Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berliner Morgenpost am 28.03.2015 – Miete: Können Mieter die Kaltwasserzähler auch kaufen?

Reiner Wild vom Berliner Mieterverein: Der Vermieter ist in der Wahl der Erfassungsgeräte frei. Anders als bei den Erfassungsgeräten für Heizwärme und Warmwasser muss der Vermieter bei der Neuinstallation von Erfassungsgeräten für den Kaltwasserverbrauch keine Mietermeinung darüber einholen, ob die Geräte erworben oder geleast beziehungsweise gemietet werden.

http://www.morgenpost.de/ratgeber/mieterschutz/article138882071/Miete-Koennen-Mieter-die-Kaltwasserzaehler-auch-kaufen.html