Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Haftungsausschluss bei Gebrauchtwagen hat Grenzen!

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens darf seine Haftung für Mängel am Pkw nicht vollständig ausschließen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 26/14, Urteil vom 04.02.2015) entschieden. Erlaubt ist es demnach nicht, in Vertragsklauseln die Haftung für Körper-und Gesundheitsschäden und grobes Verschulden außen vor zu lassen.

http://www.merkur-online.de/auto/ratgeber/urteil-bei-gebrauchtwagen-kein-voelliger-haftungsausschluss-zr-4807365.html