Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Ein Girokonto für Jedermann!

Banken sollen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren dürfen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der am 15.01.2016 in Erster Lesung beraten wurde.

In Zukunft sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einen Anspruch auf ein Konto haben – darauf hat sich das Bundeskabinett am 28.10.2015 geeinigt. Das sogenannte Zahlungskontengesetz verpflichtet Kreditinstitute außerdem, den Kontenwechsel zu erleichtern und über alle anfallenden Kosten transparent zu informieren.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2015/10282015_Zahlungskontengesetz.html

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