Archiv für den Monat: März 2015

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 03.03.2015 – Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. weist auf ein Urteil des LG Köln – 26 O 196/14 – vom 21.01.2015 hin, nach dem die DER Touristik GmbH keine pauschalen Stornokosten von 90 Prozent des Reisepreises verlangen darf, wenn ein Kunde die gebuchte Reise nicht antritt. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Die Richter stellten klar: Ein Reiseveranstalter muss seine Kalkulation offenlegen und belegen, dass sich seine Stornopauschalen am tatsächlichen Schaden orientieren. Diesen Nachweis blieb DER Touristik schuldig. So konnte das Unternehmen den Richtern nicht erklären, warum die strittige Stornopauschale für völlig verschiedene Reiseleistungen nahezu einheitlich 90 Prozent des Reisepreises betragen sollte. Das Gesetz verlangt, dass ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertungsmöglichkeiten differenziert für jede Reiseart ermittelt werden.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/reiseveranstalter-darf-bei-nichterscheinen-keine-stornopauschale-von-90-prozent

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens in AGB seine Haftung für Mängel am Pkw vollständig ausschließen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 26/14, Urteil vom 04.02.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung in seinem amtlichen Leitsatz wie folgt aus: “Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen ist, hält einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB nicht stand (im Anschluss an die Senatsurteile vom 22. November 2006 – VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67; vom 19. September 2007 – VIII ZR 141/06, BGHZ 174, 1).”

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Verbot von Blumenkästen an der Balkonaußenseite!

1) Landgericht Berlin – 67 S 370/09, Urteil vom 20.05.2011: “Die Anbringung von Blumenkästen an der Außenfassade von Balkonen ist nicht mehr vom allgemeinen Mietgebrauch gedeckt und kann folglich bei Vorliegen eines sachlichen Grundes untersagt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter ausdrücklich mietvertraglich das Anbringen von Blumenkästen außerhalb der Mieträume unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt hat.”

2) Landgericht Berlin – 65 S 40/12, Urteil vom 03.07.2012:  “Anders als bei der Benutzung von Fensterbänken oder von Balkonbrüstungen, auf denen Balkonkästen, Blumenkübel oder Blumentöpfe selbst abgestellt werden können, stellt das Aufhängen von Balkonkästen in Halterungen außerhalb der Balkonbrüstung eine potentiell nicht unerheblich größere Verkehrsgefährdung dar. Es besteht jedenfalls beim Anbringen und beim Abnehmen der Kästen von der Brüstung bei grundlegenden Pflegearbeiten oder dem Neubepflanzen der Kästen die Gefahr, dass die Kästen dabei herunterfallen, weil die Haken am Geländer nicht sofort fassen oder fehl gegriffen wird.”

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-verbot-von-blumenkaesten-an-balkonaussenseite_258_155580.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Sozialwohnungen in Berlin sollen teurer werden!

Wer in Berlin eine neu errichtete Sozialwohnung beziehen will, muss sich auf höhere Mieten gefasst machen. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) sagte am 16.03.2015, es gebe Überlegungen für eine neue Form der Wohnungsbauförderung, bei der die Miete je nach Bedürftigkeit der Menschen zwischen 6,20 Euro und 8,50 Euro je Quadratmeter liegen soll.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-entwicklungen-am-berliner-wohnungsmarkt-sozialwohnungen-in-berlin-sollen-teurer-werden,10809148,30139138.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Facebook veröffentlicht neue Version der “Gemeinschaftsstandards”!

“Wir möchten, dass sich die Menschen sicher fühlen, wenn sie Facebook verwenden. Aus diesem Grund haben wir die Gemeinschaftsstandards ausgearbeitet, die nachfolgend aufgeführt sind. In diesen Richtlinien wird dir vermittelt, welche Inhalte auf Facebook geteilt werden können und welche uns unter Umständen gemeldet und von uns entfernt werden müssen…”

https://www.facebook.com/communitystandards/

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Polizeimeldung Nr. 0677 vom 19.03.2015 – Berliner Polizei warnt vor gefälschten Konzertkarten!

“Ein Unbekannter hat seit Ende Januar 2015 in über 40 Fällen gefälschte Konzertkarten im Internet verkauft. Der „Verkäufer“ bot bisher die Karten für Berliner Veranstaltungen auf dem Online Portal „eBay-Kleinanzeigen“ an. Die Anzeigen umfassten in der Regel zwei Karten, bei denen der Angebotstext immer wieder geändert wurde, die hinterlegten Rufnummern variierten und unterschiedliche Verkäufernamen angegeben wurden. Die Übergaben der Karten fanden an ausgemachten Treffpunkten, überwiegend auf der Straße in Mitte statt. Die Konzertkarten sind Fälschungen, die mit dem Logo des Verkaufsunternehmens „Ticketmaster“ versehen und für den Laien nicht sofort erkennbar waren bzw. sind. Dass es sich um einen Betrug handelte, wurde den Opfern meist erst bewusst, als sie zum gewünschten Konzert Zutritt erhalten wollten. Der Scan des auf der Karte aufgedruckten QR-Codes offenbarte die Fälschung und zeigte nicht die entsprechende Veranstaltung an. Der Betrüger bot bzw. bietet eventuell immer noch die gefälschten Eintrittskarten für populäre Musikveranstaltungen verschiedenster Stilrichtungen an…”

http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.283521.php

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Arbeitsgericht Berlin – 54 Ca 14420/14, Urteil vom 04.03.2015 – Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung!

Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am 04.03.2015 entschieden.

http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20150305.0825.401310.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist eine Betriebskostenabrechnung formell unwirksam, wenn in ihr eine – nicht näher erläuterte – Umlage nach “Personenmonaten” erfolgt?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 97/14, Urteil vom 22.10.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung in seinem amtlichen Leitsatz wie folgt aus: “Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine – nicht näher erläuterte – Umlage nach “Personenmonaten” erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 15. September 2010 – VIII ZR 181/09, NJW 2010, 3570 und der Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 – VIII ZR 89/10, WuM 2011, 367).”

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

5. Bürgerforum des Falkenhagener Feld!

Wann: am Montag, den 23. März 2015 in der Zeit von 18-21 Uhr

Wo: Mehrgenerationenenhaus der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde, Im Spektefeld 26 in 13589 Berlin

Programm der Veranstaltung:

  • 18.00 – 18.15 Uhr    Begrüßung
  • 18.15    – 19.15 Uhr    Wohnen und Barrierefreiheit

unsere Gäste:

  • Herr Bezirksstadtrat Stephan Machulik
  • Herr Thomas Krause – GEWOBAG
  • VertreterIn GSW (angefragt)
  • 19.15 – 19.30 Uhr    Pause
  • 19.30 – 20.15 Uhr    Nachbarschaft
  • 20.15 – 20.45 Uhr    Priorisierung weiterer Leitbilder
  • 20:45 – 21.00 Uhr    Zusammenfassung der Ergebnisse

http://falkenhagener-feld-west.de/2015/03/16/5-buergerforum-des-falkenhagener-feld-2/

 

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Der Mietenvolksentscheid Berlin 2016!

Warum Volksentscheid?

In Berlin herrscht Wohnungsnot. Nicht nur bei privaten Vermietern, sondern auch bei den städtischen Wohnungsunternehmen und bei Sozialwohnungen sind die Mieten unbezahlbar geworden. Selbst für Normalverdienende wird es auf dem Berliner Wohnungsmarkt immer schwerer, eine Wohnung zu finden. Dass das ein Problem ist, hat inzwischen sogar der Senat erkannt. Nur: er handelt nicht angemessen.

In den letzten Jahren haben zahlreiche Mieterinitiativen auf die Probleme aufmerksam gemacht. Wir haben Vorschläge gemacht, welche wohnungs- und stadtpolitischen Instrumente genutzt werden können, wir haben demonstriert, und uns als Nachbarn zusammengeschlossen. Die Stadt weiß, was los ist.

Es ist an der Zeit, einen Schritt weiter zu gehen…

https://mietenvolksentscheidberlin.de/der-mietenvolksentscheid-berlin-2016/