Archiv für den Monat: April 2015

Pressemitteilung 23/2015

Erfolgreicher Auftakt der Unterschriftensammelaktion des AMV für den Berliner Mietenvolksentscheid am 18.04.2015 sowie Offener Brief des AMV an alle Berliner Mietervereine vom 17.04.2015 zwecks Bildung einer Arbeitsgruppe zur Koordinierung der Aktionen zur Unterstützung des Berliner Mietenvolksentscheid in Spandau

Die Unterschriftensammelaktion des AMV Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. für den Berliner Mietenvolksentscheid am 18.04.2015 in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr vor dem Einkaufscenter “Spandau Arcaden” in der Klosterstraße war ein voller Erfolg! … weiterlesen

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist eine Mutter verpflichtet, während ihrer Elternzeit einen Nebenjob anzunehmen, um so Geld für eine Unterhaltsverpflichtung zu verdienen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – XII ZB 181/14, Beschluss vom 11.02.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seinem vorgenannten Beschluss in seinem amtlichen Leitsatz wie folgt aus: “Einem zum Minderjährigenunterhalt verpflichteten Elternteil, der sich nach Geburt eines weiteren Kindes dessen Betreuung widmet, kann im Fall einer zu respektierenden Rollenwahl jedenfalls für die ersten beiden Lebensjahre des von ihm betreuten Kindes unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden, dass er von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Bezugsdauer des Elterngelds zu verdoppeln, und deswegen keine für den Kindesunterhalt ausreichenden Einkünfte hat (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. April 2006 – XII ZR 31/04 -FamRZ 2006, 1010).”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berliner Zeitung am 14.04.2015 – Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz: 700 Anwohnerhinweise auf illegale Ferienwohnungen!

Rund 12.000 Ferienwohnungen soll es in Berlin geben, nur etwa die Hälfte sind offiziell als Touristen-Unterkünfte registriert. Nun setzen die Bezirksämter auf Hinweise von Anwohnern, 700 hat sie bereits…

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berliner-zweckentfremdungsverbotsgesetz-700-anwohnerhinweise-auf-illegale-ferienwohnungen,10809148,30428506.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 80/14, Urteil vom 15.04.2015) –  Gebrauchtwagenhändler muss kaputtes Auto zurücknehmen!

Wer ein gebrauchtes Auto mit schwerwiegenden Mängeln vom Händler kauft, darf es wieder zurückgeben, urteilt der BGH. Das gilt auch, wenn der Wagen vor kurzem durch den TÜV gekommen ist.

Das Auto sei wegen „der massiven, ohne weiteres erkennbaren Korrosion nicht in einem Zustand“ gewesen, der die Erteilung einer TÜV-Plakette gerechtfertigt hätte. Zudem habe die Klägerin „nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Gebrauchtwagenhändlers verloren“ und musste sich deshalb nicht auf eine Nacherfüllung durch ihn einlassen.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/recht-auf-rueckgabe-kaputter-gebrauchtwagen-bgh-urteil-13539403.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 281/13, Urteil vom 15.04.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung 60/2015 vom 15.04.2015 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützte Kündigung des Mietverhältnisses (§ 543 Abs. 1 BGB) nicht generell erst dann in Betracht kommt, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder sein Verhalten “querulatorische Züge” zeigt. Eine derartige “schematische” Betrachtung, auf die das Landgericht abgestellt hat, lässt außer Acht, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für die Erhaltung des Mietobjekts und seines wirtschaftlichen Werts von wesentlicher Bedeutung sein können, so dass ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Durchführung derartiger Maßnahmen bestehen kann. Zudem steht die schematische Betrachtungsweise des Landgerichts nicht im Einklang mit der gesetzlichen Vorschrift zur fristlosen Kündigung (§ 543 Abs. 1 BGB). Denn danach ist zu prüfen, ob für den Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses “unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

taz am 12.04.2015 – Volksbegehren startet: Mieten interessieren alle!

„Die Leute hören Mieten und unterschreiben“, fasst es Unterschriftensammler Marcus Stein zusammen. Innerhalb der ersten zwei Stunden habe man bereits 500 Unterschriften zusammengehabt, am Samstag waren es laut Angaben des Bündnisses dann an allen Standorten mehr als 3.000. Neben dem Tempelhofer Feld sammelte man noch am Leopoldplatz, in der Frankfurter Allee und am Hermannplatz.

http://www.taz.de/Volksbegehren-startet/!158015/

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH, Urt. v. 15.4.2015 – VIII ZR 281/13 – Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten: kein Vorrang der Duldungsklage!

Der Vermieter von Wohnraum kann das Mietverhältnis durch Kündigung beenden, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren.

http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=368188

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Der Tagesspiegel am 12.04.2015 – Steigende Mieten in Berlin: Politik scheitert an Lösungen für günstigen Wohnraum!

Billige Wohnungen rechnen sich nicht – und die Förderung des Senats wirkt nicht. Warum die Politik bisher keine funktionierende Förderung für billigen Wohnraum gefunden hat. Eine Analyse.

Wo der Markt außer Kontrolle gerät und nur noch Teile der Bevölkerung bedient, muss der Staat es richten…

http://www.tagesspiegel.de/berlin/steigende-mieten-in-berlin-politik-scheitert-an-loesungen-fuer-guenstigen-wohnraum/11622824.html