Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Können Mieter, die eine Wohnung mit von Anfang an beschädigten PVC-Platten angemietet haben, die Miete ab dem Mietbeginn mindern, wenn sie erst im laufenden Mietverhältnis erfahren, dass die Bodenplatten Asbest enthalten?

Die Antwort des Amtsgerichts Spandau (AG Spandau – 6 C 539/14, Urteil vom 12.03.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG Spandau in seiner vorgenannten Entscheidung auf der Seite 4 wie folgt aus: “Der Mietzins war ab dem Beginn des Mietverhältnisses am 7. Dezember 2013 gemindert. Nach § 536 BGB setzt die Mietzinsminderung (nur) die Aufhebung bzw. Einschränkung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Verbrauch voraus; auf die Kenntnis der Vertragsparteien oder gar ihr Verschulden kommt es nicht an. Mithin ist für den Beginn der Minderung der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Gefahrenquelle erstmals vorhanden war (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. März 1972 – VIII ZR 177/70 unter 3.; Landgericht Darmstadt, Urteil vom 8. Januar 1997 – 7 S 159/96).”