Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – I ZR 94/13, Urteil vom 19.03.2015 –  Bewertungsportal haftet nicht für schlechte Kritiken!

Negative Kommentare auf Bewertungsplattformen im Internet müssen nicht vorab inhaltlich geprüft werden. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage gegen das Online-Reiseportal „HolidayCheck“ entschieden.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/urteil-des-bgh-bewertungsportal-haftet-nicht-fuer-schlechte-kritiken-13494251.html