Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Immobilien Zeitung am 16.11.2015: Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 247/14, Urteil vom 07.10.2015) – Mieter in der Pflicht bei der Stellung eines Nachmieters!

Ein Mieter, der einen Nachmieter stellen darf, um vorzeitig aus dem Mietvertrag für seine Wohnung rauszukommen, muss dafür sorgen, dass der Vermieter alle notwendigen Unterlagen und Informationen zum möglichen Nachfolger erhält. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil vom 7. Oktober 2015 klargestellt (Az. VIII ZR 247/14).

http://www.immobilien-zeitung.de/1000028679/mieter-in-pflicht-bei-stellung-nachmieters