Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Berliner Zeitung am 20.04.2015 – Mietminderung –  Berliner Mieter bekommen bei Asbest mehr Geld zurück!

Das könnte für Hausbesitzer teuer werden: Mieter einer Wohnung mit mehreren beschädigten und fehlenden asbesthaltigen Bodenfliesen haben Anspruch auf eine Mietminderung. Das hat das Amtsgericht Spandau jetzt entschieden.

Das Amtsgericht Spandau entschied, dass Samuel Motos und seine Lebensgefährtin Anspruch auf Mietminderung haben. Das Besondere dabei: Das Gericht sprach der Familie einen rückwirkenden Anspruch von 20 Prozent Mietminderung ab dem Tag des Einzugs zu. Weitere fünf Prozent Mietminderung billigte ihnen das Gericht von dem Tag an zu, an dem sie Kenntnis von der Gesundheitsgefahr erlangten.

Ob der Eigentümer des Hauses in Berufung geht, ist unklar. Die Deutsche Wohnen, zu der die GSW gehört, hat 3 286 Wohnungen in der Siedlung nördlich der Heerstraße verkauft, darunter die ehemalige von Samuel Motos. Von dem neuen Eigentümer war keine Stellungnahme zu erhalten.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/mietminderungen-in-berlin-berliner-mieter-bekommen-bei-asbest-mehr-geld-zurueck,10809148,30480480.html