Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Vermieter, wenn sein Mieter eine Mietminderung geltend macht, sich das Mietkautionsguthaben auszahlen lassen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 234/13, Urteil vom 7.5.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 4, Randnummer 10, wie folgt aus: “Der Beklagte war nicht berechtigt, die Kautionssumme während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der Klägerin bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu nehmen, denn sein Vorgehen widerspricht, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, dem in § 551 Abs. 3 BGB zum Ausdruck gekommenen Treuhandcharakter der Mietkaution.”