Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann der Mieter bei einem Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters die Erhöhung seiner Miete auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche verlangen, wenn seine Wohnung mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 138/06, Urteil vom 23.5.2007) lautet: Ja!

In seinem amtlichen Leitsatz formuliert der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt: “Übersteigt die tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche, so ist einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters die vertraglich vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Flächenüberschreitung nicht mehr als 10 % beträgt.” Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass bei einer Flächenunterschreitung von mehr als 10 % die tatsächliche Wohnfläche zugrunde zu legen ist.