe die Wartungsfirma den kleinen Aufzug im „Notbetrieb“ in Gang setzen können. Die Aufzugsanlage werde „nun täglich von der Wartungsfirma kontrolliert, damit der Notbetrieb sichergestellt werden kann“, so die Berlinovo. Kurz danach folgte die nächste Unterbrechung. Die Reparatur des großen Aufzug wird von der Berlinovo für Donnerstag in Aussicht gestellt.
Sicherheitsdienst soll mitfahren
„Leider haben wir auch regelmäßig mit Vandalismus vor Ort zu kämpfen“, sagt Berlinovo-Sprecher Ulrich Kaliner. „Wir organisieren jetzt einen Sicherheitsdienst, der ab diesen Freitag ab 17 Uhr rund um die Uhr im Einsatz ist und die Mieter in den Fahrten begleitet, um eine sachgerechte Bedienung der Aufzüge sicherzustellen“, kündigt Kaliner an.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) übt Kritik. „Bedenkt man, dass die Berlinovo das maßgebliche Objekt Westerwaldstraße 1 im Paket mit rund 2800 Wohnungen bereits im September 2021 gekauft hat, so ist es unverantwortlich, dass bis zum heutigen Tage anscheinend keine vernünftige technische Bestandsaufnahme stattgefunden hat“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Die Berlinovo hätte sich nicht rein auf Auskünfte der Deutschen Wohnen verlassen dürfen, sondern war verpflichtet, den technischen Zustand selber zu überprüfen“, kritisiert Eupen.
„Wir erwarten, dass ab sofort der Austausch der beiden Fahrstühle im Haus Westerwaldstraße 1 bei der Berlinovo oberste Priorität hat und zeitnah durchgeführt wird“, fordert Eupen. Die Berlinovo sollte zugleich „von sich aus allen Mieterinnen und Mietern für die Beeinträchtigung der Wohnqualität durch den Ausfall beider Fahrstühle eine angemessene Mietminderung gewähren“.
Unterdessen stellt sich eine weitere Frage. Und zwar, ob der kleinere der beiden Aufzüge, der nun hin und wieder im Notbetrieb fährt, ohne gültige TÜV-Plakette unterwegs ist. Denn in dem kleinen Aufzug befindet sich eine Prüfplakette des Tüv Süd von 2021 sowie der Hinweis, dass die nächste Prüfung 2022 fällig sei. Der Tüv Süd hat jedoch keine weitere Prüfung vorgenommen. „Die letzte wiederkehrende Prüfung der besagten Anlage durch Tüv Süd hat im Juli 2021 stattgefunden“, teilt ein Sprecher des Tüv auf Anfrage mit. „Danach haben wir keinen weiteren Prüfauftrag erhalten“, sagt der Sprecher. Für den anderen, den großen Aufzug, wurde laut Tüv Süd hingegen „im September 2022 eine Hauptprüfung durchgeführt“. Die nächste Zwischenprüfung für diesen Aufzug sei im Juni 2023 fällig.
Im Juli 2022 habe eine Zwischenprüfung erfolgen sollen, räumt Berlinovo-Sprecher Kaliner ein, im Juli 2023 sei die „nächste Hauptuntersuchung“ geplant. Zur Zwischenprüfung im Jahr 2022 sei die Berlinovo „im Austausch mit den Kollegen“ der Deutsche Wohnen und lasse sich „die Unterlagen übermitteln“. Darüber hinaus sei die Aufzugswartungsfirma „im engen Austausch mit dem Tüv“.
Eine fehlende Tüv-Plakette könnte empfindliche Folgen haben. Der Sprecher des Tüv Süd sagt: „Wenn die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt werden, kann die zuständige Aufsichtsbehörde die Stilllegung des Aufzugs veranlassen.“

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 12.04.2023: Was wird aus den Adler-Beständen in der Wissell-Siedlung?

Heute soll wohl die Entscheidung fallen am Londoner Gerichtshof ob der Trick der Adler Group gelingt, ihren Restrukturierungsplan durchzusetzen, auch wenn maßgebliche Teile der Gläubiger der rund 3,5 Milliarden schweren Anleiheverbindlichkeiten ihre Zustimmung verweigert haben. Aber für die vielen betroffenen Mieter:innen der Adler-Wohneinheiten nicht nur am Pillnitzer, Loschwitzer und Cosmarweg  ist das Urteil eher unerheblich, denn so oder so am Ende – nicht nur des Adler-Plans – steht der Schlussverkauf sowohl der Immobilienbestände wie auch der Projekte.
Jetzt ist der Senat gefragt – ob der noch amtierende wie auch der künftige – um für die Adler/Westgrund-Wohnbestände in der Staakener Rudolf-Wissell-Siedlung  “eine Zukunft pro qm” zu sichern, ohne weiterhin Spielball zu sein für Spekulanten.
Seit dem Zusammenschluss von ADO, Adler und Consus zur Adler Group im Jahre 2019 haben etliche Skandale, Verdachtsäußerungen, wie des Viceroy Research und bestätigende BaFin-Aufdeckungen von “sagenhaften” Überbewertungen im Jahresabschluss nebst Testatsverweigerungen der Wirtschaftsprüfer usw dazu geführt, dass der Aktienwert der Gruppe in nur vier Jahren von 40 € auf inzwischen rund 80 Cent gesunken ist und trotz Bestandsveräußerungen, Fristverlängerungen für Abschlüsse und Zahlungsfälligkeiten … chancenlos im sog. Pennystock verweilen wird.
Selbst der von Adler vorgelegte Restrukturierungsplan sieht keinen anderen Ausweg als den der Liquidation: Schon ab Juni diesen Jahres sollen bis Ende 2024 Wohnbestände für 2,8 Mrd € und Immobilien-Entwicklungsprojekte –wie z.B. der Steglitzer Kreisel – für 1,7 Mrd. € veräußert werden und parallel der Zahl der Arbeitsplätze im Unternehmen auf weniger als ein Viertel reduziert werden. Die dann noch vorhandenen Entwicklungsprojekte sollen bis Ende 2025 und die restlichen Wohnbestände bis Ende 2026 zu Geld gemacht werden und entsprechend soll dann 2027 auch niemand mehr auf der Gehaltsliste stehen.
Ob die mehreren hundert Wohnungen von Adler westlich vom Magistratsweg nun bereits zu den ersten gehören werden, die auf dem “Markt” landen, ist unbekannt. Auf jeden Fall aber sollten – nicht nur im Interesse der betroffenen Mieterschaft – die landeseigenen Wohnungsunternehmen  geschickt und zügig hier ihre Übernahmeangebote unterbreiten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsmitglieder,
wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest.
 
Genießen Sie die Zeit mit der Familie und die ruhigen Tage.
 
Beste Grüße
 
Ass. Marcel Eupen, 1. Vorsitzender
RA Uwe Piper, 2. Vorsitzender
Roswitha Schiefelbein, Schriftfühererin

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 06.04.2023: Überhöhte Rechnungen korrigiert

Viele Mieter am Pillnitzer Weg müssen weniger nachzahlen

Ende 2022 sind die Mieter in den Häusern Pillnitzer Weg 1-21 von Nebenkostenabrechnungen geschockt worden, die teilweise exorbitante Nachzahlungen verlangten. Sie bezogen sich auf das Jahr 2021, also noch vor Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine und den damit einhergehenden Preissteigerungen.

Dass die Abrechnungen wahrscheinlich fehlerhaft und deshalb anfechtbar sind, wurde schnell vermutet. Mietervereine wie der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) empfahlen, Widerspruch einzulegen. So lange das Verfahren laufe, müssten keine Nachzahlungen geleistet werden.
Das Vorgehen hat sich gelohnt: In den meisten Fällen wurden die ursprünglichen Forderungen drastisch reduziert. Und zwar unabhängig davon, ob es einen Widerspruch gegeben hatte oder nicht. Ein Mieter sollte ursprünglich mehr als 3300 Euro nachzahlen. Jetzt hat sich diese Summe auf rund 195 Euro reduziert. Bei einem anderen Bewohner wurden aus einem geforderten Betrag von über 840 Euro ein Guthaben von knapp zehn Euro. Es gab allerdings auch einige Fälle, bei denen jetzt sogar eine höhere Summe verlangt wurde.
Als wichtigsten Grund für die Korrekturen nennt der AMV-Vorsitzende Marcel Eupen die Neuberechnung bei der Kostenposition Nachtspeicherheizung. Dort seien zunächst insgesamt mehr als 530 000 Euro aufgerufen worden. Jetzt wären es nur noch knapp 283 000 Euro. Es bleibe völlig unverständlich, warum ein Fehler in einer derartigen Größenordnung nicht vor Versenden der Jahresabrechnung aufgefallen sei, findet Eupen. Dass die Hausverwaltung ihre Neubewertungen unabhängig von Widerspruchsverfahren bei allen Mietern vorgenommen habe, wertete der AMV-Vorsitzende als „fair“. Das müsse „absolut positiv festgehalten werden“. Es bleibe aber ein „nicht akzeptables Organisationsverschulden“, das vielen Mietern schlaflose Nächte bereitet hat.“
Und auch jetzt sind nach seiner Meinung die Abrechnungen noch nicht fehlerfrei. Beispielsweise würden die Kosten der Anmietung von Rauchwarnmeldern auf die Mieter umgelegt, obwohl es sich dabei nicht um Betriebskosten handle.

AMV im Lichte der Presse:

Staaken.info am 28.03.2023: Pillnitzer Weg 1 bis 21 – Widerspruch hat sich gelohnt und lohnt sich weiter:

Viertelmillion weniger Betriebskosten …

aber nun gibt’s Beanstandungen an der korrigierten Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 und den langgestreckten Gebäuderiegel der Empira AG bzw. Arz8 PropCo, am Westrand der Großwohnsiedlung, direkt vor den Staakener Feldern. Die noch auf den allerletzten Drücker kurz vor Silvester in die Briefkästen, der über 400 Wohneinheiten auf der “ungeraden Seite” des Pillnitzer Wegs 1-21, gesteckten Abrechnungen mit z.T. gewaltigen Nachforderungen, haben allen betroffenen Mieter:innen den Jahreswechsel 2022/23 tüchtig versaut.
Von mehreren hundert Euro bei den kleinen Appartements bis zu ca. 4.000 Euro bei den Mehrzimmerwohnungen, reichten die ausgewiesenen Nachzahlungen für Unterhalt, Betrieb und Heizkosten. Vor allem die letztgenannte Position, mit um mehr als die Hälfte gestiegenen Kosten für die Nachtspeicherheizungen,  haben alle – ganz besonders die der Mieterinitiative Pille 1-21 – misstrauisch gemacht und – mit kräftiger Unterstützung vom “bezirklichen Mieterberater” des  AMV, Marcel Eupen sowie des Gemeinwesenvereins Heerstraße Nord – zu entsprechenden Aktionen, Versammlungen und Aufrufen mit vorgefertigten Schreiben, am Ende zu vielfachem Widerspruch geführt haben, gegen die fehlerhafte Abrechnung der zum Ende 2022 gekündigten Hausverwaltung talyo property services GmbH.

Vollkommen zurecht, denn alleine die Heizungskosten der Gesamtanlage wurden um 247.631,84 Euro korrigiert, so dass mit den “zwei herausgerechneten” Rechnungen über 3.024,56 €, für die Hausreinigung in den Monaten Januar u. Februar 2021 insgesamt eine Viertelmillion Euro zu viel auf die Mieterschaft umgelegt worden sind.
Erfreulich und positiv hervorzuheben ist, dass die Korrekturen der Abrechnung allen Mieteinheiten vom Pillnitzer Weg 1  bis 21 zugute kommen, ob mit oder ohne eingereichtem Widerspruch! Aber – so Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund – es bleibt unverständlich warum der Hausverwaltung talyo ein Fehler in dieser Größenordnung nicht schon durch eine einfache Plausibilitätskontrolle aufgefallen ist und spricht daher von “einem nicht akzeptablem Organisationverschulden der Hausverwaltung”, das vielen Mieter:innen “diverse schlaflose Nächte bereitet und Ängste und Verzweiflung ausgelöst” hat.

Ein derartiges “Organisationsverschulden” ist jedoch kein Einzelfall, denn nur ein Jahr zuvor, gab es eine – nicht nur in der Höhe des Fehlbetrages – durchaus vergleichbare Korrektur der Nachtspeicherheizkosten 2020 für 412 Gewobag-Wohneinheiten in der Obstallee 2-22 (siehe Korrektur mit Beigeschmack)

Aber Korrektur heißt noch lange nicht korrekt – zumindest nicht derzeit für die Wohnungen Pillnitzer 1 bis 21: Denn auch in den korrigierten Abrechnungen der talyo sind – wie Marcel Eupen im vorläufigen Prüfbericht vom 24.3.  feststellte – noch manche offene Fragen, sowohl bei den Heizkosten* aber vor allem auch manche Unkorrektheiten, wie z.B. die Mietkosten der Rauchwarnmelder, die nicht auf die Mieterschaft umgelegt werden dürfen oder die nicht – wie erforderlich – herausgerechneten Kosten für Strom, Reinigung und Unterhalt der Tiefgarage u.v.m.

Die Mieterinnen und Mieter der Wohneinheiten am Westrand der Großwohnsiedlung dürfen sich zurecht also noch auf weitere Korrekturen und Gutschriften freuen und sind gut beraten: ihren eingelegten Widerspruch aufrechtzuhalten bzw. falls noch nicht geschehen nun auch auf die Korrektur Widerspruch einzulegen.

Übrigens: Die Initiative Pille 1-21 der Mieter:innen trifft sich, wie jeden Dienstag. so auch heute von 17.30 bis 19 Uhr im Familientreff im EG des Hochhauses Nr.21 am Nordende des Gebäuderiegels.

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 27.03.2023: Berliner Mietern wurde eine Viertelmillion Euro zu viel in Rechnung gestellt
Weil die Betriebskostenabrechnung für mehr als 400 Wohnungen in Spandau fehlerhaft war, musste sie korrigiert werden. Die Korrektur war auch nicht fehlerfrei.
Für viele Mieter im Pillnitzer Weg in Spandau war es ein Schock. Mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021, die noch kurz vor dem Jahreswechsel zugestellt wurde, forderte die Hausverwaltung hohe Nachzahlungen von teils bis zu mehreren Tausend Euro. Jetzt stellt sich heraus: Die Abrechnung war fehlerhaft.
Für alle der insgesamt 416 Wohnungen seien die Abrechnungen im Zuge einer „internen Prüfung korrigiert“ worden, teilte die Hausverwaltung Talyo auf Anfrage der Berliner Zeitung mit. Die Talyo hatte die Abrechnungen erstellt, ist mittlerweile aber nicht mehr als Hausverwaltung für die Wohnanlage im Pillnitzer Weg 1–21zuständig.
Für einen Haushalt, der laut der fehlerhaften Abrechnung eigentlich 3303,65 Euro nachzahlen sollte, verringert sich die Forderung nach der Korrektur auf 195,04 Euro. Ein anderer Mieter soll statt einer Nachzahlung von 841,42 Euro nun ein Guthaben von 9,53 Euro haben. Einer weiteren Mieterin hingegen werden statt 505,64 Euro nun sogar 685,15 Euro in Rechnung gestellt – sie soll also rund 180 Euro mehr berappen.
„Wir haben die Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2021 einer detaillierten Prüfung unterzogen und festgestellt, dass zwei Positionen unrichtig ausgewiesen wurden“, heißt es in einer Korrektur der Talyo an die Mieter. „Unter Position Hausreinigung konnten zwei Monatsrechnungen, Januar und Februar 2021, herausgerechnet werden.“ Dadurch hätten sich die Kosten um 3024,56 Euro reduziert.
Außerdem sei unter der Position Heizkosten ein „Fehler in der Rechnungslegung durch den Versorger festgestellt“ worden. Nach Abstimmung mit dem Versorger hätten sich die Kosten um 247.631,84 Euro verringert. Zusammen entspricht das rund einer Viertelmillion Euro. Auf Anfrage der Berliner Zeitung spricht die Talyo davon, dass die Rechnungslegung des Versorgungsunternehmens „nicht auf den vertraglich vereinbarten Konditionen“ basierte. Näher ins Detail geht sie aber nicht.

Mieterberater kritisiert mangelnde Kontrolle

Mieterberater Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV), sieht den Fall kritisch. Es sei zwar „außerordentlich erfreulich“, dass sich nach der Korrektur unter der Position Heizkosten die Kosten um 247.631,84 Euro reduziert haben, doch bleibe bei ihm „das absolute Unverständnis“ darüber, „warum ein Fehler in einer derartigen Größenordnung nicht vor Versendung der Jahresabrechnung aufgefallen“ sei. Ein einfacher Vergleich der Jahre 2020 und 2021 hätte gezeigt, dass etwas nicht stimmen könne.
„Wenn eine derartige Plausibilitätskontrolle nicht stattgefunden hat, wovon ausgegangen werden muss, da die Nebenkostenabrechnung ansonsten nicht versandt worden wäre, muss von einem nicht akzeptablen Organisationverschulden der Hausverwaltung gesprochen werden“, sagt Eupen. Der „unverzeihliche Fehler“ habe vielen Mietern schlaflose Nächte bereitet und Ängste und Verzweiflung ausgelöst. „Das hätte nicht sein dürfen.“
Zugleich verweist er darauf, dass – anders als bei einer Korrektur zugunsten der Mieter – nachträglich höhere Forderungen zulasten der Mieter in der Betriebskostenabrechnung für 2021 nun nicht mehr möglich sind. „Eine solche Korrektur hätte bis zum 31. Dezember 2022 vorliegen müssen. Das ist hier nicht der Fall. Kein Mieter muss also nachträglich mehr zahlen“, sagt Eupen.

Korrektur der Abrechnung ebenfalls nicht fehlerfrei

Bei aller Kritik sieht der AMV-Chef aber auch Positives: „Wir begrüßen es, dass die Korrektur gegenüber allen Mieterinnen und Mietern der Wohnanlage vorgenommen worden ist, und zwar unabhängig davon, ob sie gegen die ursprüngliche Abrechnung Widerspruch eingelegt hatten oder nicht“, sagt er. So fair hätte sich nicht jede Hausverwaltung verhalten.
Allerdings: Selbst die Korrekturabrechnung ist nach Angaben des Mieterberaters „nicht fehlerfrei“. Das zeige eine Auswertung der zwischenzeitlich auf dem Wege der elektronischen Belegprüfung zur Verfügung gestellten Rechnungen. „So sind beispielsweise entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kosten der Anmietung der Rauchwarnmelder unrechtmäßig auf die Mieter umgelegt worden, obwohl es sich bei diesen nicht um Betriebskosten handelt“, sagt Eupen. Auch andere Kostenpositionen könnten moniert werden, was der AMV zwischenzeitlich der Hausverwaltung mitgeteilt habe – mit der Aufforderung zur abermaligen Korrektur.
Eupens Rat: „Wir empfehlen allen Mieterinnen und Mietern, ihren ursprünglichen Widerspruch aufrechtzuerhalten.“ Diejenigen, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben, sollten dies umgehend nachholen. „Mieter, die hierbei Hilfe benötigen, sollten sich an die kostenlose Mieterberatung des Bezirksamts Spandau wenden.“

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 11.01.2023: AMV zieht Bilanz der Mieterberatung

Mietschulden waren 2022 kaum ein Thema

2022 hat der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) nach eigenen Angaben 1857 Menschen im Bezirk zu Fragen rund um die Miete beraten.

Die größte Nachfrage hat es dabei einmal mehr in Staaken gegeben. Die Beratungsstunden im Staakentreff an der Obstallee suchten insgesamt 462 Mieterinnen und Mieter auf, so viele wie an keinem anderen Standort. Die Nachfrage ist wohl nicht zuletzt auf zahlreiche Probleme im Gebiet Heerstraße Nord zurückzuführen. Weitere 156 Mieter waren es im Staakentreff am Brunsbütteler Damm.
Ebenfalls starken Zulauf hatte das Beratungsangebot mit 391 Ratsuchenden in der Wilhelmstadt. In Siemensstadt waren es 262, 210 in Hakenfelde, 172 in der Neustadt und 150 im Gebiet Haselhorst. Die Beratungsstelle Stresow wurde dagegen nur 37 Mal und die in Kladow lediglich von 17 Personen aufgesucht. Diese Angebote gab es allerdings auch erst ab Oktober und in Kladow findet sie ab diesem Jahr nicht mehr statt. Außervertraglich habe es außerdem 254 Beratungen im Falkenhagener Feld gegeben, teilte der AMV des Weiteren mit. Im unterschiedlichen Beratungsbedarf in den einzelnen Kiezen spiegle sich im übrigen das soziale Gefüge des jeweiligen Viertels wider, erklärte der AMV-Vorsitzende Marcel Eupen.
Das wichtigste Thema war im vergangenen Jahr die Betriebs- und Heizkostenabrechnung. 779 Menschen oder knapp 42 Prozent war das ein Anliegen. Es folgen Mietmangel und Mietminderung mit 609 Beratungen oder 32,7 Prozent, Mieterhöhungsverlangen (273) sowie Modernisierung (101 Beratungen). Mietschulden spielten dagegen nur bei 42 Menschen eine Rolle.
Die Mieterberatung des AMV findet seit 2018 im Auftrag des Bezirksamtes statt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsmitglieder,
der Vorstand des AMV wünscht Ihnen und Ihren Familien ein
Glückliches Neues Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Eupen, 1. Vorsitzender
Uwe Piper, 2. Vorsitzender
Roswitha Schiefelbein, Schriftführerin

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsmitglieder,
der Vorstand des AMV wünscht Ihnen und Ihren Familien Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023!
 
Wir machen vom 24.12.2022 bis zum 01.01.2023 Weihnachtsurlaub.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Eupen, 1. Vorsitzender
Uwe Piper, 2. Vorsitzender
Roswitha Schiefelbein, Schriftführerin

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 22.12.2022: Zehntausende Mieter in Berlin sollen Rauchwarnmelder selber kontrollieren

Drei landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sehen es als Aufgabe der Mieter an, für die Wartung der Rauchwarnmelder zu sorgen. Das stößt auf Kritik.
Alle Wohnungen in Berlin müssen seit spätestens Anfang 2021 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein – um im Brandfall Alarm zu schlagen und die Bewohner zu schützen. Mittlerweile sind zwar bis auf wenige Ausnahmen die meisten Wohnungen mit den kleinen Lebensrettern ausgerüstet, wie eine Umfrage der Berliner Zeitung unter den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ergab.
Doch die Betriebssicherheit der Rauchwarnmelder wird bei den städtischen Vermietern auf höchst unterschiedliche Weise geregelt: Drei Unternehmen mit zusammen etwa 180.000 Wohnungen haben die Wartung auf die Mieter übertragen: die Degewo, die Gewobag und die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM).
Die Degewo, die größte landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, teilte auf Anfrage mit, dass die Wartung „bis auf wenige Ausnahmen den Mietern“ obliege. Gesetzliche Grundlage dafür sei die Berliner Bauordnung, so Unternehmenssprecher Stefan Weidelich. „Anlässlich des Einbaus der Rauchwarnmelder wurden den Mietern Informationsblätter durch die mit dem Einbau beauftragten Dienstleister übergeben“, erklärte Weidelich. „Für den Fall, dass Mieter die Wartung nicht persönlich durchführen möchten, wurden beim Einbau der Rauchwarnmelder konkrete Angebote qualifizierter Dienstleister übergeben, welche die Mieter beauftragen können, aber nicht müssen“, so der Sprecher.
Ähnlich äußerten sich die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) und die Gewobag, bei denen ebenfalls bis auf einige Ausnahmen die Mieter für die Wartung zuständig sind. Der Berliner Gesetzgeber habe entschieden, die Eingriffe in die Privatsphäre der Mieter bewusst zu minimieren und die Wartung in der Bauordnung den Mietern zugeordnet, sagte Gewobag-Sprecherin Anne Noske. Und WBM-Sprecher Matthias Borowski bekräftigte, aus der Bauordnung ergebe sich, dass die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder den „Mietern oder Nutzungsberechtigten“ obliege, soweit nicht der Vermieter die Verpflichtung übernimmt.

Andere landeseigene Unternehmen regeln die Wartung selbst

Aber ist es eine gute Idee, die Wartung der Rauchwarnmelder in die Hände der Mieter zu legen? Zumindest drei landeseigene Wohnungsbaugesellschaften machen es anders: Howoge, Gesobau sowie die Stadt und Land sorgen selbst für die Betriebssicherheit. Die Howoge teilte mit, sie habe „Rahmenvertragspartner mit den Ausstattungs- und Prüfleistungen beauftragt“. Bei der Stadt und Land wird die Wartung einmal im Jahr „über ein dafür zugelassenes Unternehmen veranlasst“. Und die Gesobau lässt die Wartung der Rauchwarnmelder durch eine Tochtergesellschaft erledigen. „Die jährlichen Kosten liegen derzeit pro Wohnung zwischen 13 und 19 Euro“, so Gesobau-Sprecherin Birte Jessen.
Die Wartung der Rauchwarnmelder ist durchaus anspruchsvoll. „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) umfasst die jährliche Inspektion und Funktionsprüfung“, erklärte Gewobag-Sprecherin Anne Noske. Hierzu gehöre die „Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind, Beschädigungen vorliegen und der Rauchwarnmelder im Umkreis“ von einem halben Meter frei von Hindernissen sei, die das Eindringen von Brandrauch verhindern könnten. „Durch Betätigung der Prüftaste am Rauchmelder wird die Funktion geprüft“, beschreibt Noske das Verfahren. „Gibt der Melder nach einigen Sekunden keinen Signalton ab, ist die Funktion gestört“, so die Gewobag-Sprecherin. Die Mieter seien dann aufgefordert, der Gewobag die Störung zu melden, „damit die Rauchwarnmelder ausgetauscht werden können“.

Gewobag verweist darauf, dass Mieter eingewiesen wurden

Alle Mieter, die die Wartung selbst übernehmen, hätten „bei der Montage durch die ausführende Firma umfangreiche Informationen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder erhalten“, so Noske. Dies sei in einem „Einweisungsprotokoll festgehalten“ worden. Zusätzlich hätten diese Mieter die Bedienungsanleitungen der Hersteller sowie „Wartungs-/Informationsflyer erhalten“, so die Gewobag-Sprecherin. In den Informationsblättern würden die „wesentlichen Funktionen und Inhalte zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft mieterfreundlich“ erklärt. Sollten Mieter die Wartung nicht selbst durchführen können, könnten sie einen Dienstleister beauftragen, sagte Noske. Die Kosten müssten in diesen Fällen die Mieter tragen.
Auf die Frage, ob die Unternehmen die Wartung der Rauchmelder durch die Mieter kontrollieren, lieferten die Wohnungsbaugesellschaften unterschiedliche Antworten. Die Gewobag teilte mit, sie kontrolliere „nicht die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft durch die Mieter:innen“. Eine „dahin gehende Verpflichtung“ sei aus der Bauordnung „nicht abzuleiten“. Die WBM erklärte ebenfalls, dass durch sie „keine Kontrolle“ stattfinde. Die Degewo hält es jedoch anders oder hat sich das zumindest vorgenommen: Zur Kontrolle seien „stichprobenweise Befragungen geplant“, erklärte Unternehmenssprecher Weidelich. Bei jedem Auszug und vor jedem Neueinzug von Mietern erfolge darüber hinaus die Prüfung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder durch den Hausmeister.

Mieterberater kritisiert Wartung durch Mieter als nicht zulässig

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) kritisiert die Abwälzung der Wartung auf die Mieter – und hält sie für unzulässig. „Die Übertragung der Wartungspflicht auf die Mieter ist unwirksam und damit unrechtmäßig“, sagte AMV-Chef Marcel Eupen. Zwar obliege nach der Bauordnung die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den Mietern, „jedoch können Vorschriften der öffentlich-rechtlichen Bauordnung Berlin nicht in das privatrechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter eingreifen“, sagte er.
Da der Bundesgesetzgeber das Mietrecht ausführlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt habe, könne der entsprechende Passus in der Berliner Bauordnung „nicht als mietrechtliche Regelung verstanden werden, da sie dann – wie der Mietendeckel – verfassungswidrig wäre“, so Eupen. Die mietrechtliche Wartungspflicht des Vermieters ergebe sich aus dem BGB, „wonach der Vermieter verpflichtet ist, die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses sicherzustellen“, so Eupen. Von dieser Verpflichtung könne „nicht abgewichen werden, sodass die einseitige Übertragung der Wartung auf den Mieter unwirksam sei. Selbst eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung über die Wartung durch den Mieter wäre unwirksam.

Senat zum Eingreifen aufgefordert

„Wir fordern Gewobag, WBM und Degewo auf, ihre rechtswidrige Praxis, die Wartungspflicht für die Rauchwarnmelder auf ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen, unverzüglich zu beenden und umgehend die Wartung selber durchzuführen“, sagte Eupen. „Wir rufen den Senat auf, auf ihre landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften entsprechend Einfluss zu nehmen.“
Beim größten privaten Vermieter in Berlin, der Deutsche Wohnen, haben die Mieter mit der Wartung nichts zu tun. „Aufgrund des Haftungsrisikos“ sei es so geregelt, dass sich die Deutsche Wohnen – als Vermieter – um die Wartung der Rauchwarnmelder kümmert und dies über die Betriebskosten umlegt, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.