Archiv für den Monat: Mai 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann der Mieter durch eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO feststellen lassen, dass er wegen einer fehlenden oder fehlerhaften Modernisierungsankündigung nicht zur Duldung der Modernisierung verpflichtet ist?

Die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg (AG Schöneberg – 12 C 193/14, Urteil vom 03.09.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG Schöneberg in seiner vorgenannten Entscheidung unter der Position I. wie folgt aus: “Die Kläger können ein rechtliches Interesse gem. § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung einer durch die Modernisierungsankündigung bewirkten Duldungspflicht für sich in Anspruch nehmen, da der Beklagte durch anwaltliches Schreiben vom 10.4.2014 zum Ausdruck gebracht hat, dass er die bezeichneten Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen beabsichtigt und er sich insoweit eines gegen die Kläger gerichteten Duldungsanspruchs berühmt.”

Aus der Rubrik “Wohnungsneubau”:

degewo-Neubau-Ziel: 11.000 Wohnungen bis 2025!

degewo will bis 2025 11.000 neue Wohnungen bauen. Das ist ein deutliches Plus gegenüber den bislang geplanten Baumaßnahmen. Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat degewo in den vergangenen Monaten eine Strategie zur Senkung der Baukosten entwickelt. Denn Baukosten und Mieten stehen in einem direkten Verhältnis. Je geringer die Baukosten ausfallen, desto niedrigere Mieten kann degewo im Neubau anbieten. „Wir können mehr bezahlbare Wohnungen bauen, wenn wir die Baukosten deutlich reduzieren und damit Spielräume für niedrige Neubaumieten gewinnen“, erklärte Kristina Jahn.

Das Wohnungsbauunternehmen wird künftig mehr Leistungen im Planungsprozess selbst erbringen. Außerdem wird degewo flächeneffizienter und intelligenter bauen. Dies soll beispielsweise mit kompakten Grundrissen, optimaler Flächenausnutzung, funktionalen Fassaden und optimierten Erschließungen gelingen. 80 Prozent der Neubaumieten sollen zwischen 6,50 und 10,50 Euro nettokalt liegen. „Unsere Projekte belegen, dass Wohnungsbau für unter 10 Euro pro Quadratmeter möglich ist“, sagte Kristina Jahn. Aktuell befinden sich bei degewo gut 500 Wohnungen im Bau.

http://www.degewo.de/content/de/Unternehmen/4-3-Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_2015/Jahrespressegespr-ch.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Pressemitteilung der Initiative „Berliner Mietenvolksentscheid“ zur amtlichen Kostenschätzung des Senats

Wohnen nicht auf Kosten von Kitas & Kultur!

Mit dem Mietenvolksentscheid kämpfen wir dafür, dass Wohnen in Berlin bezahlbar für alle bleibt. Der Senat ist jedoch der Meinung, dass unser Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin genau das nicht ist: bezahlbar für die Bürger dieser Stadt. In der Presse spielt der Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen nun Kitas, den öffentlichen Nahverkehr und Kultur gegen bezahlbaren Wohnraum aus. Dies ist nicht nur eine äußerst unfeine Art der politischen Stimmungsmache, es ist schlichtweg falsch.
In einer Pressemitteilung antworten wir nun auf die Zahlen des Senats. Denn nach unserer Berechnung liegen die Kosten für Gesetzes um fast die Hälfte unter denen der amtlichen Kostenschätzung – und damit umgerechnet bei nicht einmal einem Prozent des Haushalts…

https://mietenvolksentscheidberlin.de/wohnen-nicht-auf-kosten-von-kitas-kultur/

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Der Tagesspiegel am 29.04.2015 – Volksentscheid für bezahlbare Mieten: SPD und CDU wollen mehr Wohnbauförderung – und aus Tempelhof lernen!

Vor dem geplanten Mieten-Volksentscheid hat der Senat großen Respekt. SPD und CDU wollen mit den Aktivisten über einen Kompromiss verhandeln. Im Hinterkopf immer die Erinnerung die Niederlage am Tempelhofer Feld.

Eine Initiative, die per Volksentscheid niedrigere Mieten in Berlin durchsetzen will, setzt die Regierungsparteien SPD und CDU gehörig unter Druck. Der Landesvorstand der Sozialdemokraten befasste sich am Montag ausführlich mit dem Gesetzentwurf, den die Initiatoren zeitgleich mit der Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2016 zur Abstimmung stellen wollen. Auch die CDU-Fraktion im Landesparlament hat damit begonnen, den umfangreichen Forderungskatalog „intensiv und gewissenhaft zu prüfen“, wie der wohnungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Matthias Brauner, dem Tagesspiegel sagte.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/volksentscheid-fuer-bezahlbare-mieten-spd-und-cdu-wollen-mehr-wohnbaufoerderung-und-aus-tempelhof-lernen/11702904.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berliner Morgenpost am 28.04.2015 – Niemand kontrolliert den Energieausweis für Häuser!

Seit rund einem Jahr müssen Verkäufer einer Immobilie oder Vermieter einer Wohnung Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand aufklären. Doch in keinem Bundesland wird das kontrolliert.

Ein Jahr nach der Einführung des Energieausweises kritisieren die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) die Umsetzung. Zahlreiche Immobilienanbieter missachteten die Informationspflichten, wie der Deutsche Mieterbund nun mitteilte. Dies hätten Stichproben ergeben. Kontrolliert wird die neue Informationspflicht seitens der Bundesländer überhaupt nicht, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte.

http://www.morgenpost.de/wirtschaft/article140197179/Niemand-kontrolliert-den-Energieausweis-fuer-Haeuser.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Führt eine unterlassene oder lediglich pauschale – und nicht weiter erläuterte – Angabe von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsabschlägen in einer Modernisierungserhöhungserklärung zu deren formeller Unwirksamkeit?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 71/14, Urteil vom 14.08.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Aufgrund welcher Erkenntnisse oder Tatsachen ein pauschaler Abzug der Instandsetzungskosten gerade in diesen Höhen gerechtfertigt ist, teilt der Kläger in der streitgegenständlichen Mieterhöhung nicht mit. Zwar ist es – nicht zuletzt nach der Formulierung des nunmehr geltenden § 559 Abs. 2 BGB – zulässig, die für die Instandsetzung anfallenden Kosten zu schätzen. Das entbindet den Vermieter aber nicht davon, die der Schätzung zugrunde liegenden Umstände mitzuteilen; ist die Quote willkürlich oder nicht nachzuvollziehen, so ist das Mieterhöhungsverlangen mangels Kostenabgrenzung unwirksam (LG Stralsund, Urteil vom 6. März 1997 – 1 S 189/96 in WuM 1997, 271; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Auflage 2009, Rn. IV 361; Börstinghaus in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auflage 2013, § 559 Rn. 71). Eine Analogie zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezüglich der formellen Ordnungsgemäßheit von Betriebskostenabrechnungen ist nicht geboten, da sie einen gänzlich anderen Gegenstand betrifft (anders: Urteil der Kammer 67 S 421/13 in GE 2014, 747). Insbesondere hat- anders als in den vom Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 12. März 2003 – VIII ZR 175/02 – und vom 3. März 2004 – VIII ZR 151/03- entschiedenen Fällen, der Beklagte im gegenständlichen Verfahren im Einzelnen dargelegt, welche Schäden vor Beginn der vom Kläger veranlassten Arbeiten bereits vorhanden waren, was zwischen den Parteien im Übrigen unstreitig. ist. Mindestens in einem solchen Fall ist der Vermieter aber verpflichtet, den von ihm in der Modernisierungsmieterhöhung in Abzug gebrachten Instandsetzungsanteil nachvollziehbar und für den Mieter nachprüfbar zu erläutern. Hierzu wäre im gegenständlichen Verfahren insbesondere auch deshalb konkret Anlass gewesen, weil der Kläger in seiner vorangegangenen Mieterhöhung, die durch die streitgegenständliche korrigiert wurde, noch von gänzlich anderen Abzugsbeträgen hinsichtlich der Instandsetzungskosten ausgegangen ist.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Sichtweise des Berliner Senators für Stadtentwicklung und Umwelt zur “Mietpreisbremse” sowie zum Bestellerprinzip”:

«Gerade in einer Großstadt wie Berlin sind die Angebotsmieten der große Preistreiber», sagte Geisel. Die Mietpreisbremse sei ein weiteres wichtiges Instrument, um die Mieten in der ganzen Stadt zu dämpfen.

“Wir haben den ganzen Werkzeugkasten zur Mietpreisdämpfung ausgeschöpft – von der Kappungsgrenzen-Verordnung, dem Bündnis für soziale Mieten, der Umwandlungsverordnung und dem Beschluss zur Mietpreisbremse”, sagte Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) der rbb-Abendschau. “Das wird erstmal dämpfend auf die Mieten wirken, aber langfristig brauchen wir ein ausgeglichenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Und dafür müssen wir den Neubau fördern.”

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/04/Mietpreisbreme-von-senat-erlaessen-ganz-berlin.html

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Berliner Zeitung am 27.04.2015 – Capital Immobilien-Kompass: Die teuersten Wohnviertel Deutschlands!

Top Ten der teuersten Wohnviertel, gemessen am Quadratmeter-Preis:

Stadtviertel Durchschnittspreis pro m²
1. Berlin-Mitte 7000 Euro
2. Hamburg-Winterhude 6300 Euro
3. Hamburg-Harvestehude 5950 Euro
4. München-Maxvorstadt 5850 Euro
5. München-Lehel 5600 Euro
6. München-Neuhausen-Nymphenburg 5100 Euro
7. Berlin-Wilmersdorf 4370 Euro
8. München-Au-Haidhausen 4260 Euro
9. München-Bogenhausen 4260 Euro
10. Düsseldorf-Oberkassel 4200 Euro

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verbraucherzentrale Berlin – Die Rechte der Kunden bei Bahnstreiks!

Der Arbeitskampf ist (vorläufig) beendet. Sollten Sie gestrandet sein – hier finden Sie Informationen über Ansprüche auf Erstattung…

Die gesetzlichen Rechte der Kunden: Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten haben Bahnreisende einen Anspruch auf Entschädigung. Wer seinen Zielbahnhof mit einer Stunde oder mehr Verspätung erreicht, kann 25 Prozent des gezahlten Preises für die einfache Fahrt zurück verlangen. Kommt der Zug mehr als 120 Minuten später an, kann der Fahrgast die Hälfte des Preises der einfachen Fahrt einfordern. Dies gilt für reguläre Tickets. Wer eine Zeitfahrkarte (Jobtickets, Abos etc.) hat, bekommt bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine pauschale Entschädigung von 1,50 Euro (2. Klasse).

Beschwerde- und Schlichtungsstellen:

Bundesweit für Fernverkehr, im Nahverkehr für alle Bundesländer ohne eigene Stelle:söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., Fasanenstrasse 81, 10623 Berlin, Tel.: 030/644 99 33-0, E-Mail: kontakt@soep-online.de

https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/streik-der-lokfuehrer