Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Mobilfunk-Rechnung per Post darf nichts kosten!

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt (BGH – III ZR 32/14, Urteil vom 09.10.2014).

„Verbraucher sollten ihre Mobilfunkverträge auf entsprechende Klauseln prüfen und bereits gezahlte Entgelte gegebenenfalls zurückfordern, soweit diese noch nicht verjährt sind“, sagt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/gebuehren-fuer-die-erstellung-von-papierrechnungen-unzulaessig