Archiv für den Monat: April 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Rechtsanwalt mit Tassen mit der – durchgestrichenen – Abbildung einer Frau, die mit einem Knüppel auf das entblößte Gesäß eines Kindes schlägt oder mit einem älteren Mann, der mit einem Stock auf das entblößte Gesäß einer Frau schlägt oder mit einer Frau, die sich eine Schusswaffe an den eigenen Kopf hält und offenbar im Begriff ist, sich selbst zu töten, werben? Ist einem Rechtsanwalt derartige “Schockwerbung” erlaubt?

Die Antwort des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG – 1 BvR 3362/14, Beschluss vom 05.03.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das BVerfG in seinem vorgenannten Beschluss unter der Randnummer 24 wie folgt aus: “Bei § 43b BRAO handelt es sich um ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG. Schutzzweck der Regelung ist die Sicherung der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege (vgl. BTDrucks 12/4993, S. 28 f.). Mit der Stellung des Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers insbesondere eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt, mit der eigentlichen Leistung des Anwalts nichts mehr zu tun hat und sich nicht mit dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats vereinbaren lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2003 – 1 BvR 2108/02 -, NJW 2003, S. 2816 <2817>).”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Der Tagesspiegel am 02.04.2015 – Finanzsenator zum Wohnungsbau – Kollatz-Ahnen will keine neuen Förderprogramme für Berlin!

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) lehnt eine teure Wohnungsbauförderung ab. Etwa ein Drittel des Schuldenbergs von 60 Milliarden Euro, der den Landeshaushalt langfristig belaste, resultiere aus einer verfehlten Subventionspolitik für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen, sagte er am 02.04.2015 als Gastredner beim Business Breakfast des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI). Stattdessen kündigte der Senator eine Senatsinitiative “für preiswertes Bauen” an.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/finanzsenator-zum-wohnungsbau-kollatz-ahnen-will-keine-neuen-foerderprogramme-fuer-berlin/11591454.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – I ZR 59/13, Urteil vom 02.04.2015 – Der Puma-Pudel darf keine Marke sein!

Ein Pudel, der wie der Puma der Sportartikel-Firma springt – ein Hamburger Designer wollte sich seine Parodie als Marke schützen lassen. Das ging Puma zu weit – und dem Bundesgerichtshof auch.

Eine Verwechslungsgefahr der beiden Logos habe zwar nicht bestanden – aber der beklagte T-Shirt-Designer Thomas Horn habe mit seiner Darstellung eines springenden Pudels und des Schriftzugs “PUDEL” die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt, um sein Produkt bekannter zu machen, sagte der Vorsitzende Richter: “Das ist grundsätzlich unlauter.”

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/puma-bundesgerichtshof-101.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

WISO-Test vom 30.03.2015 – Teuer oder billig: Zahnpasta

Zahnpasta steht wohl in jedem Badezimmer. Die meisten benutzen sie zwei Mal täglich. Laut einer aktuellen Studie greifen mehr als zwei Drittel der Deutschen zu Markenzahncreme – doch was ist wirklich besser? Teuer oder billig?

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2369218/Teuer-oder-billig:-Zahnpasta#/beitrag/video/2369218/Teuer-oder-billig-Zahnpasta

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Sind Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente zusagen, dazu verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen und nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob die laufenden Renten angepasst werden müssen?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 3 AZR 617/12, Urteil vom 30.09.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das BAG in seiner vorgenannten Entscheidung auf der Seite 31 unter der Randnummer 63 wie folgt aus: “Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Diese Bestimmung gilt für alle Arbeitgeber – unabhängig von ihrer Rechtsform -, die laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt haben.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Wo Keime überall lauern!

Wie sicher sind unsere Lebensmittel? Nicht sicher genug, meinen Experten, selbst in Deutschland nicht. Schuld ist oft zu wenig Hygiene – auf dem Bauernhof, im Supermarkt, aber auch in der Küche. Wo Keime lauern, welche Epidemien ausgelöst wurden und worauf Verbraucher achten sollten: ein Überblick!

Für die Lebensmittelsicherheit wird immer mehr getan – aber noch nicht genug, sagen Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ihrer Schätzung zufolge sterben jährlich zwei Millionen Menschen weltweit an Infektionen, die durch verseuchte Speisen oder unreines Trinkwasser verursacht werden.

http://www.heute.de/weltgesundheitstag-zu-lebensmittelsicherheit-keime-lauern-ueberall-37871798.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

ZEIT ONLINE am 05.04.2015 – Dem Schwarm folgen – Wer in Immobilien investiert, sollte wissen, wo es die jungen Menschen neuerdings hinzieht – in die angesagten Städte der zweiten Reihe!

Harald Simons, Wohnungsmarktforscher an der Leipziger Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur: “Im ganzen Land”, sagt Simons, “fliegen die Vögelchen hoch, bilden einen Schwarm und fallen dann in die immer gleichen Städte ein.” Zu diesen “Schwarmstädten” gehören die Metropolen, aber eben nicht nur. Den höchsten Anteil an 20- bis 35-Jährigen hat beispielsweise Würzburg. Er liegt 59 Prozent über dem des Durchschnitts in Deutschland. Auch andere Uni-Städte wie Heidelberg, Mainz, Jena und Trier schneiden gut ab.

http://www.zeit.de/2015/13/immobilien-kaufen-beliebte-staedte

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verbraucherzentrale Berlin am 02.04.2015 – Marktcheck zu IGe-Leistungen: Jeder fünfte Dermatologe bietet das kostenlose Hautkrebsscreening nicht an!

“Das Hautkrebsscreening ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Hautkrebserkrankungen bereits in Frühstadien entdecken soll. Allerdings bieten nur vier von fünf kassenärztlichen Hautarztpraxen die kostenlose Vorsorgeuntersuchung an. Dies haben die Verbraucherzentralen NRW, Berlin und Rheinland-Pfalz in einem telefonischen Marktcheck in 192 Hautarztpraxen mit Kassenzulassung in Köln und Berlin festgestellt.”

https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/marktcheck-zu-ige-leistungen–jeder-fuenfte-dermatologe-bietet-das-kostenlose-hautkrebsscreening-nicht-an

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Sind Anhänger auch Fahrzeuge im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – IV ZR 128/14, Urteil vom 04.03.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf der Seite 5 unter der Randnummer 12 wie folgt aus: “Dabei versteht er den Begriff “Fahrzeug” als Oberbegriff, der Anhänger unabhängig davon umfasst, ob sie über einen eigenen Antrieb verfügen. Anders als die Revision meint, sieht ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer als Fahrzeug nicht nur etwas an, das “aktiv fahren” kann. Ein solches Verständnis entspricht nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch, den ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei der Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen zugrunde legt. Er wird unter einem Fahrzeug allgemein jeden zur Fortbewegung geeigneten Gegenstand verstehen. Als “gezogenes Fahrzeug” im Sinne von A.2.3.2 AKB wird er auch einen Anhänger ansehen, der von einem anderen, dem “ziehenden” Fahrzeug bewegt wird. Dass das gezogene Fahrzeug über einen eigenen Antrieb verfügen muss, kann der Versicherungsnehmer der Klausel nicht entnehmen. Dieses Verständnis entspricht auch dem Sprachgebrauch des § 2 Nr. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Danach sind im Sinne dieser Verordnung “Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger”.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Staaken.info am 10.04.2015 – Wichtige Mieterinfos zum Eigentümerwechsel Heerstraße-Nord!

Obwohl die betroffenen Mieter von der GSW über den Eigentümerwechsel schon per Brief informiert wurden, so bleiben doch noch manche Unsicherheiten und offene Fragen. Auf den entsprechenden Kommentar einer Mieterin  zum Artikel auf staaken.info hat der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV mit hilfreichen Informationen geantwortet. Zu wichtig um als Kommentar “versteckt zu bleiben” – deshalb nun Fragen und Antworten hier…

Vier Punkte zum Eigentümerwechsel:

“1) Kein Mieter muss mit ADO Properties einen neuen Mietvertrag abschließen. Der bestehende Mietvertrag gilt weiter. Es gilt § 566 BGB – “Kauf bricht nicht Miete”, d. h. der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf ADO Properties über.

2) Die Miete ist zur Zeit noch an die GSW Immobilien AG zu zahlen. ADO Properties ist noch nicht der Vermieter, sondern immer noch die GSW. ADO Properties wird erst mit Eintragung im Grundbuch Eigentümer und damit Vermieter. Erst ab diesem Zeitpunkt darf ADO Properties die Miete fordern oder wenn die GSW schriftlich mitteilt, dass nunmehr die Miete ab sofort an ADO Properties zu zahlen sei.

3) Die Mietkaution ist von der GSW an ADO Properties auszukehren. Nach § 566a BGB haftet ADO Properties auf Rückzahlung der Mietkaution, und zwar unabhängig davon, ob ADO die Kaution auch tatsächlich von der GSW erhalten hat. Daneben haftet ersatzweise auch die GSW weiter.

4) Für das Jahr 2014 muss noch die GSW (Ista) über die Betriebs- und Heizkosten abrechnen. Für das Jahr 2015 wird die Nebenkostenabrechnung von der ADO erstellt werden.”

http://www.staaken.info/2015/04/wichtige-mieterinfos-zum-eigentumerwechsel/