Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss ein schwerbehinderter Mensch bei einer Stellenbewerbung seine Schwerbehinderung mitteilen?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 8 AZR 759/13, Urteil vom 18.9.2014) lautet: Ja, wenn er den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 45/14 vom 18.09.2014 wie folgt aus: “Ein schwerbehinderter Mensch, der bei seiner Bewerbung um eine Stelle den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will, muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen. Eine solche Mitteilung muss bei jeder Bewerbung erfolgen. Auf Erklärungen bei früheren Bewerbungen kommt es nicht an.”