Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Stiftung Warentest am 17.03.2015 – Selbst­auskunft: Wann Mieter den Vermieter anlügen dürfen!

“Wer eine Wohnung mieten will, muss meist einiges über sich offen­baren. Und weil die Konkurrenz oft groß ist, tut der Miet­interes­sent gut daran, sich nicht komplett zu verweigern. Er braucht aber nicht jede Frage wahr­heits­gemäß zu beant­worten. test.de sagt, wo er flunkern darf, und in welchen Fällen Ehrlich­keit angebracht ist…”

https://www.test.de/Selbstauskunft-Wann-Mieter-den-Vermieter-anluegen-duerfen-4825196-0/