Verstoßen Krankenkassen gegen das Mindestlohngesetz?
Krankenkassen unter Beschuss: Die großen Kassen erstatten Versicherten für Haushaltshilfen weniger als den Mindestlohn. Ein Erstattungssatz von 5 bis 6 Euro pro Stunde für privat organisierte Haushaltshilfen könnte gegen das Mindestlohngesetz verstoßen.
“Bei Haushaltshilfen handelt es sich nicht um ehrenamtliche, sondern um normale gewerbliche Tätigkeiten”, sagte der Bundesvize der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, dem “Handelsblatt”. “Gerade von den gesetzlichen Krankenkassen kann erwartet werden, dass sie sich an das Mindestlohngesetz halten.”