Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 04.02.2015 – Erweiterte Verbandsklagebefugnis sorgt für einen besseren Schutz persönlicher Daten von Verbrauchern!

Die Bundesregierung hat am 04.02.2015 die Reform des Unterlassungsklagegesetzes beschlossen.Die Klagebefugnis der Verbraucherorganisationen soll erweitert werden,  so dass auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Verstöße von Unternehmen beim Verbraucherdatenschutz vorgehen kann. „Das Verbandsklagerecht ist endlich im digitalen Zeitalter angekommen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erleben seit Jahren zahllose Verstöße gegen ihre Datenschutzrechte, ohne dass diese bislang effizient geahndet werden können. Die neue Klagebefugnis stärkt unmittelbar den Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern. Die Verbraucherorganisationen werden mit der neuen Klagebefugnis sorgsam, aber wirkungsvoll dafür sorgen, dass Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden können“, so Klaus Müller.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/erweiterte-verbandsklagebefugnis-sorgt-fuer-besseren-schutz-persoenlicher-daten