Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Neues Mess- und Eichgesetz tritt 2015 in Kraft!

Die für Mieter und Verbraucher wichtigste Neuerung enthält § 33 MessEG (Verbrauchswerte): Verbrauchswerte von nicht geeichten Messgeräten dürfen weder bei Erstellung der Abrechnung berücksichtigt noch in die Abrechnung eingedruckt werden. Verbrauchswerte für einen Zeitraum, der durch nicht geeichte Messgeräte erfasst wurde, müssen geschätzt werden.”

http://www.bmwi.de/DE/Themen/Technologie/Rahmenbedingungen/messwesen-und-messverfahren.html