Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann eine Verbraucherin einen Fitness-Studiovertrag bei Vorliegen einer Schwangerschaft außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – XII ZR 42/10, Versäumnisurteil vom 8.2.2012) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 14, Randnummer 31, wie folgt aus: “So kann beispielsweise das Vorliegen einer Schwangerschaft ein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages sein.”