Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Verbraucher einen Fitness-Studiovertrag bei dauerhafter und vollständiger Sportunfähigkeit außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – XII ZR 42/10, Versäumnisurteil vom 8.2.2012) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 15, Randnummer 33, wie folgt aus: “Die Revision weist jedoch zu Recht darauf hin, dass diesem Interesse der Klägerin bereits durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes gedient ist, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist. Das Interesse der Klägerin, sich vor unberechtigten Kündigungen zu schützen, rechtfertigt es nicht, von ihren Kunden Angaben über die konkrete Art der Erkrankung zu verlangen. Denn grundsätzlich kann den Angaben eines Arztes in einem Attest Glauben geschenkt werden.”