Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Kammergericht Berlin – 5 U 114/14, Urteil vom 21.07.2015: Reiseversicherungen dürfen nicht untergeschoben werden!
Landgericht Berlin – 15 O 367/14, Urteil vom 26.06.2015: Flughafengebühr ist gesondert vom Flugpreis auszuweisen!

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband am 20.08.2015: Online-Buchungen müssen transparent sein!

Zwei aktuelle Gerichtsverfahren stärken Urlauber: Reisevermittler dürfen Kunden bei Online-Buchungen keine Zusatzkosten aufdrängen. Endpreise müssen klar erkennbar sein und Flughafengebühren sowie Gepäckkosten transparent ausgewiesen werden.

Das Berliner Kammergericht entschied in einem Verfahren gegen das Unternehmen Opodo, dass Reiseversicherungen nicht durch eine irreführende Buchungsgestaltung untergeschoben werden dürfen. Kunden, die keine Versicherung wollten, mussten zunächst ausdrücklich auf den angebotenen Reiseschutz verzichten und erklären, dass sie im Notfall alle Kosten selbst zahlen. Nach dieser klaren Entscheidung öffnete sich ein neues Fenster, in dem Opodo vor hohen Stornokosten und täglich mehr als 500.000 Flugverspätungen warnte und die Reiseversicherung erneut anpries.

Nach einer weiteren Entscheidung des Landgerichts Berlin gegen das Unternehmen Tix.nl BV (flighttix.de) ist die Flughafengebühr gesondert vom Flugpreis auszuweisen und über Zusatzkosten für Gepäck zu informieren. Ein Hinweis wie „ Achtung, nicht alle Economy-Class-Tickets … beinhalten Freigepäck. Sie können Ihr Gepäck während des Online-Check-Ins nachbuchen“, ist nicht ausreichend.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/online-buchungen-muessen-transparent-sein