Aus der Rubrik “Kuriosum/Kuriosa”:

Mieter dürfen nach einer Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 42 c 10583/14) im Stehen urinieren!

Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: “Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.”

http://www1.wdr.de/themen/aktuell/mieter-toilette-100.html