Deutsches Anwaltsregister am 24.03.2015 – Mietminderung berechnen:
Von welcher Miete berechnet man die Mietminderung?
Grundlage für die Mietminderung ist die Brutto-Warmmiete, also die Miete inklusive aller Nebenkosten (inkl. Nebenkostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung). Die Mietminderung bezieht sich also nicht bloß auf die Netto-Kaltmiete. Dass die Brutto-Warmmiete als Berechnungsgrundlage heranzuziehen ist, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden.
Achtung: Taggenaue Berechnung der Mietminderung: Nun kann es vorkommen, dass ein Mietmangelnicht einen ganzen Monat vorliegt, sondern nur wenige Tage. Dann dürfen Sie natürlich nicht einen ganzen Monat Miete mindern.