Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verbraucherzentrale Berlin – Die Rechte der Kunden bei Bahnstreiks!

Der Arbeitskampf ist (vorläufig) beendet. Sollten Sie gestrandet sein – hier finden Sie Informationen über Ansprüche auf Erstattung…

Die gesetzlichen Rechte der Kunden: Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten haben Bahnreisende einen Anspruch auf Entschädigung. Wer seinen Zielbahnhof mit einer Stunde oder mehr Verspätung erreicht, kann 25 Prozent des gezahlten Preises für die einfache Fahrt zurück verlangen. Kommt der Zug mehr als 120 Minuten später an, kann der Fahrgast die Hälfte des Preises der einfachen Fahrt einfordern. Dies gilt für reguläre Tickets. Wer eine Zeitfahrkarte (Jobtickets, Abos etc.) hat, bekommt bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine pauschale Entschädigung von 1,50 Euro (2. Klasse).

Beschwerde- und Schlichtungsstellen:

Bundesweit für Fernverkehr, im Nahverkehr für alle Bundesländer ohne eigene Stelle:söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., Fasanenstrasse 81, 10623 Berlin, Tel.: 030/644 99 33-0, E-Mail: kontakt@soep-online.de

https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/streik-der-lokfuehrer