Pressemitteilung 67/2015

Berliner Wohnraumversorgungsgesetz verabschiedet – Eine nachhaltige Lösung ohne Soziale Richtsatzmiete ist nicht möglich!

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 12.11.2015 das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) verabschiedet, so dass dieses zum 01.01.2016 in Kraft treten kann.

“Der AMV begrüßt in der Sache zunächst ausdrücklich die Verabschiedung des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG Bln) als längst überfälligen Schritt, der bereits vor Jahren hätte erfolgen müssen,” so der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Durch die Kappung der Sozialmieten, der Quote bei Wiedervermietungen von Bestandswohnungen sowie der Quote bei der Errichtung von Neubauwohnungen wird der Berliner Wohnungsmarkt für WBS-Berechtigte sozialverträglicher. Erstmalig wird in Berlin marktpolitisch der wohnungspolitische Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) im Gesetz verankert und gesetzlich garantiert, dass die erzielten Überschüsse in vollem Umfange in den Unternehmen bleiben, schließlich wird die Beteiligung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen durch demokratisch … weiterlesen