Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Deutsches Anwaltsregister am 24.03.2015 – Mietminderung berechnen:

Von welcher Miete berechnet man die Mietminderung?

Grundlage für die Mietminderung ist die Brutto-Warmmiete, also die Miete inklusive aller Nebenkosten (inkl. Nebenkostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung). Die Mietminderung bezieht sich also nicht bloß auf die Netto-Kaltmiete. Dass die Brutto-Warmmiete als Berechnungsgrundlage heranzuziehen ist, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden.

Achtung: Taggenaue Berechnung der Mietminderung: Nun kann es vorkommen, dass ein Mietmangelnicht einen ganzen Monat vorliegt, sondern nur wenige Tage. Dann dürfen Sie natürlich nicht einen ganzen Monat Miete mindern.

http://www.anwaltsregister.de/Rechtsfragen/Berechnung_Mietminderung_Wie_wird_eine_Mietminderung_berechnet_Beispiel.d630.html