Pressemitteilung 58/2015

Mieterhöhung nach Modernisierung – Union vor Verletzung des Koalitionsvertrages?

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 27.11.2013 für die 18. Legislaturperiode sind auf Seite 81 unter der Rubrik “Bezahlbare Mieten” die vereinbarten Verbesserungen für die Wohnungsmieter aufgelistet. Bezüglich der gesetzlichen Möglichkeit einer Mieterhöhung nach einer zuvor durchgeführten Modernisierung heißt es dort wie folgt: “Künftig sollen nur noch 10 Prozent – längstens bis zur Amortisation der Modernisierungskosten – einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden dürfen. Durch eine Anpassung der Härtefallklausel im Mietrecht (§ 559 Abs. 4 BGB) werden wir einen wirksamen Schutz der Mieter … weiterlesen