Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BAG – 10 AZR 99/14, Urteil vom 18.03.2015 – Alkoholiker haben Anspruch auf Lohnfortzahlung!

Arbeitgeber müssen alkoholsüchtigen Beschäftigten sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlen, wenn diese wegen ihrer Sucht krankgeschrieben sind. Sucht und auch Rückfälle nach einer Therapie seien in der Regel nicht als Selbstverschulden zu werten, das den Anspruch auf eine Lohnfortzahlung aufhebe, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 18.03.2015 in Erfurt.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bundesarbeitsgericht-alkoholiker-haben-anrecht-auf-lohnfortzahlung-13491077.html