Pressemitteilung 15/2015

Rückforderungsansprüche aus von Mietern zu Unrecht erbrachter Schönheitsreparaturen!

Erstattung von für Schönheitsreparaturen aufgewandte Handwerkerkosten, Bezahlung des Werts von in Eigenregie durchgeführten Schönheitsreparaturen sowie Rückforderung von Zahlungen für die Abgeltung von Schönheitsreparaturen nur innerhalb von 6 Monaten möglich – Verjährung droht! … weiterlesen