Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH kippt Schönheitsreparatur-Klauseln!

Der BGH hat in wichtigen Punkten seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen geändert. Schönheitsreparaturen können nicht mehr formularmäßig auf den Mieter übertragen werden, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Auch Quotenabgeltungsklauseln hält der BGH jetzt für unwirksam.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-kippt-schoenheitsreparatur-klauseln_258_297438.html