Aus der Rubrik “Kuriosum/Kuriosa”:

Was versteht man unter “Spielzeug”?

“Produkte, die – ausschließlich oder nicht ausschließlich – dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.”

So ist es in Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.6.2009 über die Sicherheit von Spielzeug geregelt.