Ist bei der Errechnung einer Mietminderung von der Bruttomiete auszugehen?
Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – XII ZR 225/03, Urteil vom 06.04.2005) lautet: Ja!
Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung in seinem amtlichen Leitsatz wie folgt aus: “Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.”