Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Vermietern bei Eigenbedarfskündigungen!

BGH – VIII ZR 154/14, Urteil vom 04.02.2015: Eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung ist unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs nicht unwirksam, wenn das künftige Entstehen eines Eigenbedarfs für den Vermieter im Rahmen einer “Bedarfsvorschau” erkennbar gewesen wäre.

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-60047.html