Stiftung Warentest am 17.03.2015 – Selbstauskunft: Wann Mieter den Vermieter anlügen dürfen!
“Wer eine Wohnung mieten will, muss meist einiges über sich offenbaren. Und weil die Konkurrenz oft groß ist, tut der Mietinteressent gut daran, sich nicht komplett zu verweigern. Er braucht aber nicht jede Frage wahrheitsgemäß zu beantworten. test.de sagt, wo er flunkern darf, und in welchen Fällen Ehrlichkeit angebracht ist…”
https://www.test.de/Selbstauskunft-Wann-Mieter-den-Vermieter-anluegen-duerfen-4825196-0/