Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Verbraucher einen Arzt auf einem Arztsuche- und Arztbewertungsportal im Internet (www.jameda.de) in Form einer Note oder auch in Form eines Freitextkommentars bewerten?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VI ZR 358/13, Urteil vom 23.9.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 16, Randnummer 36, wie folgt aus: “Im übrigen ist der Kläger den oben dargestellten Gefahren des Bewertungsportals nicht schutzlos ausgeliefert. Insbesondere kann er unwahren Tatsachenbehauptungen und beleidigenden oder sonst unzulässigen Bewertungen dadurch begegnen, dass er sich unter Bezugnahme auf den jeweiligen Eintrag an die Beklagte wendet und dort die Beseitigung des Eintrags verlangt.”