Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verstoßen Krankenkassen gegen das Mindestlohngesetz?

Krankenkassen unter Beschuss: Die großen Kassen erstatten Versicherten für Haushaltshilfen weniger als den Mindestlohn. Ein Erstattungssatz von 5 bis 6 Euro pro Stunde für privat organisierte Haushaltshilfen könnte gegen das Mindestlohngesetz verstoßen.

“Bei Haushaltshilfen handelt es sich nicht um ehrenamtliche, sondern um normale gewerbliche Tätigkeiten”, sagte der Bundesvize der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, dem “Handelsblatt”. “Gerade von den gesetzlichen Krankenkassen kann erwartet werden, dass sie sich an das Mindestlohngesetz halten.”

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/verstossen-krankenkassen-gegen-das-mindestlohngesetz_242_293414.html