Verbraucherzentrale Berlin – Die Rechte der Kunden bei Bahnstreiks!
Die gesetzlichen Rechte der Kunden: Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten haben Bahnreisende einen Anspruch auf Entschädigung. Wer seinen Zielbahnhof mit einer Stunde oder mehr Verspätung erreicht, kann 25 Prozent des gezahlten Preises für die einfache Fahrt zurück verlangen. Kommt der Zug mehr als 120 Minuten später an, kann der Fahrgast die Hälfte des Preises der einfachen Fahrt einfordern. Dies gilt für reguläre Tickets. Wer eine Zeitfahrkarte (Jobtickets, Abos etc.) hat, bekommt bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine pauschale Entschädigung von 1,50 Euro (2. Klasse).
Beschwerde- und Schlichtungsstellen:
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/streik-der-lokfuehrer