Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verbraucherzentrale Sachsen am 23.07.2015 – Unterwegs richtig versichert?

Versicherungsschutz bei Carsharing, Mitfahrgelegenheiten und Fernbusreisen:

Bei Mitfahrgelegenheiten ist der Mitfahrer über die Kfz-Versicherung des Fahrers oder Unfallgegners versichert. Die Haftpflichtversicherung des Fahrers oder Halters kommt auch für Schäden der Insassen auf. Sachschäden sind nicht mit versichert. “Gehen also der Laptop oder ein teures Musikinstrument zu Bruch, muss man als Mitfahrer die Kosten selbst tragen”, sagt Madlen Müller von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Über kommerzielle Anbieter von Carsharing-Fahrzeugen besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Außerdem sind die Fahrzeuge in der Regel vollkaskoversichert. “Hat der Fahrer jedoch einen Unfall selbst zu verschulden, muss von ihm eine Selbstbeteiligung gezahlt werden, die oft zwischen 500 Euro und 1.500 Euro liegt.

Bei Fernbusfahrten genießen Reisende einen umfangreichen Schutz. Erleidet der Reisende aufgrund eines Unfalls einen Personen- und/oder Sachschaden, hat er Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Darüber hinaus ist das Fernbusunternehmen verpflichtet, angemessene und verhältnismäßige Hilfe zu leisten. Das bedeutet, das Unternehmen muss neben der ersten Hilfe auch für Verpflegung, Kleidung, Beförderung und eventuell Unterbringung sorgen.

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