Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Nachdem der Bundesgerichtshof – X ZR 85/12, X ZR 13/14, X ZR 147/13, Urteile vom 09.12.2014 – klargestellt hat, dass Reiseveranstalter grundsätzlich nicht mehr als 20 % des Reisepreises als Anzahlung verlangen dürfen, reagiert mit TUI der erste Reiseveranstalter und senkt die Höhe der Anzahlungen!

http://www.n24.de/n24/Wissen/Reise/d/5849688/tui-senkt-anzahlung.html