Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Reiseveranstalter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rücktrittspauschalen vereinbaren, die sich auf 40 % des Reisepreises bis 30 Tage vor Reisebeginn belaufen und die sich stufenweise auf bis zu 90 % erhöhen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – X ZR 85/12, X ZR 13/14, X ZR 147/13, Urteile vom 9.12.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 183/2014 vom 9.12.2014 wie folgt aus: “Auch die Klauseln betreffend die Rücktrittspauschalen sind unwirksam, da die beklagten Reiseveranstalter nicht ausreichend dargelegt haben, dass gewöhnlich Stornierungskosten in der behaupteten Höhe anfallen.”