Aus der Rubrik “Kuriosum/Kuriosa”:

Wie müssen Tomaten beim Verkauf verpackt sein?

“Die Tomaten/Paradeiser müssen so verpackt sein, dass sie angemessen geschützt sind. Das im Inneren des Packstücks verwendete Material muss sauber und so beschaffen sein, dass es bei den Erzeugnissen keine äußeren oder inneren Veränderungen hervorrufen kann. Die Verwendung von Material, insbesondere von Papier oder Aufklebern mit Geschäftsangaben, ist zulässig, sofern zur Beschriftung oder Etikettierung ungiftige Farbe bzw. ungiftiger Klebstoff verwendet wird. Die Packstücke müssen frei von jeglichen Fremdstoffen sein.”

So ist es im Anhang 1 – Teil B – Teil 10 – V. B. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7.6.2011 geregelt.