Archiv für den Monat: April 2015

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – XII ZB 473/13, Beschluss vom 18.02.2015 – Lesbisches Paar darf Samenspender nicht verheimlichen!

Dank einer Samenspende bekommt ein lesbisches Paar ein Kind. Die Partnerin will das Kind adoptieren, soll dafür die Zustimmung des Spenders vorlegen. Sie verweigert. Der BGH lehnte die Adoption deshalb ab.

http://www.welt.de/vermischtes/article138851043/Lesbisches-Paar-darf-Samenspender-nicht-verheimlichen.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Greift im Fall einer Schwangerschaft nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle (sog. Embryonentransfer) ein?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 2 AZR 237/14, Urteil vom 26.03.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 17/2015 vom 26.03.2015 wie folgt aus: “Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Im Fall einer Schwangerschaft nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) greift das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle (sog. Embryonentransfer) und nicht erst mit ihrer erfolgreichen Einnistung (Nidation)… Die Kündigung ist unwirksam. Die Klägerin genoss bei ihrem Zugang wegen des zuvor erfolgten Embryonentransfers den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG. Die Kündigung verstößt zudem gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG iVm. §§ 1, 3 AGG. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26. Februar 2008 (C-506/06) entschieden, es könne eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegen, wenn eine Kündigung hauptsächlich aus dem Grund ausgesprochen werde, dass die Arbeitnehmerin sich einer Behandlung zur In-vitro-Fertilisation unterzogen habe.”

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 01.04.2015  – Stammtisch zum Volksentscheid!

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) befasst sich bei seinem 4. Verbraucherstammtisch am 15. April ab 19.30 Uhr mit dem geplanten Mietenvolksentscheid, der die soziale Wohnraumversorgung in der Stadt stärken soll…

http://www.berliner-woche.de/spandau/soziales/stammtisch-zum-volksentscheid-d74064.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Finanzmarktwächter und Marktwächter Digitale Welt!

Der Finanzmarktwächter und der Marktwächter Digitale Welt werden jetzt mit ihrer Arbeit beginnen, nachdem die konzeptionelle Arbeit an der Marktwächterarchitektur abgeschlossen ist.

Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Die Marktwächter stärken den Verbraucherschutz in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den Blick. Empirisch gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir werden damit in Zukunft ‚schwarze Schafe‘ auf den Märkten schneller identifizieren.“

Klaus Müller, Verbraucherzentrale Bundesverband: „Mit dem neuen Instrument der Marktwächter werden wir das zerklüftete Marktwissen der Verbraucher durch systematische Analysen sichtbar machen. Durch das Frühwarnsystem werden die Marktwächter zu Seismografen in den untersuchten Märkten. Mit ihren Erkenntnissen können wir frühzeitig auf Marktverwerfungen aufmerksam machen.“

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150326_Marktwaechter.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VIII ZR 243/13 + VIII ZR 260/13 + VIII ZR 109/14, Urteile vom 25.03.2015 – Auch eine Eigentümergemeinschaft hat ein Recht auf Verbraucherschutz!

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen als Verbraucher behandelt werden und sind dementsprechend rechtlich geschützt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen entschieden (Az.: VIII ZR 243/13, Az.: VIII ZR 260/13, Az.: VIII ZR 109/14). In allen Fällen ging es um spezielle Preisanpassungsklauseln von Gasversorgern, wonach die Gaspreise an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt sind. Nun entschieden die Richter: Die Vertragsbedingungen benachteiligen die Verbraucher und sind daher unwirksam.

http://news.immowelt.de/recht-steuern/artikel/2893-streit-um-gaspreise-auch-eine-eigentuemergemeinschaft-hat-ein-recht-auf-verbraucherschutz.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VIII ZR 38/14, Urteil vom 25.03.2015 – Geld zurück für abgebranntes Auto!

Der BGH hat dem Käufer eines Neuwagens Recht gegeben, der ein Fahrzeug wegen technischer Mangel zurückgeben wollte. Noch bevor es zu einer Rückgabe kam, brannte das Auto aber weitgehend aus. Trotzdem kann er sein Geld zurückverlangen, urteilte jetzt der BGH.

http://www.sueddeutsche.de/geld/bgh-urteil-geld-zurueck-fuer-abgebranntes-auto-1.2410235

Aus der Rubrik “1. April”:

Verkehrsüberwachung – Kommunen planen „Bürger-Blitzer“!


Deutschlands Autofahrer müssen sich auf deutlich mehr Geschwindigkeitskontrollen einstellen. Wie die Deutsche Anwaltauskunft aus Justizkreisen erfahren hat, planen verschiedene Kommunen eine grundsätzliche Reform der Verkehrsüberwachung: Künftig soll jeder Bürger Geschwindigkeitskontrollen durchführen können. Entsprechende Feldversuche sollen im Sommer im Saarland und in Sachsen-Anhalt beginnen.

Das Prinzip der Bürger-Blitzer ist einfach: Jeder Bürger kann künftig selbst Geschwindigkeitsmessungen durchführen, Temposünder blitzen und das Beweisfoto dann an die Behörden weiterleiten.

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/961/kommunen-planen-buerger-blitzer/

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Zum Schwerpunktthema Wohnen tagte am 21./22.03.2015 die Landesdeligiertenkonferenz der Grünen (Landesparteitag der Grünen/ LDK) – Für eine echte Wende in der Berliner Wohnungspolitik!

Katrin Schmidberger: “Der Mietenvolksentscheid ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Macht der Senat so weiter wie bisher, dann gehört ihm fristlos gekündigt.”

https://www.youtube.com/watch?v=V7sCTTDbFfw#t=49

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Eigentümerversammlung lediglich einen Verwalter bestellen, ohne zugleich auch den Inhalt des Verwaltervertrages in seinen wesentlichen Eckpunkten zu regeln?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – V ZR 114/14, Urteil vom 27.02.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung in seinem amtlichen Leitsatz wie folgt aus: “Die Bestellung des Verwalters entspricht grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden; hiervon kann nur unter besonderen Umständen übergangsweise abgewichen werden.”