Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immoelt.de am 10.09.2015 – Haustierhaltung: Was erlaubt und was verboten ist!

Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, dürfen Mieter Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Hunde- und Katzenhaltung bedarf allerdings der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

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